Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von Bayernpeter
    Biet ihm doch an, die 20 Euro für Platte und Rückversand zu übernehmen - und Schwamm drüber


    Ganz schlecht, könnte man als Anerkenntnis seiner Ansprüche werten!




    Artikelnummer steht oben, aber hier der URL:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…=115592&item=270003118297


    Noch ein Plattendefekt:


    http://feedback.ebay.de/ws/eBa…eedback&userid=oc-mag_com


    Noch mal (8.5.)


    http://feedback.ebay.de/ws/eBa…edback&userid=v6turbo-man


    Noch mal: (25.4.)


    http://feedback.ebay.de/ws/eBa…ack&userid=hardware_chris


    Und noch ca. 20x :o

    Tja, die will jemand das große Geschäft machen :D


    Ich würde ihn darauf aufmerksam machen, dass aus einer Äußerung wie "Ich habe die Platte gepfrüft, es wurden dabei keine Fehler gefunden" nach den Grundsätzen von Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte ein verständiger Dritter nicht folgern kann, dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für eine fehlerfreie Funktion der Kausache einstehen möchte, mithin eine reine Eigenschaftsbeschreibun und keine unselbständige Garantievereinbarung vorliegt. Demzufolge hätte er (sofern es sich bei dem Haftungsausschluss nicht um AGB handelt), zusätzlich zum Vorliegen eines Sachmangels im Zeitpunkt der Übergabe an den Frachtführer ein arglistiges Verschweigen eines Mangels durch den Verkäufer darzulegen und, da dies natürlich bestritten werden wird, zu beweisen. Da würde ich ihm viel Spaß wünschen, ebenso wie bei Führen des Nachweises, hier unternehmerisch gehandelt wurde. Nebenbei dezent fragen, ob er denn bei seinem Verkaufsaccount (irgendwie müssen seine 500+ Transaktionen ja wieder Gewinn abwerfen) alle Informationspflichten einhält und ob er sich denn bewußt ist, dass im Falle eines vorgetäuschten Mangels an der Festplatte mit seinem "kulanten" Angebot bereits der Straftatbestand des versuchten Betruges erfüllt sein könnte.


    Nebenbei: Hoffentlich Bilder (Seriennummer) von der Platte gemacht, Zeugen bei der Prüfung und bei der Verpackung gehabt? Das ist mittlerweile Pflicht bei jedem ebay-Verkauf!


    Wenn RS vorhanden, und du dir sicher bist, dass die Platte bei dir ok war --> scharf zurückschießen!

    an cds. Dann halt nur auf anfrage. Evtl. Muss dell sonst mehr zahlen. Kann mir jemand bzgl. Des zu großen .iso und damit weiterhelfen, wie ich mit sonic .isos brennen kann weiterhelfen? Gibts ein anständiges brennprogramm als 14 tage demo?

    ich habe den tip von rawg befolgt und heute morgen schon eine antwort bekommen. Cds seien unterwegs. Meine woanders gelesen zu haben, dass dell einen deal mit ms hat um so den missbrauch der cds einzuschränken. Evtl. Haben sie nur ein gewisses kontingent a

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    Original geschrieben von Ludarjug
    Habe heute selber mal bei Dell wegen der Win CD angerufen, im End Effekt hat sie gemeint, dass sie mir 4 Cd's schicken :) wahrscheinlich noch die ganzen Programme auf CD's oder?


    Kannst mir bitte mal die Nummer geben? 069 9792 7350? Wie hast du den Bedarf der CD begründet?

    Zitat

    Original geschrieben von Dread
    Also ich habe nach dem ich mein i9400 bekommen habe sofort alles formatiert auch die versteckte Dell Partition und dann Windows einfach neu istalliert. Warum brauchst du denn unbedingt eine Recovery?


    Weil ich keine Installations-CD von Windows XP MCE habe :( Legt Dell nicht mehr bei und beim 6400 ist auch keine Option vorhanden, diese (einmalig) zu erzeugen.


    Habe es dann mit der weiter oben von keinuser beschrieben Methode gemacht. Nun möchte ich aber ein "sauberes" XP MCE installieren, d.h. keine Recovery, also ohne den von Dell vorinstallierten Schrott.


    Dazu gibt es die ct-Methode, auch weiter oben beschrieben, das Tool "Slipstreamer" holt sich aus dem i386-Ordner die nötigen Dateien und fertigt eine .iso, die man dann auf CD brennen soll, und als Installations-CD fungieren soll. Leider ist bei mir die erzeugte .iso eben zu groß für eine CD.

