ZitatOriginal geschrieben von visioneer
OK, einmal Rückmeldung.
Angeblich hat dort wohl ein Fehler in der IT Abteilung vorgelegen, bei dem mir ein Sonderdiscount eingeräumt wurde, zusätzlich zu der 3:2 Aktion und dem Sonderrabatt, den niemand bemerkt hat. Man hat nun erst einmal die Zahlung der Summe x-290 Euro über meiner Kreditkarte akzeptiert und eingebucht, allerdings würde man sich bezüglich der Richtigkeit nochmals bei mir melden.
Meines Erachtens hast du mit diesem Laden einen KV zu x-290. D.h. du darfst (ggf. nur bis zu einer evtl. Anfechtung, dazu weiter unten) die Sachen behalten und hast, sollte das eine Teil tatsächlich mangelhaft sein, einen Sekundäranspruch auf Nacherfüllung in der Form (Nachbesserung oder Nachlieferung) deiner Wahl. Im Gegenzug kann der Verkäufer die Zahlung des Kaufpreises x-290 verlangen, und das erst, wenn dein Nacherfüllungsanspruch erfüllt worden ist, es sei denn, es wurde Vorleistung deinerseits vereinbart. Mehr kann er nicht verlangen, also nicht den Betrag x.
Zur Anfechtung von Seiten des Verkäufers: Da würde ich (wenn du Interesse am Behalten der Artikel zum Preis x-290) erst mal still halten.
Zum einen braucht es dazu erstmal einen Anfechtungsgrund. Dafür müsste man wissen, was konkret schieflief. Einerseits kann es sich um einen Übermittlungs- bzw. Erklärungsirrtum handeln, andererseits auch um einen (verdeckten) Kalkulationsirrtum. Letzterer berechtigt den Erklärenden nur in den seltensten Fällen, wenn er nämlich nicht mehr versteckt ist, zu einer "Aufhebung" der abgegebenen Erklärung.
Zum anderen ist eine wirksame Anfechtung an gewisse Formalia geknüpft, die eingehalten werden müssen. Stichwort Frist und Zugang der Erklärung.
Nochwas:
Liegen denn jetzt alle bestellten Artikel bei dir vor, oder fehlt immer noch was, da du von "letzter Teillieferung" schreibst. Ggf. hat dies Auswirkungen auf den Lauf der Widerrufsfrist, so dass du evtl. auch nach Ablauf von 5 Wochen noch widerrufen könntest.
Zitat
Was auch immer das heißen mag. Die Ersatzlieferung des defekten Artikels liegt erst einmal wieder auf Eis, da man mir diesen aktuell nur zum Originalpreis, außerhalb der 3:2 und Sonderrabattaktion zugestehen möchte, womit ich nicht einverstanden bin. Dewegen warte ich nun die interne Klärung mit dem Abteilungsleiter und der deren IT ab, die angeblich ein paar Tests fahren muß. Meinen Rechnungsbetrag habe ich jedenfalls erst einmal ausgeglichen, sicher ist sicher. Allerdings nur die x-290 Euro beglichen.
Ansonsten werde ich Montag, wenn der Betrag gebucht ist nochmals anrufen und einen defekten Artikel reklamieren, schließlich ist auf dem Artikel Garantie.
Problematisch ist eben, wie sich der entfallende Artikel auf den Rabattbetrag auswirkt (auch wenn die 290€ Differenz grds. woanders herrühren).
M.E. kann sich die Tatsache, dass die Nacherfüllung hinsl. dieses Artikels scheitert nicht auf den dir zustehenden Rabatt auswirken.
Da müsste man dann ggf. mit einer Minderung des Kaufpreises in Höhe des Preises des betreffenden Artikels arbeiten.
Dass eine Nacherfüllung nur bei Nachzahlung des Differenzbetrags für den defekten Artikel zum regulären Preis ausgeführt wird ist Nonsens. Wahrscheinlich kann man dies sogar schon als eine Fristsetzung entbehrlich machenden ernsthafte und edgültige Erfüllungsverweigerung werten.
Ich würde dem Verein trotzdem eine Frist zur Nacherfüllung setzen, bei deren erfolglosem Ablauf dieser sind dann weitere Rechte eröffnet und gleichzeitig die Sachen erstmal "jungfräulich" belassen.
