Beiträge von booner

    nhc hatte ich schon drauf. Aktuell habe ich speedswitch xp. Das zeigt ab und zu bis zu 400 mhz takt an... Kann ja wohl nicht sein. Im akkubetrieb ist es so wie früher. Aber im netzbetrieb bläst er wie ein weltmeister. Profil ist tragbar laptop.

    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Worauf willst Du eigentlich hinaus mit Deinem Thread bzw. Deiner Frage?
    Du hast einen Idioten erwischt, die gibt es aller Orten. Ich habe eher den Eindruck, Du willst hier Deine Wut ablassen. Das ist ja ok. Aber doch bitte nicht als "Frage" verpackt.


    Wut? :rolleyes:


    Eher Mitleid. Mich hat er ja nicht konkret gefährdet. Wenn er sich rein gedrückt hätte, hätte ich ihn wohl abgeschossen und er wäre nach links in den Wald.


    Wenn ich wütend gewesen wäre hätte ich die Grünen angerufen und ihn wegen Nötigung oder Straßenverkehrsgefährdung angezeigt.


    Ich bin davon ausgegangen, dass die Schilder vom Vernatwortlichen bei einer FFW dem jeweiligen Mitglied ausgehändigt werden. Dabei hätte mich eben interessiert, wie das jeweilige Mitglied auf solche Fahrten vorbereitet und aufgeklärt wird.


    Dass dem nicht so ist zeigt ja bereits die erste Antwort. Insoweit hat sich meine Frage erledigt.

    Printus:


    Schöne Schilderung.


    Mir ist schon bewußt, dass es wohl nur ein paar Ausreisser sind.


    Es gibt halt überall Knalltüten. Hier in Bayern geht es bei der FFW sogar oft soweit, dass dort selbst Feuer gelegt wird, und derjenige "Kamerad" stolz erster am Einsatzort ist.


    Kenne da jemanden aus der Grundschulzeit, der hat deswegen 300.000 DM Miesen...

    Heute ist mir zum wiederholten Male die rabiate Fahrweise von Mitgliedern einer FFW aufgefallen, die wohl zu einem Einsatz, zur Übung oder zum Bierholen unterwegs waren. Die nutzen ihre Privatautos, klemmen ein einem Taxischild ähnliches, beleuchtetes "Feuerwehr im Einsatz"aufs Dach (weder Blaulicht noch Martinshorn vorhanden) und meinen wohl, für sie gelte die StVO nicht mehr.



    Ich fuhr mit etwa 30-40m Abstand zum Vordermann in einer Kolonne, Straße außerorts, gerade Geschwindigkeitstrichter von 70 auf 50, weil Kreisverkehr naht. Durchgezogene Linie, und generell Überholverbot auf der Strecke. Wir, die Kolonne fuhren wohl alle etwa 80 nach Tacho. Es war dunkel und schneeregnete.


    Erst fuhr er ein paar hundert Meter so dich hinter mir, dass ich seine Scheinwerfer nicht mehr sehen konnte. Dann, 100m vor dem Kreisverkehr zieht er ohne Blinker raus, an mir vorbei. Aufgrund des Abbremsens der Kolone zur Einfahrt in den Kreisverkehr hatte ich vielleicht noch 15-20m Abstand zum Vordermann. Der neben mir hatte nun ein Problem, da ich ihm den Gefallen einer Gewaltbremsung, damit er einfädeln kann, nicht tat, und der Kreisverkehr anfing.


    Das löst man als "Feuerwehr-im-Einsatz"-Privatfahrzeug dann indem man einfach mal im Uhrzeigersinn in den Kreisverkehr einfährt.


    Mir ist nicht bekannt, dass diese tolle Schild irgendwelche Sonderrechte gewährt noch von Rücksichtspflichten entbindet. Für andere VT ist ja schon gar nicht erkennbar, dass es sich um eine "eilige Fahrt" handelt.


