Hallo,
Zitat4711 Wer hat denn den Zahnriemen montiert von dem Auto ne Werkstatt oder ein Hobbybastler ?
War ne Fachwerkstatt. Die Werkstatt hat keinen Fehler gemacht !
Der Verkäufer hat angegeben, der Zahnriemen wurde lt. Wartungsintervall getauscht ( der für Nockenwelle und Co ), aber lt. Rechnung der Werkstatt wurd der andere getauscht ( für Waser- und Servopumpe ).
Problem war, der Wagen war auf Firma angemeldet und auch so verkauft worden, somit ist der Verkäufer Garantiepflichtig und das ist der Streipunkt.
Meinem Kollegen ist nach 3 Monaten der Nockenwellen-Zahnriemen gerissen und das hat den Motor zerlegt, VW hat zwar 30% Kosten für den AT-Motor übernimmen
Mein Kollege hat es erst in direktem Kontakt versucht, mit dem Verkäufer, dann übern Anwalt und dann ist es zum Gericht gegangen. Das Gericht hat in 1.Instanz die Klage nach 1,5 Jahren abgelehnt und nun geht es in Berufung.