ZitatOriginal geschrieben von johnydoe
aAso mein Tipp:
Bei Kündigungen(vor allem wen Postfach angegeben ist) immer einwurf Einschreiben!
Dann hat mann immer eine bestätigung.(rückschein bzw. persönlich kann ja abgelehnt werden)
bei allem was mehr als 25,. wert ist Hermes Paket service.
Nein, bei empfangsbedürftigen, fristgebundenen Erklärungen immer Übergabeeinschreiben wählen. Bei Einwurfeinschreiben gibt es für den Absender keinen tauglichen Zugangsnachweis.
Ich bin eigentlich der Meinung, dass das Übergabeeinschreiben das Standardeinschreiben ist. Ich glaube, das Einwurfeinschreiben als Light-Variante wurde erst nachträglich eingeführt.

