Gebrauchtwagen bei einem Selbständigen? Rechte?

  • Hallo,


    Zitat

    4711 Wer hat denn den Zahnriemen montiert von dem Auto ne Werkstatt oder ein Hobbybastler ?


    War ne Fachwerkstatt. Die Werkstatt hat keinen Fehler gemacht !


    Der Verkäufer hat angegeben, der Zahnriemen wurde lt. Wartungsintervall getauscht ( der für Nockenwelle und Co ), aber lt. Rechnung der Werkstatt wurd der andere getauscht ( für Waser- und Servopumpe ).
    Problem war, der Wagen war auf Firma angemeldet und auch so verkauft worden, somit ist der Verkäufer Garantiepflichtig und das ist der Streipunkt.
    Meinem Kollegen ist nach 3 Monaten der Nockenwellen-Zahnriemen gerissen und das hat den Motor zerlegt, VW hat zwar 30% Kosten für den AT-Motor übernimmen
    Mein Kollege hat es erst in direktem Kontakt versucht, mit dem Verkäufer, dann übern Anwalt und dann ist es zum Gericht gegangen. Das Gericht hat in 1.Instanz die Klage nach 1,5 Jahren abgelehnt und nun geht es in Berufung.

  • Moin :)


    ich will ja nicht rumunken, aber zu


    1. Auweia, kann teuer werden! Klimakompressor inkl. Einbauen - da sind schnell 1000,- EUR und mehr fällig! :rolleyes:
    2. Pech, das der Zahnriemen noch nicht gewechselt worden ist. Kann aber auch gut sein, das der Hersteller da nachgebessert hat. Kann wohl nur eine Fachwerkstatt klären, wann der Riemen gewechselt werden sollte!
    3. Das mit dem ABS wäre eine gute Möglichkeit gewesen, den Preis etwas zu drücken - natürlich nur vor dem kauf.


    Ich denke, das du da nix mehr machen kannst. :(


    Gruß
    Ralf

  • Hallo,


    laut Adac Magazin 04/06 kann ein Haendler auch ein selbststaendiger Handwerker sein, damit vermutlich auch ein Fotograf...


    Allerdings hast du ja alles unterschrieben, obwohl du wusstest, dass er selbststaendig ist... Die Anzeige ist wohl eher egal, im Kaufvertrag steht es nicht!


    Ich glaub dass du eher keine Chance hast (und zuviel bezahlt =) ).


    Beimk naechsten Mal besser aufpassen!


    Andrea

  • Wie kommt man denn auf die Idee die Vertragswerkstatt "der freundliche" zu nennen?

    Freunde der Sonne

  • Zitat

    Original geschrieben von Dp|A13kz
    Wie kommt man denn auf die Idee die Vertragswerkstatt "der freundliche" zu nennen?


    Die V.A.G. hatte das IIRC so in ihrer Werbung eingeführt."Fahren Sie zu Ihrem freundlichen Volkswagen-Partner" z.B.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla
    Soweit mir bekannt, muß ein Selbstständiger für Waren die er aus seinem BV verkauft Garantie geben - das dürfte Deine einzige Chance sein. Möglicherweise hast Du aber durch Unterschreiben des Kaufvertrages, der die Garantie ausschließt, darauf verzichtet - ich bin kein Jurist.

    Wenn das Auto aber sein Privatbesitz war und überwiegend privat genutzt worden ist, dann darf er es auch privat verkaufen.


    Mit dem Zahnriemen sehe ich es auch so, es kann sein das sich die Vorgaben geändert haben, und manche Werkstätten machen auch einfach nicht das was sie müssten. Wenn der Stempel einer Renaultvertragswerkstatt drinn ist, sollte es okay sein.

  • Hi,


    die einzige Möglichkeit ist wirklich die Frage nach der Selbständigkeit. Der Rest geht nach dem Prinzip: gekauft wie gesehen.


    Wobei nur die Tatsache das er selbständig ist nichts zu sagen hat. Auch der Selbständige kann privat Sachen verkaufen, so z.B. den Wagen seiner Mutter. Er könnte ihn ja auch auf sich angemeldet haben, weil er die niedrigere Versicherung hat. Das hat dann nichts mit seiner Eigenschaft als Selbständiger zu tun und wird wohl so auch nicht bewertet.


    Ist aber auch nur Halbwissen bzw. das Kramen in den Hirnwindungen nach gelesenen Gerichtsurteilen ;)


    bastian

  • Also, bevor hier noch mehr "Halbwissen" auftaucht, möchte ich mal folgende Punkte ansprechen, zugleich aber ausdrücklich dazu auffordern, einen RA mit der Sache zu betrauen, da es hier auf jedes Detail ankommen kann.



    Anfechtung: Sollte tatsächlich eine (teils) gewerbliche Nutzung vorgelegen haben, käme eine Anfechtung aufgrund arglistiger Täuschung in Betracht (vgl. Ziffer 2.3), was natürlich die eleganteste Art wäre, die Sache zu beenden...


    Ich würde dann gar nicht auf einen evtl. wegen Unternehmereigenschaft des Verkäufers unwirksamen Haftungsausschluss gehen, sondern die Sache so beenden.


