Beiträge von booner

    Was wurde bei der Rücksendung des ersten, defekten Geräts angegeben? Wurde Reparatur bzw. Autausch verlangt?


    Wann wurde in Textform (mindestens email) erstmals über das Widerrufsrecht belehrt?

    Also, bevor hier noch mehr "Halbwissen" auftaucht, möchte ich mal folgende Punkte ansprechen, zugleich aber ausdrücklich dazu auffordern, einen RA mit der Sache zu betrauen, da es hier auf jedes Detail ankommen kann.



    Anfechtung: Sollte tatsächlich eine (teils) gewerbliche Nutzung vorgelegen haben, käme eine Anfechtung aufgrund arglistiger Täuschung in Betracht (vgl. Ziffer 2.3), was natürlich die eleganteste Art wäre, die Sache zu beenden...


    Ich würde dann gar nicht auf einen evtl. wegen Unternehmereigenschaft des Verkäufers unwirksamen Haftungsausschluss gehen, sondern die Sache so beenden.


    Liegen denn Rechnungen, z.B. über die Scheckheft-Inspektionen vor? Hieraus könnte man ggf. erkennen, wer letzendlich wirtschaftlich für den Unterhalt des Fahrzeug aufkam. Auf wen das Auto konkret zugelassen war bzw. wer es gefahren hat, sagt nicht alles.


    Wegen des fehlenden ABS wäre eine Anfechtung wegen Irrtum über eine verkerhswesentliche Eigenschaft der Kaufsache in Betracht gekommen. "Wäre" deswegen, weil die Anfechtung m.E. mittlerweile nicht mehr "unverzüglich" erklärt werden kann. Evtl. kann man deinen Anruf wegen des fehlenden ABS auch schon als Anfechtungserklärung auslegen. "Wäre" auch deswegen, weil eine Anfechtung wegen ABS-Irrtums zumindest nach Gefahrübergang (Übergabe des Wagens - wohl schon am Samstag?) aus Konkurrenzgründen zur Mängelhaftung ausgeschlossen ist.
    Da kann wohl auch nichts anderes gelten, wenn sich der Verkäufer wirksam von der Sachmängelhaftung freigezeichnet haben sollte.



    Eine Pflicht zum Ersatze eines evtl. Vertrauensschadens des Verkäufers hätte man in diesem Fall ggf. wegen fahrlässiger Unkenntnis des Verkäufers von der fehlerhaften Beschreibung kippen können.


    Mängelhaftung:


    Vorweg: Ich kenne mobile.de nicht. Kauft man dort ähnlich wie bei ebay direkt, oder ist das nur eine Art "Ahnbahnung"?


    Der Haftungsausschluss im eigentlichen Vertrag an sich ist jedenfalls AGB-mäßig zu 100% i.O.


    Der Haftungsausschluss desprivaten Verkäufers könnte aber bezgl. der defekten Klimaanlage keine Wirkungen entfalten, da er in Ziffer 1.2 eine (funktionierende?) Klimaanlage garantiert.


    Hat er das ABS in den Kaufverhandlungen nochmals erwähnt? Waren Zeugen anwesend?


    Bzgl. des Scheckhefts würde ich (für den Fall, dass die Mängelrechte wegen eines unwirksamen Auschlusses doch nicht verjährt/unwirksam sind und diese Scheckheft-Zusicherung dem Verkäufer auch nachgewiesen werden kann) nicht so weit gehen, dass die Wartungen nur bei einer Vertragswerkstatt des Herstellers durchgeführt werden dürfen und der Verkäufer auch verschuldensunabhängig für einen Irrtum der Werkstatt hinsichtlich gewisser Intervalle einzustehen hat.


    Ggf. würde ich die Werkstatt aber kontaktieren, und nachfragen, ob man damals nicht zu einem Zahnriemenwechsel geraten hat.




    PS: Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass ein PKW 4 Airbags, aber kein ABS haben soll. Evlt. wurde das ABS ja aus "Kostengründen" überbrückt?

    Zitat

    Original geschrieben von bierinfos
    Was soll denn unter Rechnungen vorhanden sein, wenn die erste noch gar nicht erstellt worden ist? :cool:
    In aller Regel erhälst du eine E-Mail oder SMS-Benachrichtigung, sobald eine Rechnung erstellt worden ist und abgerufen werden kann.


    Ich möchte nicht meine Rechnungen einsehen (klar dass dort nichts sein wird, siehe oben), sondern den Stand meines Kundekontos. Das geht normalerweise unter Rechnungen.


    Da ich aber nicht weiß, ob


    a) noch keine Aktivität auf meinem KK vorliegt (und deswegen nichts angezeigt wird) oder
    b) sich zwar schon was getan hat, aber es nur nicht angezeigt wird, weil sich diese Anzeige in der KBO grds. erst mit der ersten Rechnungslegung "aktiviert",


    habe ich danach gefragt.


    Aber ab morgen 8.00 Uhr wird mir hoffentlich die 0177-1011 weiterhelfen...

    Re: Firefox: Mehrere Tabs in einem Bookmark speichern?



    Hast du Tabbrowser-Extensions?


    Damit gehts prima unter Tab --> Speicher Tab Sitzung. Tabsitzung kann auch als Startseite festgelegt werden.