Beiträge von booner

    Hallo,



    bin auf der Suche nach einer externen Festplatte zu Backupzwecken, und zwar in der Größenordnung 300GB+.



    Wollte mir zuerst bei Amazon eine Trekstor 400GB für 149€ holen, habe inzwischen aber sehr viel negatives über Trekstore gelesen (Netzteilprobleme, Temperaturprobleme, schlechter Service, wenn Defekt nur Tausch also Daten weg).


    Daher möchte ich es wagen, mir selbst eine externe HDD zusammenzubauen.


    Man liest auch viel schlechtes von IBM, Hitachi und Samsung HDDs. Seagate und Maxtor und WD kommen dagegen bei diesen mehr oder weniger seriösen Kundenrezensionen eher besser weg.


    Format soll 3,5" sein. Kapazität idealerweise ab 320GB aufwärts.


    Was haltet ihr von der Western Digital WD3200JB? Z.B hier


    http://www.nilstech.de/deeplink.jsp?artId=m3725für 86€.


    Alternativ die Seagate ST3400633A mit 400 GB, kostet aber 159€. Ziemlich happig für die +80€, da kann ich mir eigentlich nochmal eine 160GB + gehäuse davon kaufen...


    An das Gehäuse stelle ich keine besonderen Anforderungen, Optik egal.


    Kann man da bedenkenlos 15€ Teile wählen? Z.B sowas:


    http://www.nilstech.de/article…72&gid=m16190m44090m16590


    Welche Gehäuse sind besonders empfehlenswert?



    Das Zusammenbauen beschränkt sich auf das Verbinden des USB-Controllers mit der Platte und das Zusammenschrauben des Gehäuses? Sind eigentlich alle Festplatten für horizontalen und vertikalen Betrieb geeignet?


    BTW: Mir würde eine ATA reichen, S-ATA braucht es nicht. Ist P-ATA und UMDA dasselbe wie ATA?


    Danke...

    Es existiert Rechtsprechung, dass ein Branding, welches gewisse Funktionen des Handys einschränkt (im Urteil: Fixe Vorbelegung einer Funktionstaste die bei Nicht-Provider-Geräten eine andere Funktion hat) einen Sachmangel darstellt. Voraussetzung ist natürlich, dass dieses Branding bei Vertragsschluss nicht erwähnt worden ist.


    Allerdings handelt es sich dabei um das Urteil eines Amtsgerichts und noch dazu um ein Versäumnisurteil. Kann man daher schlecht verallgemeinern..

    Zitat

    Original geschrieben von s-elch
    Bei mir kam die Rechnung einen Tag vor der Lieferung. Wird also wahrscheinlich auch nicht lange dauern, bis die bei Dir eintrudelt.


    Wegen des Auspackens: Die Versender schreiben oft etwas von "Schadensersatzpflicht können sie nur verhindern, indem sie den Kaufgegenstand nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen". Ganz up to date bin ich dabei nicht: Einerseits wurde meines Wissens dieser Satz so abgelehnt und bejaht, dass man den Kaufgegenstand immer normal in Gebrauch nehmen darf und dafür keine Kosten auferlegt bekommen kann. Irgendwann hat aber auch mal ein Gericht entschieden, man dürfe die Kaufsache nur so behandeln, wie man sie vor dem Kauf in einem Ladengeschäft hätte nutzen/gebrauchen können ...


    Vielleicht weiß da wer anders mehr drüber?


    Grundsätzlich hat der Verbraucher eine durch das Auspacken und die Erstingebrauchnahme entstandene Wertminderung zu ersetzen, wenn er


    1. Auf diese Rechtsfolge von Unternehmer bis spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsschluss hingewiesen wurde, und


    2. Eine Möglichkeit aufgezeigt worden ist, diese Rechtsfolge zu vermeiden.


    Der fernabsatzgeschäftswiderrufende Verbraucher haftet also strenger als z.B. ein aufgrund gesetlichen Rücktrittsrechts Zurücktretender.


    Das gilt aber wiederum nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung des Artikels zurückzuführen ist.


    In der Gesetzesbegründung gibt es das Buchauspackbeispiel: Packt der Verbraucher ein in Folie eingeschweißtes Buch aus, ist dies noch im Rahmen des ihm zustehenden Prüfungsrechts. Lässt sich doch wunderbar auf die SD-Karte übertragen.


    Ich habe die Neckermann email nicht vorliegen, wenn dort auf diese Rechtsfolge nicht hingewiesen wurde, kann "eh nichts passieren". Angaben dazu auf der Homepage genügen der Textform nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von offline
    Der Händler zahlt erst, wenn er das Handy auf dem Tisch liegen hat....



    Der Typ ist übrigens offizieller Verkaufsagent, aber Gewerblich ist er auf jeden Fall, oder?


    Er kommt automatisch 30 Tage nach Zugang des Widerrufs in Schuldnerverzug.


    Als Verkaufsagent handelt man auf jeden Fall unternehmerisch.


    Wenn du dich nur auf diese Fußnote beziehst: Die Fußnote mit der Anschlussgebührenalternative stand seit jeher bei dem Studentenangebot mit dabei, trotzdem war es nie als 1-SIM-Lösung zu bekommen...

    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Ausnahme war wohl die Aktion von handy-sascha (von der ich auch profitiert hab).


    Aber du hast nicht beide Flats auf einer SIM? Du warst wohl bei der Aktion dabei, wo Sascha schon vor dem Start des Studententarifs mit Student geworben und spätere Umstellung garantiert hat? Das war IIRC aber noch vor dem 1.4., der ja bei E+ als die magische Grenze in Sachen nachträglicher Umstellung in rabattierte Kundengruppen gilt.



    johnnyt: Aus meiner Sicht hat sich an der Lage der Dinge nichts geändert. Nur weil es den Studententarif jetzt auch als 1-SIM-Lösung gibt, wird man dich nicht eher umstellen als vorher. Bis dato hätte man dich mit Sicherheit auch nicht auf Student mit 2-SIM-Karten umgestellt.


    Aber: Wenn ein wichtiger Grund vorlag, dann bist du deinen Vertrag ja jetzt los und kannst erneut auf die Jagd nach Base Student Doubleflat One SIM gehen ;)


    Vielleicht sollte wir mal nach einem alten Base-Studenten-Jammer-Thread suchen, um hier nicht mehr OT als nötig zu werden :)