    Liegen denn Rechnungen, z.B. über die Scheckheft-Inspektionen vor? Hieraus könnte man ggf. erkennen, wer letzendlich wirtschaftlich für den Unterhalt des Fahrzeug aufkam. Auf wen das Auto konkret zugelassen war bzw. wer es gefahren hat, sagt nicht alles.


    Wegen des fehlenden ABS wäre eine Anfechtung wegen Irrtum über eine verkerhswesentliche Eigenschaft der Kaufsache in Betracht gekommen. "Wäre" deswegen, weil die Anfechtung m.E. mittlerweile nicht mehr "unverzüglich" erklärt werden kann. Evtl. kann man deinen Anruf wegen des fehlenden ABS auch schon als Anfechtungserklärung auslegen. "Wäre" auch deswegen, weil eine Anfechtung wegen ABS-Irrtums zumindest nach Gefahrübergang (Übergabe des Wagens - wohl schon am Samstag?) aus Konkurrenzgründen zur Mängelhaftung ausgeschlossen ist.
    Da kann wohl auch nichts anderes gelten, wenn sich der Verkäufer wirksam von der Sachmängelhaftung freigezeichnet haben sollte.



    Eine Pflicht zum Ersatze eines evtl. Vertrauensschadens des Verkäufers hätte man in diesem Fall ggf. wegen fahrlässiger Unkenntnis des Verkäufers von der fehlerhaften Beschreibung kippen können.


    Mängelhaftung:


    Vorweg: Ich kenne mobile.de nicht. Kauft man dort ähnlich wie bei ebay direkt, oder ist das nur eine Art "Ahnbahnung"?


    Der Haftungsausschluss im eigentlichen Vertrag an sich ist jedenfalls AGB-mäßig zu 100% i.O.


    Der Haftungsausschluss desprivaten Verkäufers könnte aber bezgl. der defekten Klimaanlage keine Wirkungen entfalten, da er in Ziffer 1.2 eine (funktionierende?) Klimaanlage garantiert.


    Hat er das ABS in den Kaufverhandlungen nochmals erwähnt? Waren Zeugen anwesend?


    Bzgl. des Scheckhefts würde ich (für den Fall, dass die Mängelrechte wegen eines unwirksamen Auschlusses doch nicht verjährt/unwirksam sind und diese Scheckheft-Zusicherung dem Verkäufer auch nachgewiesen werden kann) nicht so weit gehen, dass die Wartungen nur bei einer Vertragswerkstatt des Herstellers durchgeführt werden dürfen und der Verkäufer auch verschuldensunabhängig für einen Irrtum der Werkstatt hinsichtlich gewisser Intervalle einzustehen hat.


    Ggf. würde ich die Werkstatt aber kontaktieren, und nachfragen, ob man damals nicht zu einem Zahnriemenwechsel geraten hat.




    PS: Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass ein PKW 4 Airbags, aber kein ABS haben soll. Evlt. wurde das ABS ja aus "Kostengründen" überbrückt?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ciao,


    Goodzilla
    Ja sehe ich ähnlich. Wie gesagt, ich sehe es ja auch ein, sehe halt nur jetzt die Möglichkeit mich dennoch wehren zu können (falls ich etwas mit der Selbständigkeit erreichen würde).


    Ralf
    LOL.
    Zu 3.! Schau noch mal ins Eingangsposting


    Andrea
    Schau dir mal den Link zur ADAC Seite an wie das mit den Selbständigen ist. (PS: Nächstes mal kannst du ja für mein ein Auto suchen ;) )


    Martyn
    Die Vorgaben haben sich nicht geändert, da es im Handbuch steht und mir vom "Freundlichen" bestätigt worden ist. Im Twingo Forum liest man auch hier und da schon von ZR die bei 70-90 TKM gerissen sind.


    Bastian
    Jepp, genau dein erster Satz trift die Sache auf den Punkt.


    booner
    Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort. Wobei ich mit so machem meine schwierigkeiten habe es zu verstehen :rolleyes:


    Werde wohl mal meinen RA fragen wie du sagst. Leider haben wir über das ABS nicht weiter geredet. So wie auch über die anderen Sachen nicht (el. Asp, Seitenairbags, ....)


    Zu deinem PS: Jepp, sehe ich genauso. Das witzige ist ja, das die Sidebags nicht in der Anzeige stehen (wir also auch nicht davon ausgingen) aber wir speziell nach ABS gesucht haben.


    @all
    Wie könnte man prüfen (lassen) ob er steuerlich geltend gemacht wurde?


    Ciao Vito

    Der Mann mit den Hochzeiten

  • Zitat

    Original geschrieben von Vito
    @all
    Wie könnte man prüfen (lassen) ob er steuerlich geltend gemacht wurde?

    Indem Du jemanden kennst, der beim Finanzamt oder beim BND arbeitet und seinen Job riskiert indem er Dir eine Information gibt die Du keinesfalls schlüssig verwenden kannst... :rolleyes:


    Oder kurz gesagt: gar nicht - Stichwort: Steuergeheimnis


    Du müsstest ihn schon anzeigen, z.B. weil Du Verdacht auf Steuerhinterziehung hast. Das wiederrum könnte aber gut auf Dich zurückfallen (Klage wg. Verleumdung, selber eine Steuerprüfung über Dich ergehen lassen) - und hinterher hättest Du noch immer keine Rechtsgrundlage um an diese Information zu kommen...

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

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