Beiträge von booner

    Das kann man so pauschal nicht sagen.


    Denn die Gewährleistungsdauer kann er einem Privaten ggü. nur auf mindestens 12 Monate verkürzen. Bleibt also nur der Weg über eine Beschaffenheitsvereinbarung als komplett funktionslos ("Bastlerfahrzeug").


    I.d.R. dürfte es sich um ein Umgehungsgeschäft handeln.
    Das spielt z.B. rein, wie hoch der Kaufpreis ist, ob das Fzg. als fahrtüchtig
    verkauft wird, ob es eine TÜV-Plakette besitzt, die noch eine gewisse Gültigkeit aufweist, ob es ein Unfallfahrzeug ist usw.

    Nochmals wegen meines Lüfterproblems, vielleicht kann mir doch jemand helfen:



    Am Anfang war ich sehr zufrieden mit dem Lüfterverhalten. Derzeit ist es im Netzbetrieb aber sehr unangenehm. Der Lüfter springt im Officebetrieb (mehrere Browserinstanzen, Outlook, ggf. Word/Excel) alle paar Minuten an. Konkret etwa alle 4-5 Minuten, läuft dann jeweils 2-3 Minuten.


    Da sich das Gehäuse im Lüfterbreich auch etwas gelöst hat, ist durch die Resonanzwirkung der Lüfter ohnehin schon lauter als anfangs. Drückt man mit dem Finger das obere Lüftungsgitter nach unten, wird er deutlich leiser.


    Im Netzbetrieb lief der Lüfter anfangs etwa alle 20-30 Minuten einmal. Da hat sich von der Intensität also einiges getan. Dagegen ist es im Akkubetrieb auch heute noch erträglich, da läuft er etwa alle 15 Minunten, manchmal auch weniger. Arbeitsweise/Auslastung ist dieselbe wie im Netzbetrieb.


    BIOS ist die A06. Die CPU-Last im Officebetrieb reicht etwa von 3-15%, meistens jedoch im einstelligen Bereich. Energieschamata sind bei XP "Tragbar/Laptop", bei den Zusatzprogrammen (siehe unten) habe ich auch jeweils das "sparsamste" gewählt.


    Zuerst hatte ich ik8fangui installiert, die damalige Version hat aber keine Dual-Core-CPUs unterstützt. Also wieder entfernt.


    Danach habe ich mir Notebook Hardware Control geholt (NHC). Auch dort unter "Max. Battery" keine Eindämmung der Lüftertätigkeit. CPU läuft aber dann i.d.R. auf 1,00 GHz.


    Danach gab es eine core-duo Variante von ik8fangui. Wenn man unter der Lüftersteuerung mit der "Hardware-Sensor" Option gespielt hat, konnte man erzwingen, dass der Lüfter erst ab der eingestellten Temperaturschwelle anlief. Davo jedoch "zuckte" der stehende Lüfter alle paar Sekunden, so als wolle zwischendrin das BIOS-Temperaturmanagement immer wieder die Oberhand gewinnen. Lief dann der Lüfter mal ab der eingestellten Temperatur an, hatte er ständig "Drezahlschwankungen", so als wolle das BIOS in auf Stufe 2 oder 3 hochdrehen. Also ik8fangui wieder deinstalliert. Kann ja nicht gut sein für die Hardware...


    Danach Speedswitch XP installiert. Auch hier in verschiedenen Schemata keine Besserung der Lüfterhäufigkeit. Interessant ist, dass mir Speedswitch ab und zu einen CPU-Takt zwischen 300 und 400MHz angezeigt hat. M.W. kann der T2050 gar nicht unter 1000 MHz takten.


    Jetzt habe ich Speedswitch XP wieder runtergeschmissen und es nochmal mit NHC probiert. Dort arbeite ich bisher nur mit den Profilen (was keine Besserung bringt). An die "custom dynamic switching options" habe ich mich noch nicht gewagt, dort kann man irgwendwelche "multiplier" einstellen.


    Kann ich damit eine effektivere Kontrolle erreichen?


    Langsam bin ich wirklich verzweifelt. Eigentlich ein schönes Notebook, aber dieser Lüfter nervt gewaltig. Wie gesagt, im Akkubetrieb ist aeigentlich alles beim alten, nur im Netzbetrieb quasi Dauergebläse.


    Kann es sein, dass ich mir durch die ganzen Programme (NHC. ik8fangui, Speedswitch XP) die Schemata zerschossen habe bzw. die die Überwachung durchs BIOS durcheinander gebracht haben?



    Der XP MCE Patch für Dual-Core CPUs ist installiert.


    Mit dem Dell Quickset und dessen Ernergiemanagement konnte ich auch keine besseren Ergebnisse erreichen.