    Ich dachte zuerst an ein Taxi hinter mir, das Schild war auch gelblich beleuchtet.


    Letztens habe ich so einen sogar entgegen einer Einbahnstraße fahren sehen.



    Mich würde daher interessieren, was der Kommandant oder Ausbilder bei einer FFW eigentlich den Leuten aufgibt, wenn er solche Schilder weiterreicht.


    Dass man damit vielleicht mal im Haltverbot stehen bleiben kann oder ungünstig
    parkt ok, aber was rechtfertigt so eine Fahrweise? Ist doch blöd, wer so mit seinem Privatfahrzeug fährt. Kommt es zum Crash, zahlt eine evtl. vorhandene Vollkasko ggf. nicht, er macht begeht eine Ordnungswidrigkeit oder ggf. sogar eine Verkehrsstraftat.

    Wielange speichert TMO SMS? 48h? Muss ich mein Handy alle 48h einbuchen? Muss ich ein Endgerät betreiben, dass SMS-Empfang unterstützt?


    Wirklich ein Witz, derartige Klauseln in AGB gehören verboten. Der Kunde soll ausreichend mittels eines Mediums, dass dem Nachweis des Zugangs nicht in allen Fällen fähig ist, ausreichend informiert sein, sein Schweigen daraufhin wird als Zustimmung gewertet.


    Der Kunde dagegen soll auf eigene Kosten so widersprechen, dass er im Zweifel den Zugang des Widerspruchs nachweisen kann, um seine Rechte zu behalten.


    Dass gehört alles in Schriftform abgewickelt. Dann würden die so einen Schmarrn wegen der Kosten auch viel seltener machen.


    Hier ebenfalls bis dato keine SMS, Tarif Friend 10/10.

    Zitat

    Original geschrieben von lars1509
    BTW1: Wie muss denn so eine Quittung aussehen? Kann ich dem Käufer so eine Ausstellen, dass er die Ware von mir erhalten hat? Oder wozu ist sowas gut?


    Du bestätigst mit einer Quittung einfach den Empfang der Kaufpreiszahlung, evtl. noch die Namen und den Gegenstand des Vertrages eintragen. Datum und Unterschrift, das wars. Dient dem Nachweis, dass die Leistung erbracht worden ist.


    Zitat


    BTW2: Wieso hat dieser Satz keine Wirkung? Muss ich als privater Verkäufer Garantie übernehmen?


    Nein. Außerdem geht es wenn dann um die gesetzliche Mängelhaftung, nicht um eine Garantie. Eine Garantie muss niemand übernehmen, dass ist immer eine freiwillige Zusatzhaftung.


    Grds. haftest du um Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung auch als privater Verkäufer 24 Monate für anfängliche Mängel. Dies kann man als privater Verkäufer aber regelmäßig durch einen Satz wie "keine Mängelrechte" abbedingen, sog. Haftungsfreizeichnung.


    In deinem Fall verkaufst du aber neu hergestellte Ware. Dort erlaubt der Gesetzgeber es nicht, sich AGB-mäßig (solche "Garantieausschlüsse" bei ebay-Angeboten sind regelmäßig AGB) von der Haftung freizuzeichnen, wegen eines Klauselverbotes ist die entsprechende Freizeichnung dann unwirksam.


    Ebenso kann man sich nicht AGB-mäßig von der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen freizeichnen; dito für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.


    Solche Konstellationen müssen aus einem AGB-mäßigen Haftungsausschluss wiederum ausgenommen werden, damit der Ausschluss Rehctswirkungen entfalten kann.



    Zitat


    Die Garantie-Karte habe ich ihm mitgeliefert.


    Mit der Herstellergarantie habe ich doch aber nicht geworben. Ich habe lediglich die Garantie-Karte als Zubehör im Lieferumfang aufgelistet. Oder reicht das schon?


    Das habe ich ja auch nicht behauptet.


    Ich würde mich entspannt zurücklehnen.