Eben. "Ersatzakku" impliziert doch, dass es sich um einen zusätzlichen Akku handelt.
Beiträge von booner
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Ab 130€gibt es einen zweiten BPS-2gratis dazu?!
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BTW: Habt ihr von Neckermann bzgl der 1GB Kingston-SD schon außer der Aufragsbestätigung eine Statusmeldung erhalten? Lieferzeit war bei mir mit 1 Woche angegeben.
Kann man sich mit der Auftragsnummer auf der Homepgae einloggen? Habe nichts gefunden. Wenn ich nachträglich dort ein Konto einrichte wird die bereits getätigte Bestellung wohl nicht mehr erfasst?
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Das Problem dürfte sein, dass bei diesen Mehrfachbestellungen keine einheitliche Bestellung vorliegt, also jede Bestellung einzeln rückzuabwicklen ist, folglich der entscheidende Bruttopreis der bestellten Sache je <gleich 40€ ist.
Außerdem muss selbst bei einem Preis >40€ jeweils die gegenleistung im Zeitpunkt des Zugangs des Widerrufs bereits erbracht sein, ansonsten heißt es auch dann zahlen!
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Mal eine generelle Frage:
Warum bekommt Burger King es nicht gebacken, ähnlich wie McD knorpelfreies Fleisch zu verarbeiten?
Ich habe letzte Woche zum wiederholten Male auf etwas steinhartes im Burger gebissen (Whopper/Texas Burger/Big King). Ich habe nicht mitgezählt, aber es dürften bestimmt schon zehn oder mehr Knorpelergahrungen bei BK gewesen sein. Bei McD ist mir das erst einmal passiert, obwohl ich dort geschätzt schon 10 so häufig gegessen habe...
Finde das ziemlich widerlich, so einen Burger esse ich meistens nicht weiter.
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Wenn du auch noch denken könntest, würdest du vielleicht auch in Erwägung ziehen, dass er gestern noch 59,-€ gekostet haben könnte.
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Original geschrieben von supersiggi
Das ging auch schon bei älteren Dell Notebooks (getestet mit Dell 510m + BT Maus + Zugriff aufs Handy gleichzeitig).
Ergo sollte es bei der neuen Generation dann auch möglich sein.Wunderbar. Weißt du auch, ob das Dell-BT EDR (Enhanced Data Rate) unterstützt? Brauchen wohl einige BT-Mäuse...
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Sit das BT-Modul von Dell fähig mehrere BT-Verbindungen zu managen? Möchte evtl. eine BT-Maus anschaffen aber gleiczeitig z.B. auch das Handy per BT als Modem nutzen.
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Original geschrieben von BigBlue007
Was wieder einmal beweist, dass nicht alles, was hinkt, ein Vergleich ist...
Ich wiederhole es gerne nochmal: Es gibt kein Gesetz, aus welchem der Verkäufer in einem Fall wie diesem hier explizit ableiten könnte, dass er dem Käufer einen kurzen Funktionstest verweigern könnte. Es gibt "nur" umgekehrt auch kein Gesetz, welches ihn dazu verpflichten würde. Was ein Richter (und zwar durchaus ein "Richtiger", wobei Fr. Salesch IMHO sogar auch eine echte Richterin ist
) daraus machen KÖNNTE, habe ich weiter oben bereits gesagt. Wenn Du allein schon das pure Bestehen dieser Möglichkeit, dass ein Richter die Sache so auslegen könnte, als 100%ig ausgeschlossen darstellst, dann sei an dieser Stelle ernsthafter Zweifel an Deiner Fachkompetenz angemeldet. 
Viel Zeit gehabt, aber wieder nichts kapiert.
Statt dich über die Vergleiche zu amüsieren, hättest du sie auch nutzen können, dir deine verfahrene Meinung zu verbildlichen und etwas aufzulockern. Auch wenn ich - speziell bei dir - denke, dass es nicht von Erfolg gekrönt sein wird, dich mit stichhaltigsten (juristischen) Argumenten zumindest zu einem Überdenken deiner Meinung zu bringen, will ich nichts unversucht lassen.
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Wer bitteschön erwartet irgendwelche Wunder? :confused::Der Käufer, der unter Haftungsausschluss kauft und schon vor Gefahrübergang Mängel reklamieren möchte.
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Keiner. Darum gehts doch aber gar nicht... :confused:Doch, du hattest oben die Weltfremdheit meiner Aussage angeprangert. Und ich möchte dies bestreiten, da niemand gezwungen ist, wenn er sich einen gebrauchten Fernseher zulegen will, diesen von einem Privatverkäufer bei ebay unter Haftungsausschluss zu kaufen.