    Nur wer bezahlt im Ergebnis die 25€ :confused:


    Bsp: Kaufpreis 500€. Ich stelle Antrag auf Käuferschutz. ebay zahlt max. 200€ aus, abzgl. 25€ Gebühren. Gleichzeitig will ebay von mir eine Abtretung meines Ersatzanspruchs gegen den Verkäufer ausdrücklich nur in der Höhe des Auszahlungsbertrags, also i.H.v. 175€.


    Ebay zahlt 175€ an mich aus. Sollte es meinem Schuldner mal wieder gutgehen, lasse ich die restlichen 325€ (in dieser Höhe besteht mein Anspruch weiterhin) vollstrecken.


    Nun bin ich zu 100% befriedigt (175€ + 325€). Der Schuldner hat befreiend geleistet. 325€ an mich, 175€ an ebay. Ich sehe keinerlei Anspruhsgrundlage, worauf ebay ggü. dem Schuldner die Zahlung der 25€ Gebühren verlangen könnte.


    Evtl. hat die zuletzt antwortende Sachberarbeiterin auch nur in den "alten" Unterlagen nachgeschaut. Mein Antrag wurde damals anfangs schonmal wegen Verfristung abgewiesen, bis auf meinen Protest hin ein neuer Antrag zugelassen wurde. Ich warte jetzt mal ab, was die mir antworten.

    Das dreiste an der Geschichte ist ja auch, dass mit der "Aufforderung zur Vervollständigung" des Antrags die mail vom 30.09. gemeint ist, in der eben gar keine Frist gesetzt wurde.


    Dass man über die erste mail mit der Aufforderung zur Einreichung von Abtretungserklärung und Co. streiten kann, ist mir klar. Spamordner etc. ginge da zu meinen Lasten.


    Andererseits muss ich, wenn mir als weiteres Medium die Post angekündigt wird, nicht täglich mit einer ebay-email zur Sache rechnen.


    Auch hat man mir danach erneut die Möglichkeit gegeben, meinen Antrag zu stellen und den Antrag auch nicht nur auf seine Zulässigkeit hins, sondern auch auf seine Begründetheit ("Vereinbarung verischerten Versandes") geprüft.


    Und da sich ebay ja gerne zur Behörde aufspielt (Stichwort: Eidesstattliche Versicherung): Im öffentlichen Recht bezeichnet man so etwas als Heilung durch Sachentscheidung. :p


    Vor Gericht würde ich deswegen nicht gehen. Der Käuferschutz ist nirgends klar definiert. Auf der fünften Unterseite finden sich irgendwelche vorher nicht mal im Ansatz erwähnte Fristen. Momentan wurde die Beantragungsfrist m.W. von 90 auf 60 Tage reduziert, kommuniziert wird tlw. aber immer noch die 90-Tages Frist.


    Ich habe bis jetzt bei jeder meiner emails einen anderen Sachbearbeiter. Klar dass da Einiges durcheinadergeraten kann.


    Ich habe jedes mal brav denselben Betreff mit derselben Ticketnummer verwendet und den bisherigen Verkehr gequotet.

    Guten Tag,



    seit Mai "kämpfe" ich zuerst mit dem Verkäufer, später mit ebay um einen Betrag von 350€ bzw. 175€ (Höchstsumme des ebay-Käuferschutzes).


    Kurzfassung: Verkäufer = Unternehmer, ich = Verbraucher, Artikel gekauft, in der Beschreibung keine Angabe zur Versandart, jedoch sollte das Porto inklusive sein. Ich habe den Verkäufer in 3 email daraufhingewiesne, dass er versichert als DHL-Paket verschicken solle, schließlich auch noch im Verwendungszweck der Überweisung. Verkäufer antwortete, dies sei ok, ich solle den normalen Betrag überweisen. Artikel kam nie an, Verkäufer hat keinen Einlieferungsnachweis.


    Gegen den Verkäufer habe ich mittlerweile einen Titel, der aber nutzlos ist, da es nichts zu holen gibt. Davor wurde der Anspruch vom Verkäufer schriftlich anerkannt und von ihm eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben, von der aber nur die erste Rate geleistet wurde.



    Um diese Ratenzahlungsvereinbarung nicht zu gefährden, habe ich damals den Käuferschutzantrag Standard erst am letzten Tag der 90-Tages-Frist eingereicht. Bringt mir zwar nur 175€ wieder, aber immerhin.


    Alles brav online ausgefüllt. Dann bekam ich eine sehr kurze email, meine Daten wären erfasst und ich bekäme per Post die notwendigen Unterlagen zugesandt.


