Beiträge von booner

    Tja, dumme Fragen gibts :D


    Bin aus Kostengründen von Patronen aufs Tintenfäßchen umgestiegen und habe natürlich so eine tolle Aufziehkartusche dazuerworben.


    Nun bekomme ich das Ding leider immer nur zu etwa 3/4 gefüllt, oben, in Richtung Drehmechanismus ist nur Luft.


    Das Teil ist beim Aufziehen ganz leer, der Schieber ganz unten auf Anschlag, und ich halte es "beim Saugen" permanent unter dem Tintenlevel.


    Auch mit Klopfen wander die Luft nicht Richtung Ausgang, so dass ich sie rausdrücken kann. Kurzes Klopfen hilft auch nicht (will aber auch nicht jedesmal minutenlang pausieren). Rausdrücken der Luft geht nicht, da Tinte zuerst am Auslass und dann nur die Tinte wieder rauskommt.


    Muss ich mich mit 3/4-Ladungen bauartbedingt abfinden, oder gibt es einen Trick?


    Bin echt verzweifelt ;)

    Zitat

    Original geschrieben von DUSA-2772
    Wenn man bedenkt, dass ein Auto mit der Anmeldung von einer Minute auf die andere locker 20% des Kaufpreises verliert... ;) Da wird's dann schwierig mit der "Wertersatzpflicht aus der gezogenen Nutzung" des falsch gelieferten Fahrzeugs, denn die Kiste verliert ja alleine durch die Zulassung mehr als die 3% MwSt., die der Käufer jetzt bei der Nachlieferung mehr zahlen soll...



    Der Minderwert infolge Breifeintrag stellt aber keinen ersatzpflichtigen Gebrauchsvorteil dar :) Selbst bei Rücktritt ist die durch die Erstinebtriebnahme entstehende Verschlechterung nicht zu ersetzen.


    Zitat


    Ich würd da einen Rechtsverdreher einschalten, denn mit gesundem Menschenverstand ist solchen Angelegenheiten imho schwierig beizukommen, da es um eine Menge Kohle geht


    Mein Reden...

    Zitat

    Original geschrieben von stsp
    Gut, das wir das BGB haben ;)


    Dann werden wir Montag wohl nochmal vorbeifahren (diesmal zu zweit), dem Verkäufer seine Aussagen nochmal entlocken und dann hoffe ich auf eine Einigung ohne Anwalt.


    IMO ist der Schaden für das Autohaus ja auch nicht so hoch, den "falschen" A4 wird er sicherlich noch gut verkaufen können und die Marge wird ja grundsätzlich auch nicht so niedrig sein, obwohl er bei Vertragsabschluss was von 270 Euro sprach, aber was soll er auch sagen...


    Unter der Artikelnummer wird bei Audi das dazugehörige Produkt schon noch identifizierbar sein. Habt ihr damals keine Ausdrucke vom Konfigurator (Internet) gemacht? Andernfalls in einschlägigen Foren mal nach A4-Käufern mit derselben Artikelnummer aufspüren und als Zegen laden lassen.


    EDIT: Mein Fehler, Artikelnummer der neuen Anlage ist also identisch zur alten?


    Gab es damals Zeugen? Ansonsten:


    Außerdem: Der Mangel wurde generell vom Verkäufer ja schon ankerkannt. Am besten nochmal mit Zeugen hingehen oder schriftlich geben lassen. Dabei sollte der Verkäufer dann nochmal erwähnen, wie es zu dem Fehler kam und dass er grds. ein neues Fahrzeug mit "großer Anlage" nachliefern will.


    Der Schaden für das AH ist, sollten sie Audi nicht in Regress nehmen können, was ich bei fahrlässigem Überlesen des Verkäufers für wahrscheinlich halte, bestimmt immens.


    Allein deswegen, weil der erste A4 bereits zugelassen gewesen ist, gehen denen 5-15% vom Listenpreis flöten.


    Mein Tip heißt immer noch RA und gscheit Druck machen. Ich könnte dir so einige Geschichten über Audi-Händler erzählen, da würde sich dir der Magen umdrehen.


    Und wenn sie sich ihren Verlust über die Inspektionskosten reinholen müssen :D

    Re: "falsches" Auto geliefert, wer zahlt die höhere MwSt?




    Also: Geliefert und übergeben wurde ein A4, der nicht der vetraglich vereinbarten Beschaffenheit entsprach, da eine geringwertigere HiFi-Anlage verbaut ist. Dies stellt einen Sachmangel dar.


