Wo lag denn die Verstopfung? In irgendeiner Hauptleitung, oder in einer Anschlussleitung einer oder gar deiner Wohnung? Wer hat die Reinigung beauftragt? Du, Vermieter, Hausverwaltung? War es ein Notfall (Überschwemmung[sgefahr])? Wurde vorher versucht, den Vermieter/ die HV zu erreichen?
Wenn die Engstelle innerhalb deiner Wohnung lag, könnte man vermuten , dass du diese veursacht hast, da es ja einzig in deinem Zugriffsbereich liegt. Diese Vermutungswirkung würde sich aber abschwächen, je desolater der allgemeine Zustand der Leitungen ist.
Dennoch denke ich, ein vernünftiger Richter würde die Verstopfung, sofern seitens des Vermieters kein Verschulden des Mieters nachgewiesen werden kann (Damenbinden etc.), als Mangel und damit als Sache des Vermieters ansehen.
Du musst also nur dann bezahlen, wenn feststeht, dass die Verstopfung von dir schuldhaft verursacht worden ist.
Hast du dokumentiert, was seinerzeit rausgeholt wurde (z.B. Foto)?
Die Aussagen des Reinigers solltest du unter Zeugen wiederholen lassen und evtl. schriftlich anfordern. Ist die Firma bei der HV unter Vertrag, könnte das schwer werden...
Da die Kosten für Rohrreinigung als Instandsetzungskosten keine umlagefähigen Betriebskosten sind, von daher gar nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen, kommt eine verschärfte Verjährung gar nicht in Betracht.
Außerdem wäre selbst eine Abrechnung über Betriebskosten vom Juni 2005 noch nicht verjährt. Abrechnungszeitraumende ist im Regelfall der 31.12., hier also der 31.12.2005. Die Abrechnung muss dir dann spätesten bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende dieses Zeitraums zugegangen sein. Wir haben aber erst Anfang Dezember....