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Und schon wieder verirrst Du Dich in einem völlig untauglichen, mit der Ausgangslage nichts zu tun habenden Vergleich. Im MM kann ich die Ware nämlich, wenn sie nicht funktioniert, einfach in den Markt zurücktragen und Nachbesserung bzw. Wandlung verlangen. Das kann ich bei einem Privatkauf via ebay nicht - zumindest nicht so ohne Weiteres. Deswegen hätte ich in einem MM überhaupt kein Problem damit, dass mein neuer TV nicht ausgepackt wird. Ganz im Gegenteil - ich würde das gar nicht wollen, dass so ein MM-Fuzzi seine Griffel an mein schönes originalverpacktes Neugerät legt. Das will ich zu Hause schön selber machen.
Nochmal:
Wenn ich schon in einem Laden, der Fernseher en masse als Neuware verkauft kein Anrecht auf eine vollumfängliche, testweise Inbetriebnahme des Fernsehers habe, warum sollte ich es dann bei einem Privatverkäufer in dessen Privatwohnung haben?
Um Mängel an sich geht es in der Ausgangsfrage des TE nicht. Es ging um das Recht auf eine Prüfungsmöglichkeit. Du gehst nicht darauf ein, dass es keine AGL für eine solche Prüfung gibt. Du argumentierst für die Zulässigkeit und Notwendigkeit einer Überprüfung rein von der Rechtsfolgenseite (Mangel (+), Rechte (-)) her, kannst dies aber juristisch nicht begründen.
Deswegen begründe ich dir die gegenteilige Situation:
Was nützt es dem TE , wenn er den Mangel schon bei Übergabe i.R.e. Prüfung entdeckt? Nichts, wenn die Grenzen des § 444 nicht überschritten sind. Dann kann er zwar meckern und nicht bezahlen und den Fernseher stehen lassen. Dann wird ihn der Verkäufer ggf. auf Zahlung und Abnahme verklagen, und das mit guten Erfolgsaussichten, ohne dass dem Käufer wegen der Mangelhaftigkeit Gegenrechte zustünden. Es bringt ihm regelmäßig (sofern er alleine kommt, was ich vom TE so verstanden habe) nicht mal was hinsl. des Nachweises, dass der Mangel schon bei GÜ vorgelegen hat.
Dass der MM nicht unter Ausschluss der SMH verkauft und ein vertragliches Umtauschrecht besteht ist Fakt. Ebenso Fakt ist, dass der TE unter Auschluss der SMH gekauft hat, und damit eben grds. einem ziemlich happigen Rechtsverzicht zugestimmt hat. Aus diesem Rechtsverzicht kann aber weder er, noch du ein Plus an Rechten hinsl. einer Überprüfung der Kaufsache herleiten. Man kann nicht bewußt auf etwas verzichten, und hinterher Schutz dahingehend verlangen, so gestellt zu werden, als hätte kein Verzicht stattgefunden.
Du argumentierst gegen die Wand. Die logische Konsequenz wäre einfach, unter solchen Umständen nicht mehr zu kaufen, aber nicht, auf Biegen und Brechen eine andere Lösung für solche Fälle zu finden. Ich kaufe doch auch nicht eine Sache, von der ich vermute, der Verkäufer könnte arglistig täuschen, um dann wegen Arglist des Verkäufers anfechten zu können. Dann lasse ich es einfach!
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Oder ich gehe halt bei der Möglichkeit, die Ware abholen zu können, davon aus, dass ich sie dann noch kurz in Augenschein nehmen kann. So wie ich das auch JEDEM ebay-Käufer anbiete und wie ich es auch als Käufer (habe auch durchaus schon ab und zu persönlich was abgeholt) noch nie anders erlebt habe. Was für mich persönlich ein Grund mehr wäre, bei so einem Typen wie dem VK aus dieser Auktion hier mehr als argwöhnisch zu sein.Du schweifst vom Thema ab, es geht hier nicht um Inaugenscheinnahme (die kann ihm der Verkäufer weder verbieten noch sie verhindern), es ging um eine Überprüfung auf Funktion hin, zu der die Untersützung des Verkäufers erforderlich wäre.
Ashd hat es mittlerweile auch sehr deutlich (vielleicht war ich oben ja zu undeutlich) und verständlich erklärt. Es bleibt dir, BigBlue007, natürlich unbenommen, auch an ashds Kompetenz zu zweifeln. Aber wenn man wie ein kleines Kind protestierend immer das Gegenteil behauptet, ohne es auch nur annähernd mit vertetbaren juristischen Argumenten belegen zu können, macht man es sich schon sehr sehr einfach und handelt für einen Nichtjuristen ziemlich anmaßend

Selbst wenn man dir hier passende BGH-Rspr., am besten noch in Einklang mit der Rspr. des EuGH vorlegen würde, wärest du wahrscheinlich immer noch am Zweifeln und würdest ein abweichendes Urteil eines AG für erstrebenswert und plausibel halten. Als letzter Ausweg bliebe dann auch noch, das deutsche Rechtssystem zu verdammen und auf eine höhere (göttliche?) Instanz zu hoffen.
Ich klinke mich dann aus dieser Diskussion aus.