    Nächstes Problem:


    Habe mit dem Slipstreamer-Tool nach der Anleitung aus der ct eine XP-Installations-CD gebastelt. Die .iso ist jedoch gute 1,1GB groß. Laut ct soll man als Medium eine CD nehmen, in meinem Fall wird das aber nix. Habe ich was falsch gemacht, oder hat jemand auch mit einer .iso >700MB das erfolgreich hinbekommen?


    Weiteres Problem: Die auf dem 6400er installierte Sonic-Brennsoftware spinnt bei mir rum. Ich möchte die o.g. .iso brenne, wähle dazu "Kopieren" und dann "Abbild auf Disc brennen" (korrekt?). Dann geht aber nichts weiter, ich kann keine Dateien auswählen, es werden mir nur tolle Tipps von der SOnic Homepage eingeblendet. Wie bekomme ich die .iso mit Sonic gebrannt?


    Danke.

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    Original geschrieben von jne
    Als ich ihn zurückschickte war nichts defekt! Er wurde auch komplett zurückgeschickt. Alles Zubehör usw war dabei. Er war weder verbogen noch zerkratzt.



    Gut, wenn du dir da sicher bist, dann zieht der Händler eine ziemlich miese Masche ab, wogegen man sich natürlich zur Wehr setzten sollte, egal um wieviel es geht. Insbesondere weil




    Zitat

    Habe zwei Zeugen dafür


    Also heißt das er muß mir beweisen das ich den Kühler zerstört habe?


    Es wegen dieser Zeugen und der Beweislast des Unternehmers schwierig wird, wertersatzbegründende Umstände nachzuweisen.


    Evtl. wirkt eine schriftliche Mahnung mit Hinweis auf den erklärten Widerruf und auf das drohende gerichtliche Mahnverfahren schon Wunder.

    Zitat

    Original geschrieben von Dread
    Die funktionieren einwandfrei. Sie werden über das Dell Quick Set gesteuert welches du bei der Treiberinstallation mitinstallieren solltest.


    Danke für die Antwort, das klingt ja ganz gut.


    Könnte mir bitte noch jemand auf meine 3 obigen Fragen kurz antworten, mcöhte endlich neu installieren.


    Habe mittels True Image noch ein Backup aller drei Partitionen und ein Notfallmedium (CD) erzeugt. Damit sollte ich doch auf der sicheren Seite sein falls was mit der Neuinstallation nicht klappt?

    Wurde das Teil in privater oder unternehmerischer Eigenschaft gekauft? Was war denn nun konkret zum Zeitpunkt der Rücksendung am Kühler defekt, existieren Fotos oder Zeugen?


    Wenn ersteres, dann besteht grds. ein Widerrufsrecht, das jedoch fristgemäß ausgeübt worden sein muss (i.d.R. 14 Tage ab Eingang der Ware), damit es nicht erlischt. Wurde es wirksam ausgeübt, sind die empfangenen Leistungen Zug um Zug nach den Rücktrittsregeln zurückzugewähren, unter Umständen hat der Verbraucher für eine Verschlechterung der zurückzugewährenden Sache Wertersatz zu leisten.


    Hierbei ist es nicht unerheblich, ob und wie eine Belehrung über das Widerrufsrecht durch den Unternehmer erfolgt ist.


    Ist diese ganz unterblieben, und hatte der Verbraucher bis zur Verschlechterung nicht anderweitig Kenntnis von seinem Recht zum Widerruf erlangt, haftet er wegen der Verschlechterung nicht bis zur Grenze der groben Fahrlässigkeit.


    Evtl. besteht wegen einer schuldhaft falschen Information im Vorfeld des Vertragsschlusses ein Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluss in Höhe des nun zu leistenden Wertersatzes.


    Der Unternehmer ist für alle den Verbraucher zu Wertersatz verpflichtenden Umstände darlegungs- und beweispflichtig.


    Der Unternehmer kommt mit der Rückzahlung in Verzug, wenn er nach Zugang der Widerrufserklärung nicht innerhalb von 30 Tagen an den Verbraucher leistet.


    Vorgehen gegen den Unternehmer könnte man nach Ablauf der 30 Tage z.B. im Wege eines gerichtlichen Mahnverfahrens, dessen Kosten der Schuldner zu tragen hat, wenn er sich in Schuldnerverzug befindet. Der Erlaß eines Mahnbescheides kostet neben den Kosten für das Formular 23€ an Gerichtsgebühren bei dieser Forderungshöhe.


    Sinnvoller wäre es gewesen, seine Mängelrechte auszuüben, denn bei einem Mängelrücktritt haftet der Rückgewährschuldner hinsl. einer Verschlechterung der Kaufsache immer priviligiert, sofern er bei der Verschlechterung noch keine Kenntnis von seinem Recht zum Rücktritt hatte.