Beiträge von booner

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    Original geschrieben von Tipsy
    Hatte es so verstanden daß er noch an Übereignung der Sache interessiert ist. Da bringt ihm Schadensersatz wenig. Und falls er nach erfolgtem Rücktritt noch SE will, wird der Gegner Widerspruch erklären und er ist wieder bei der Klage.


    Klar, ist gehüpft wie gesprungen, wenn einer nicht zahlen will :D Daher erst mal ein einfaches Anwaltschreiben, kost nicht viel. Wer dann nicht zahlt, widerspricht wahrscheinlich auch dem Mahnbescheid.


    Vor allem sollte man vorher versuchen zu klären, ob der Schuldner seine Leistungshandlung definitiv nicht erbracht hat.

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    Original geschrieben von Tipsy
    Du meinst sicher Mahnbescheid. Der geht nur auf Geld, Anspruchsteller will hier aber Übereignung. Einen vollstreckungsfähigen Titel hat er erst, wenn er erfolgreich geklagt hat.


    Er kann den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und ggf. Schadensersatz geltend machen, dann ist ein Mahnverfahren statthaft.

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    Original geschrieben von tribal-sunrise
    geht das so schnell bei Geschwindigkeitsüberschreitungen? - Sind zwar schon 3 Monate aber juristisch kommt mir das wenig vor ...


    Das ist nur eine popelige Owi, Verjährungsfrist gem. § 26 III OWiG 3 Monate ab Tattag, nach Ergehen eine Bußgeldbescheides bzw. Erhebung öfftl. Klage 6 Monate.


    Verjährungsunterbrechung mit anschließendem Neubeginn der Frist z.B. durch Versenden eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids an dich oder vorläufige Einstellung des Verfahrens, um deine aktuelle Anschrift zu ermitteln, mehr in § 33 OwiG.


    Nach 3 Monaten und 14 Tagen Postlaufzeit bist du i.d.R. auf der sicheren Seite. Allerdings muss dich der Anhörungsbogen nicht tatsächlich erreichen (einfacher Breif), sollte er verlorengegangen sein, aber ein entsprechender Aktenvermerk des Sachbearbeiters über Abgabe an die Poststelle existieren und er innerhalb der Frist angeordnet worden sein --> Pech gehabt, Unterbrechung der Verjährung.