Beiträge von booner

    Hallo,



    ich bräuchte mal eure Hilfe für folgendes Projekt:


    1. Notebook ist ein DELL Inspiron 6400 mit einer 80GB Hitachi HTS 541080G9SA00 HDD eingebaut. Dies ist wohl eine S-ATA Platte (laut Google).


    2. Notebook ist ein Acer Aspire 5611 WMLi aus der MM-Aktion mit einer 120GB Hitachi HTS 54121H9AT00 HDD. Leider kann ich unter google zu dieser Platte nichts finden, von daher weiß ich nicht, ob sie S-ATA fähig ist. Wo muss ich denn nachschauen, ob sie unter S-ATA läuft? Gerätemanager - IDE ATA /ATAPI-Controller?


    Wegen Platzmangels auf dem DELL möchte ich nun in dieses die HDD des Acer verpflanzen. Eine Neuinstallation möchte ich umgehen, mit Tools wie True Image kann man ja eine Festplatte klonen.


    True Image meckert, dass keine zweite HDD im Dell ist, auf die "geklont" werden kann. Ist ja auch klar, die steckt noch im Acer. Wie stell ich das nun am schlausten an? Kann man zwei HDDs in ein Notebook einbauen? Eher nicht?


    Könnte ich auf die 2,5" HDD des Acer klonen, wenn ich sie in ein Gehäuse packe und extern über USB betreibe? Kann ich auf eine 120GB große Partition (also wie die 2,5" Acer HDD) einer externen 3,5" HDD klonen und das dann auf die in den DELL eingebaute 2,5" Acer zurckspielen?



    Noch mehr Fragen:


    - Kann ich die Acer, sollte sie keine S-ATA sein, überhaupt in meinem DELL betreiben?
    - Ist der Geschwindigkeitsverlust erheblich?
    -Ist es kompliziert, eine NB-HDD auszubauen? Ich hoffe mal, die sitzen unter diesen Klappen am Boden, so dass man nicht das ganze Gehäuse zerlegen muss?
    - Muss Win XP MCE 2005 dann jeweils neu aktiviert werden?
    - Gibt es sonstige "Nebenwirkungen"?

    Steht doch alles schön im Gesetz: Gem. § 249 II BGB kann bei einer Sachbeschädigung statt Naturalrestitution auch Kompensation in Geld verlangt werden, wobei die USt. nur zu ersetzen ist, wenn und soweit sie angefallen ist.


    Der KVA ist ja nur ein Mittel zur Schadensbezifferung. Ob die HPV das ausreichen lässt, steht in ihrem Ermessen. Sie könnten natürlich auch ein Gutachten über die Höhe des Schadens verlangen. Das wäre aber zumindest bei Kleinschäden kontraproduktiv, da die Gutachterkosten ebenfalls Schadensposten sind und somit von ihr zu bezahlen sind.


    Gerade bei Kleinschäden übersteigen diese Kosten dann gerne die eigentliche Schadenshöhe. Der Unfallgegner würde bei einem solchen Bagatellschaden (IIRC ist die Grenze nach der Rspr. früher 700€, neuerdings auch erst 1.000€) auch gegen sein Schadenminderungsobliegenheit verstoßen, würde er ein Gutachten von sich aus in Auftrag geben.


    BTW: Evtl. sind die "Nupsies" in der Stoßstange auch nur Dummies und es steckt gar keine PDC dahinter, gibt es bei manchen Herstellern wohl zwecks einfacherer Nachrüstbarkeit. Also aufpassen, dass der Unfallgegner sich nicht nach dem Unfall erstmals über PDC freuen darf.


    Bei neueren Audis steckt in der hinteren Stoßstange auch noch der DCF77 Empfänger für die Borduhr und bei manchen Teile des Navis. Das kann dann richtig teuer werden...

    Mich hat bereits heute ein Fililaleiter zurückgerufen, ich könne mir ein solches Acer 5611 für 640€ abholen, ist jedoch ein Vorführgerät.


    Habe es mir dann angeschaut, mir unter Zeugen 14 Tage Rückgaberecht zusichern lassen und es prompt mitgenommen, da absolut jungfräulich und keinen Pixelfehler.


    Beschwerdemanagement bekommt von mir ein :top:


    Nur bezüglich Vista Upgrade habe ich noch eine Frag:


    Gutschein liegt dem Gerät keiner bei, laut Verkäufer war bei keinem Gerät einer dabei. Oben links am Display steht "Vista Premium ready". Vista-Upgrade soll rein online funktioneren, indem man die XP-Lizenznummer eintippt.



    Ist das so zutreffend?

    Re: Re: Lifeline Handyversicherung Betrug ?


    Zitat

    Original geschrieben von realice
    Du hast übrigens bei Versicherungsgeschäften immer ein Widerrufsrecht von 14 Tagen...


    Das stimmt so nicht. Ein (von der Absatzform) unabhängiges Widerspruchsrecht nach § 5a I VVG hat der VN nur dann, wenn ihm bei Antragstellung die Versicherungsbedingungen nicht übergeben oder eine Verbraucherinformation nach § 10a des Versicherungsaufsichtsgesetzes unterlassen wurde.


    Auch ist der Ausnahmetatbestand des § 5a III VVG zu beachten.

    Re: Vertragsübernahme Base Telefon/Internetflat



    Du bist hier falsch, da gehts weiter...


    Und ggf. vorher die Suche nutzen.

    Bzgl. Acer 5611 WMLi:


    Ich habe mich nach dem unbefriedigenden email-Support heute auch telefonisch in der Zentrale Ingolstadr beschwert. Die Mitarbeiterin war sehr freundlich, man schaut was man für mich tun kann.


    Bei den im Zulauf befindlichen 5611 (keine Ahnung, ob die auch WMLi hinten dran haben), die nach der Auskunft, die pappe erteilt wurde bald im Angebot für 799/779€ sein sollen ist Vorsicht geboten. Nach Auskunft der Zentrale von heute nur 1GB RAM und kein Dual-Core Prozessor!