Beiträge von booner

    Dann wirst du ohnehin noch kein Update machen können, und bis es soweit ist vergisst du die Anleitung wieder :D


    Jedenfalls geht es mit einem TMO E65 via NSU noch nicht...


    Oder willst du etwas so böse Sachen wie Produktcodeänderung machen, um jetzt ans Update zu kommen?

    Um vom Kaufvertrag loskommen zu können, so dass der Verkäufer dir nicht mehr ans Bein pinkeln kann sehe ich nur zwei Möglichkeiten: Das wären einmal der Rücktritt wegen Nichtleistung und einmal Fernabsatzwiderruf.


    Letzteres ist evtl. problematisch wegen Streit über Ersatzfähigkeit der Versandkosten.


    Da du wohl kraft vertraglicher Vereinbarung vorleistungspflichtig bist, steht dem Verkäufer (da ihm der Kaufpreis ja seitens PP wieder entzogen wurde) eine Einrede zu, trotz Verlusts auf dem Postwege vor Übergabe an dich nicht wieder leisten zu müssen, bis der Kaufpreis bezahlt ist.


    Ich weiß nicht, wie das "Mahnverfahren" via Paypal abläuft. So wie ich ebay kenne, wird dem Verkäufer dort keine Frist gesetzt den Artikel zu liefern und ihm wohl nicht - auch nicht bei Auslegung der Erklärungen - der Rückttritt vom Kaufvertrag durch den Käufer erklärt. Das ist dann genauso sinnvoll wie die von ebay angebotene Option, Gebote zu streichen oder gar Auktionen vorab zu beenden, die beide i.d.R. keinerlei juristische Relevanz besitzen.


    Das würde dann bedeuten, dass PP einem faktisch das Geld wieder zuschanzt, und so tut, als wäre damit alles erledigt, der Käufer jedoch juristisch zunächst weiterhin aus wirksamen Kaufvertrag noch zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet bleibt. Das kann evtl. in die Hose gehen, daher sollte dem Verkäufer auf jeden Fall der Rücktritt explizit erklärt werden und für einen Zugangsnachweis dieser Erklärung gesorgt werden.


    Die Nachfristsetzung könnte hier aber ohnehin entbehrlich sein, da aus der Händlermail deutlich hervorgeht, dass keine Schale mehr verschickt wird und das auch "das letzte Wort" des Verkäufers ist, vgl. Mahnverfahren.


    Dann kann dem Verkäufer der Rücktritt auch sofort wirksam erklärt werden. Evtl. hilfsweise noch der Widerruf gem. §§ 312d, 355 BGB.

    Hatte noch gezögert ein "soweit realisierbar" einzubauen, war dann aber zu faul ;)


    Aber auch bei niedrigeren Bitraten sollte dann ein ADSL2+ Profil geschaltet werden, weil man damit m.W. bei schlechter Leitung trotzdem mehr schafft als mit ADSL.

    Zitat

    Original geschrieben von Antonov
    Da finde ich die Androhung der Kündigung zum derzeitigen Zeitpunkt etwas überzogen.


    Ich bin fälschlicherweise davon ausgegangen, dass RedZora Deluxe Kunde ist, also ihm 16000 kbit/s vertraglich zustanden. Tatsächlich ist er aber ein "Umzustellender", da würde ich mich auch nicht beschweren.


    Bei mir (Deluxe) hat Alice anfangs auch nur einen ADSL-Port geschaltet, Leitung gab/gibts volle 16.000 her.