Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Nein, dann ist die nachträgliche Werbung nicht möglich.


    Also doch nichts mit "analoger Anwendung" :)


    Dann kann ich nur probieren, dass meine Freundin mich einmal für T&M und nocheinmal für BASE wirbt?


    Bei meinen anderen E-Plus Leuten wird nämlich bestimmt ein Obulus fällig ;)



    Zitat


    Es kann manchmal sein, dass das Schreiben beim Geworbenen eingescannt wird.


    Und was hat das für Konsequenzen? Nicht dass E-Plus mir dann erzählt, ich könne mich nicht selbst werben.


    Ich habe allerdings gestern auf Rechnung online in der KBO umgestellt, werten die das dann auch als "Schreiben"?

    Nochmal mein Problem, folgende Konstellation:


    1. Ich BASE Doppelflat, über Händler abgeschlossen, also nur offline-Werbung möglich
    2. Werber = Nicht E-Plus Kunde
    3. Prämie: 25€ cash


    Geht das? Auf dem Prämienformular für die nachträgliche Werbung kann ja nur 25€ Gutschrift ausgewählt werden und man muss für diese Gutschrift seine E-Plus Rufnummer angeben. Eine Bankverbindung zur Überweisung der 25€ für den Nicht-E-Plus-Kunden gibt es da nicht...


    BTW: Ich habe eben eine SMS von der 1232190 bekommen, man hätte mein Schreiben erhalten und bearbeite es umgehend. Habe denen aber nicht geschrieben, sondern neulich nur ein Fax mit der Freundschaftswerbung für einen T&M-Vertrag geschickt, wobei ich aber der Geworbene war. Bekommt man auch als Geworbener eine Benachrichtigung?

    Re: wap-flat im Fremdnetz


    Zitat

    Original geschrieben von jockel68
    Hallo


    wie ist es eigentlich wenn ich bei T-Mobil eingebucht bin, weil es im Bereich kein o2 Netz gibt.Ist den wap und mail immer noch ohne Mehrkosten?


    Ja, natürlich!

    Laut Finanzhotline würde Händlergutschriften überhaupt nicht in der KBO auftauchen, sondern nur auf der Rechnung :confused:


    Sie konnte bei mir jedenfalls noch kein Guthaben sehen.



    Shani Ace: Doch, das macht schon einen Unterschied, weil die Alternative b) deutlich besser ist. Man will ja nicht seinen Gutschriften hinterherlaufen müssen...

    Zitat

    Original geschrieben von beastieboy
    Bei o2 ist es so, dass man sowohl für die AGBs und die Widerrufsbelehrung zwei PDF-Dateien geöffnet werden, die doch dann z.B. ausgedruckt werden können. Ist das dann nicht ausreichend?


    Ich würde sagen nein, da der Unternehmer in der Pflicht ist, den Verbraucher ordnungsgemäß zu belehren, und damit dem Verbraucher nicht die Pflicht zum Ausdrucken oder Abspeichern auferlegen kann.


    Generell ist dort aber viel umstritten und es gibt kaum klärende Rechtsprechung.


    Eingige gehen auch davon aus, dass eine Webseite die Anforderungen der Textform erfüllt. Vertreten wird auch, dass die 4 Wochen Regelung des § 355 II 2 BGB durch die "Spezialregelung" des § 312 c II 2 Nr. 2 BGB verdrängt würde, so dass eine Belehrung bei Lieferung der Ware noch ausreichend ist, die 2 Wochenfrist zu wahren.


    Ich muss mich aber korrigieren, seit der Integration der Fernabsatzregeln ins BGB ist keine Widergabe auf einem dauerhaften Datenträger mehr erforderlich, sondern nur noch abgemildert eine zur dauerhaften Wiedergabe geignete Weise.

    Zitat

    Original geschrieben von beastieboy
    Bei einer Onlinebestellung eines o2-Vertrags wird man vor dem Absenden des Vertrags über das Widerrufsrecht und die AGBs in Kenntnis gesetzt. Und nicht erst bei Annahme des Handypakets.


    Mfg Hannes


    Was nach h.M. jedoch nicht der gesetzlich erforderlichen Textform genügt, da es an der Fixierung auf einem dauherhaften Datenträger fehlt. Dazu wäre, wie von mir oben erwähnt, wenigstens eine email erforderlich.

    Zitat

    Original geschrieben von Thorb
    Das erstemal wurde über das Widerrufsrecht informiert als das 1.Handy
    ankam. Das steht dann alles auf dem Retourschein.


    Gut, dann läuft ab ab diesem Zeitpunkt eine vierwöchige Widerufsfrist, und nicht die zweiwöchige Regelfrist, da erst nach Vertagsschluss belehrt wurde.


    Das gilt natürlich nur, wenn man den Abschluss eines Mobilfunkvertrags als Abschluss eines eigenständigen Dienstvertrags hinsichtlich der Netzdienstleistungen und eines eigenständigen Kaufvertrags über ein Handy qualifiziert.


    Betrachtet man es als eine Einheit, wäre das Widerrufsrecht ohnehin schon im Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung der SIM-Karte erloschen.



    Zitat


    So, als ich bei der Hotline anrief wurde mir beim erstenmal ja auch
    gesagt, dass ich Das Recht habe das Handy auszutauschen und ich konnte
    sogar ein neues aussuchen.


    Du hast immer noch nicht geschrieben, was du mit dem Retourenschein erklärt hast. Wenn du "Reparatur" angekreuzt hast oder von dir aus ein Austauschandy verlangt hast, war das Zurückschicken des Gerätes kein Widerruf.



    Nein, die Frist verlängert sich durch mangelhafte Lieferung nicht, das Gesetz knüpft an die Ablieferung der Sache, aber nicht an die Ablieferung einer mangelfreien Sache als frristauslösendes Moment an.


    Du hättest einfach deinen ersten Handykauf widerrufen könnnen. Bietet o2 dir dann nochmals dasselbe Gerät oder ein anderes an, kommt ein erneuter Kaufvertrag zustande, der wiederum widerrufen werden kann. Insonfern kann ich dein Beispiel nicht nachvollziehen. Man muss sich halt entscheiden, welches Recht man geltend macht: Recht auf Widerruf/Rückgabe oder Mängelrechte.


    Verlangst du aber Nacherfüllung, und widerrufst nicht, richtet sich das Vorgehen nach Fristblauf des Widerrufsrecht allein nach den Mängelrechten.


    Hierbei stimmt nicht, dass regelmäßig drei erfolglose Reparaturversuche hinunhemen sind. Das Gesetz vermutet ein Fehlschlagen der Nachbesserung, und damit eine Rücktrittsmöglichkeit ohne Fristsetzungserfordernis regelmäßig schon bei zwei erfolglosen Reparaturversuchen desselben Mangels.


    Bei verschiedenen Mängeln, die nicht beseitigt werden können bzw. bei einer mehrmaligen immer wieder entäuschenden Ersatzlieferung wird man jedoch auch irgendwann von einer Unzumutbarkeit der Nacherfüllung, und damit von denselben Rechtsfolgen ausgehen können.


    Ich hab die Handys jedefalls immmer