    Der Käufer kann nach seiner Wahl Nachbesserung oder -lieferung vom Verkäufer verlangen.


    Eine Nachbesserung ist scheinbar unmöglich und wird daher nicht geschuldet.


    Daher bleibt nur die Variante der Nachlieferung eines neuen A4.


    Die Nachlieferung kann der Händler nur verweigern, wenn sie unverhältnismäßige Kosten verursacht.


    Die Aufwendungen, die er für die Nacherfüllung zu machen hat (etwa die Differenz der ans FA abzuführenden USt. 19% neu zu 16% alt, die Mehrkosten für die Neubeschaffung wegen gestiegenen Grundpreises, erneute Überführung usw.) hat gem. § 439 II BGB allein der Verkäufer zu tragen.



    Das setzt natürlich einen Kaufvertrag voraus, in dem man sich auf eben diese HiFi-Anlage als Ausstattung geeinigt und den Kaufpreis bereits verbindlich festgelegt hat.


    Eine Anfechtung etwa wegen eines Kalkulationsirrtums erscheint mir aussichtslos. Es scheint schon gar kein Kalkulationsirrtum vorzuliegen.



    Ggf. besteht auch ein Anspruch auf Schadensersatz, z.B. für erneute Zulassungskosten (andere Fahrgestellnummer), Fahrkosten, mangelbedingter Nutzungsausfallschaden, wenn Verkäufer den Mangel schuldhaft herbeigeführt hat.


    Andererseits besteht bei Nachlieferung eines neuen A4 seitens des Käufers eine Wertersatzpflicht ggü. dem Verkäufer für am zurückzugeährenden A4 gezogene Nutzungen i.d.F. von Gebrauchsvorteilen (sehr str., zur Zeit Vorlagebeschluss an den EuGH, außerdem wurde der Wagen sicherlich nur kurz & kaum genutzt wenn Auslieferung Ende November)


    Am besten noch ein klärendes Gespräch mit dem Geschäftsführer. Danach ohne zu zögern zum RA, anders ist dieser leicht asozialen Branche regelmäßig nicht beizukommen.


    Nebenbei möchte ich wetten, dass der Händler aus Ingolstadt bestimmt eine Benachrichtigung über den Fauxpas bekommen hat. Aber ein "dummer" Kunde merkts vielleicht gar nicht...

    Die einfachste, vielleicht aber langwierigste Lösung: Nimm die Versandversicherung bei Einschreiben Einwurf in Anspruch. Sind IIRC max. 20€, wäre ja aber bei dir im Rahmen.


    Wenn sich die Post querstellt (Vertrag nur mit Abensder...) mit Nachdruck auf § 421 I 2 HGB verweisen und weitere Schritte androhen.


    Falls der Schaden deutlich höher sein sollte als 20€, dann ohne Versandversicherung gegen die Post aus den 421ff. HGB vorgehen. Den Nachweis einer beschädigten Ablieferung hast du ja quasi, um höhere Gewalt wird es sich kaum gehandelt haben.


    Sollte der Verkäufer gewerblich gehandelt haben, wäre das sowieso dessen Problem.

    Ich habe mit dem e-recovery-Tool von Acer (Alt + F10) ein Abbild vom derzeitigen Zustand gemacht (etwas größer als 1 DVD).


    Diese Hinweis beim ersten Booten auf Erstellen eines Recoverymediums kam bei mir nämlich nicht.


    Ich weiß halt nicht, ob es dem Abbild wurscht ist, wenn ich es auf denselben PC aber mit anderer, kleinerer HDD zurkckspiele. Windows müsste die kleinere HDD dann doch eigentlich von selbst erkennen?

    Ich will meine Festplatte ausbauen, das hier müsste sie sein:




    Wie bekomme ich die da am Besten raus? Rechts das schwarze ist ein Flexkabel, wie bekommt man das ab? Angeblich soll die Platte in einem "Käfig" stecken.


    Möchte die Platte als externe 2,5" nutzen. Was muss man beim Gehäusekauf besonderes beachten? Kommt die Platte dann mit oder ohne "Käfig" in das externe Gehäuse?


    Da ich ja keine Acer-WIN XP MCE CD habe, kann ich für eine Neuinstallation das WIN XP MCE (keine Recovery CD) von meinem Dell Notebook nutzen und dann den ACER Registrierungscode unten am Gehäuse verwenden?