Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von Der mit dem Bart
    *ganz uneigennützig den Thread hochhol, entstaub und wiederbeleb* ;)


    IIRC war das vor Jahren mal angedacht, wurde dann aber nicht gemacht. E+ hat ja 263-03 und 263-06, wobei ich letzteres noch nie in der Praxis gesehen habe (kann allerdings auch nicht behaupten, jemals wirklich darauf geachtet zu haben).


    262 ist der MCC für Deutschland. Da hatten wir wohl § 263 StGB im Hinterkopf? ;)

    Re: Legal, gefälschte Ware bei ebay zu verkaufen?


    Zitat

    Original geschrieben von TheTEXTOR
    Hallo,


    ich habe gerade etwas bei ebay ersteigert habe aber inzwischen das Gefühl, dass es sich um gefälschte Ware handelt.
    Bin ich trotz abgegebener Willenserklärung im Recht, wenn ich für die gefälschte Ware nicht bezahlen möchte?


    Danke!



    Sollte der Verkäufer mindestens damit gerechnet haben, dass die Ware gefälscht ist, und er auch damit gerechnet haben, dass du nicht merkst, dass Fakeware verkauft wird, liegt eine arglistige Täuschung vor, die dich zu einer Anfechtung des Kaufvetrages berechtigt.


    Ist dies nicht der Fall, kommt eine Anfechtung wegen eine Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Kaufsache in Betracht bzw es liegt zumindestens ein Sachmangel vor, wenn die Beschreibung des Eindruck von Originalware vermittelt hat.


    Wenn die Ware ersetzbar ist, also eine Sache gleicher Art nachgeliefert werden kann, liegt ein behebbarer Mangel vor. Du hast dann -ab Gefahrübergang- einen Nacherfüllungsanspruch, der dir - solange nicht ordnungsgemäß nacherfüllt wurde - gegen den Kaufpreiszahlungsanspruch des Verkäufer die Einrede des nichterfüllten Vertrags aus § 320 BGB verschafft.


    Im Übrigen müsste deine Vorleistungspflicht ("Vorkasse") ausdrücklich vereinbart worden sein, rein aus den Umständen einer ebay-Auktion ergibt sich eine solche Pflicht nicht. Wenn dies nicht wirksame vereinbart wurde, ist Zug-um-Zug zu leisten.

    Nein, der Switch funktioniert auch mit der Fon Software einwandfrei.


    Die Ports sind nur abgeklebt, dass der DAU das DSL-Signal nicht in den falschen Port steckt.
    Zu den LAN-Verbindungsproblemen siehe oben, steht alles schon hier, kaputer hatte dasselbe Problem. Wichtig ist, dass die Internetverbindung des Routers gekappt wird, ggf. dem Rechner eine feste IP zuweisen. Wenn der Router nicht unter 192.168.1.1 erreichbar ist, seine IP suchen.

    Sag mal, hast du dir eigentlich mal die Mühe gemacht, diesen Thread zu lesen?


    Zur rechtlichen Seite wurde hier alles gesagt. Jetzt heißt es abwarten, ob CHIP / FON übheraupt reagiert, sollte man sich dort nicht angemdeldet haben bzw. den Hotpsot nicht betreiben.


    Dass es dabei Ärger geben *kann* wurde hier bereits erläutert.


    Wenn man sicher keinen Ärger haben möchte, dann brav anmelden und den Router 24/365 als Hotspot betreiben.

    Zitat

    Original geschrieben von char
    Achso ich dachte, ich muss 12 Monate das Ding auch betreiben, oder nicht?
    Wenn ich mich da nur registrieren muss.
    Also jetzt versteh ich nix mehr. Ich dachte die Konditionen waren, dass man sich mit dem Router dort registriert, dann einen Hotspot für 12 Monate betreibt als Gegenleistung bekommt man den Router.
    Wie macht ihr das denn alle?


    Wenn du bei CHIP bestellt hast, hast du m.E. nur die Pflicht, deinen Router bei Fon binnen eines Monats nach Erhalt zu registrieren. FON-AGB, die bei der Registrierung dort die Verpflichtung aufstellen, 12 Monate einen Hotspot zu betreiben, können keine Wirkung mehr entfalten, da sie spätestens beim Vertragsschluss mit CHIP wirksam in den Vertrag einzubeziehen gewesen wären. Außerdem kannst du gem. der FON-AGB deine Mitgliedschaft jederzeit kündigen, so dass auch eine evtl. Hotpsotpflicht entfiele.


    Wenn du direkt bei FON oder woanders bestellt hast, kann das jedoch wieder ganz anders aussehen.

    Zitat

    Original geschrieben von char
    Ok. Die Frage ist dann aber nur, ob er dann auch noch mit der neuen FW das Signal an FON übermittelt, von dem die Rede immer ist.


    Das ist eigentlich nicht möglich. Man kann aber ein Skript installieren, dass dieses Heartbeatsignal an Fon schickt, so dass Fon nichts davon mitbekommt, dass der Router gar nicht als Fon-Hotspot arbeitet.


    Mit der aktuellen V24 beta von DD-WRT soll es auch möglich sein, zwei WLAN-Netzwerke mit dem Router auszustrahlen (ein privates für dich, das andere für andere Fon-Nutzer), funktioniert SWIW aber noch nicht einwandfrei.


    Aber warum willst du mehr leisten, als du vertraglich verpflichtet bist? Registrier dich mit dem Teil als Linus, lass es ein zwei Tage laufen und gut ist.