Beiträge von booner

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    Original geschrieben von Braindead
    Ich glaube die Freundschaftswerbung greift sofort, einfach mal ausprobieren.


    Ich selbst bin übrigens auch seit Gestern bei der HUK24 und spare ggü. meiner alten Versicherung satte 79 € :top: :top:


    Ich werde es mal probieren und berichten.


    Man braucht jedenfalls die Versicherungsscheinnummer, aber die sollte man ja auch kurz nach Antragsstellung erhalten.

    Kennt sich jemand mit der HUK24 Kundenwerbung aus?


    https://www.huk24.de/-snm-0177…86-enm-actionStart_KWK.do


    Ich würde gerne einen Bekannten werben. Heute habe ich bei der HUK24 meinen Antrag online eingereicht, Versicherungsbeginn ist der 1.1.07. Der Bekannte möchte auch ab 1.1.07 bei der HUK24 versichert sein.


    Ab wann gelte ich denn bei der HUK24 als VN? Schon dann, wenn mein Antrag angenommen wurde oder erst mit Eintritt der Versicherungsschutzes zum 1.1.?


    Nur im ersten Fall könnte ich den Bekannten werben...

    An alle HUK zu HUK24 Wechselwilligen:



    Scheinbar ist eine Kündigung des bestehenden Vertrages zum 30.11. nicht nötig, der Wechsel zur HUK24 wird wie ein Tarifwechseln behandelt. Schlauerweise wird einem dies aber erst nach vollzogener Antragstellung mitgeteilt (auch wenn man bei der Berechnung schon eine Kfz-Vorversicherung bei der HUK angibt). Mir hätte es 2,60€ und etwas Schreibarbeit gespart...



    Zitat

    Die Umstellung Ihres Vertrags von der HUK-COBURG zur HUK24 werden wir umgehend in die Wege leiten.


    Eine separate Kündigung Ihres Vertrags bei der HUK-COBURG ist nicht erforderlich.


    Nochwas: Für Verträge, die ab dem 1.1.07 bei der HUK24 geschlossen werden bzw. deren Wirksamwerden nach dem 31.12.06 liegt sind Sonderausstattungen in der Fahrzeugvoll- und -teilversicherung bis 5.000€ beitragsfrei mitversichert.


    Bisher waren es 3.000€. Kein Ahnung ob dies auch bei der HUK und anderen Versicherern gilt. Evtl. auch ein Grund zu wechseln.

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    Original geschrieben von BigBlue007
    Krass - Handyortung via GPRS! Was es heutzutage alles so gibt... :confused: :flop: :eek: :D


    Das gibt es sogar, als Kombination aus GSM und GPS. Das Handy schickt die GPS-Position dann in bestimmten Intervallen an einer Server - via GPRS.


    Ich bezweifle aber, dass girl2 das gemeint hat.

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    Original geschrieben von kaffeeman20
    Das 5611 gibts jetzt für 1099 bei media markt LOL


    Steht alles voll damit, von wegen gibt keine mehr.


    Und die Leute, die sich auf die Warteliste haben setzen lassen bekommen es auch nicht zum Angebotspreis? Oder gab es diesmal keine Warteliste?

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    Original geschrieben von hr3ler
    Naja ein Storno ist immer so eine Sache. Ärgerlich ist es immer, wenn man den Gast vorher fragt, ob er das Menü möchte, da dies im Endeffekt günstiger ist, aber zum Ende der Gast sich dann doch wieder umentscheidet. Bei einem Bonstorno kommt auch hinzu, dass für diesen die komplette Steuer gezahlt werden muss, auch wenn die Bestellung ja wieder storniert wurde. Aufgelaufen im Monat kommen dann schnell mal ein paar hundert, manchmal auch tausend Euro zusammen, nur für Stornos. Daher erhalten einige Mitarbeiter den Ratschlag, Stornos zu "verhindern" - dementsprechend reagieren diese dann auch. Ein Storno ist halt nicht nur "einfach mal was rausnehmen".


    Dann bucht man halt wieder ein paarmal auswärtigen Verzehr, schon hat mans wieder drin :)

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    Original geschrieben von trauerbrandung
    Gehst du denn bei der Nachlieferung von einem Fabrikneuen, oder von einer Swap-Unit (generalüberholtes Handy vom Hersteller) aus. Wäre es ein Fabrikneues hätte der Kunde auch wieder 24 Monate Gewährleistung, bei der Swap-Unit übertragen sich die Ansprüche vom ursprünglichen direkt auf das Tauschgerät, Start der GWL bleibt also das ursprüngliche Kaufdatum.


    Wie der Verkäufer die Nachlieferung technisch ausgetaltet, hat keinen Einfluss auf den gesetzlichen Verjährungsneubeginn nach § 212 I Ziffer. 1 letzte Variante BGB, solange er dabei nur den Anspruch des Käufers auf Nacherfüllung anerkennt. D.h. auch wenn der Verkäufer mit einer Swap-Unit nacherfüllt, laufen wieder volle 24 Monate an. Natürlich könnte man auf die Idee kommen, es würde ja nun ein gebrauchtes Gerät "verkauft", demzufolge könnte auch bei einem Vebrauchsgüterkauf die Verjährungsdauer der Mängelrechte vertraglich auf 12 Monate verkürzbar sein. Dem ist aber nicht so, da der Kaufvertrag über ein Neugerät geschlossen worden ist und der Käufer kaum einer Änderung des Vertrages dahingehend, dass nur noch ein Gebrauchtgeräte geschuldet sein soll zustimmen wird.


    Übrigens sollte der mittels Swap-Unit nacherfüllende Verkäufer gut aufpassen: Bringt der Kunde sein Neugerät nach kurzer Zeit zur Nachliefeurng, und erhält ein weitaus stärker gebrauchtes Swap-Gerät zurück, liegt wiederum ein Mangel vor. Dies kann bei Fristsetzung, Unzumutbarkeit oder Fehlschlagen dem Käufer ein Rücktrittsrecht bringen.



    Der Einsatz von Swap-Units in großem Umfang wäre mir aber auch neu. Bisher kenne ich das als Prozedere im Rahmen der Herstellergarantie.

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    Original geschrieben von ChickenHawk
    Man kann an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben und diese auch nicht veräußern.


    Das würde ich so nicht behaupten.



    Eigentum kann ich auch an einer gestohlenen Sache erwerben,


    1. wenn die Sache einer anderen Person als dem Eigentümer als unmittelbarem Besitzer oder dem Besitzmittler des Eigentümers als unittelbarem Besitzer gestohlen worden ist, oder


    2. wenn ich gem. den §§ 937ff., 946ff. BGB erwerbe, oder


    3. wenn der Berechtigte die Veäußerung an mich genehmigt oder wenn


    4. der Ausnahmetatbestand des § 935 II BGB gegeben ist.