    Über eine Woche tat sich nichts. Hatte schon öfters von enormen Wartezeiten gelesen, deswegen dachte ich mir nichts. Nach etwas über zwei Wochen, schrieb ich dann an das Sicherheitsteam, keine Antwort. Nach einer weiteren Woche nochmals, dann kam prompt folgende Antwort:


    Man hätte mir unmittelbar nach der Beantragung meinerseits eine email (die ich jedoch nicht erhalten habe) zugesandt, der alle erforderlichen Dokumente angehängt gewesen wäre. Man bittet mich um Verständnis, aber die Zweiwochenfrist zur Einreichung dieser Dokumente (die ebenfalls in dieser email gesetzt worden sein soll) wäre ja längst verstrichen. Deswegen sei der Vorgang geschlossen worden.


    Habe dann etwas schärfer geantwortet, dass es so ja nicht laufen kann.


    Nach wiederum fast zwei Wochen bekam ich dann Antwort, ich solle nochmal neu beantragen. Alles erforderliche ausgefüllt, an ebay wie gewünscht gefaxt.


    Das scheint dort auch angekommen zu sein. Denn eine Woche später hieß es, ich solle nachweisen, dass versicherter Versand vereinbart wurde.


    Daraufhin setze ich die gesamte email-Korrespondenz mit dem Verkäufer in eine email und ein angehängtes .pdf. In der email sind auch die Header eingefügt.


    Daraufhin Antwort, ich solle den email-Verkehr ausdrucken und an ebay schicken. Über den Sinn lässt sich streiten, aber getan wie befohlen und ein 5-seitiges Fax an die angegebene Nummer. Diese email datiert auf den 30.09. Gefaxt habe ich ebenfalls am 30.09. Übertragung war ok, Faxprotokoll muss ich erst noch suchen, hoffentlich ist es noch da.



    Seitdem Funkstille.


    Vor zwei Wochen vorsichtige Nachfrage nach dem Status. Eine Woche keine Antwort. Erneute Nachfrage vor ein paar Tagen.




    Eine derart dreiste Abwimmelungs- und Verzögerungstaktik habe ich nirgendwo anders erlebt. Was ist das bitteschön für ein Unternehmen? Es grenzt ja schon mal an Unverschämtheit, dem anderen Teil Fristen zu setzen, die man regelmäßig selbst nicht einhalten kann. Weiterhin würde jedes seriöse Unternehmen den anderen Teil vor Fristablauf nochmal erinnern oder zumindest danach keinesfals zweieinhalb Monate zum Vorgang schweigen.


    Bilanzkosmetik sieht halt anders aus.


    Ich habe jetzt geantwortet, dass mir in der letzen email keinerlei Frist gesetzt worden ist (was zutrifft) und ich außerdem noch am selben Tag die Unterlagen gefaxt habe, was anhand des EVN auch belegbar ist.


    PS:


    Für sich genommen ist auch diese Bearbeitungspauschale von 25€ ein Witz. Ebay verlangt nämlich nicht, dass ich denen meinen Anspruch i.H.v. 200€, sondern nur i.H.v. 175€ abtrete, was dem tatsächlich auszuzahlenden Betrag entspricht. Gleichzeitig behalte ich aber meine urprüngliche Forderung i.H.v. x- 175€ gegen meinen Verkäufer. Wer soll nun die 25€ bezahlen? Etwa der Verkäufer, der dem in keinster Weise zugestimmt hat?



    Jemand ähnliche Erfahrungen?





    Einerseits scheint es sich schlicht um ein Vergessen zu handeln, der Teil "....oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache..." macht ja nur Sinn, wenn vorher nur Bezug auf die >40€-Regelung Bezug genommen wird.


    Andererseits findet sich unter § 13 Folgendes: "Nach Abwicklung bestehender Gewährleistungsansprüche sowie bei rechtswirksam erfolgtem Widerruf ersetzt momp.de die angefallenen Transportkosten."


    Da § 13 außerhalb der Widerrufsbelehrung steht, hilft das aber auch nichts mehr.



    Im Generellen stehen die AGB aber in Widerspruch zum angekündigten Rückgaberecht von 1 Monat. Ein Rückgaberecht parallel zum gesetzlichen Widerrufsrecht anzubieten macht keinen Sinn. Entweder oder. Dann muss ich aber das Widerrufsrecht auch wirksam ersetzen.


    Das geht auf keinen Fall, wenn der Verbraucher eine Rückversandkostentragunsgpflicht vertraglich auferlegt wird, auch nicht mit Bagatellklausel. Bei einem Rückgaberecht muss der Unternehmer immer die Rücksendekosten tragen, unabhängig vom Wert der zurückgegeben Sache oder vom Leistungszeitpunkt des Verbrauchers.


    sascha: Hat die AGB ein RA formuliert?