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Original geschrieben von dob
hab ich ja net separat bestellt, ich hab ja bei denen angerufen und die Sache geschildert und dann erklärt, dass ich gerne die 4x512 (geliefert) zurück schicken möchte und stattdessen dann die 2x1GB haben möchte, die Differenz dazu (8€ zu dem Zeitpunkt) sollen se dann per Nachnahme eintreiben (hatte die RAM ja per Vorkasse bestellt).
Das habe ich in deinem vorigen post auch genauso verstanden.
Juristisch betrachtet hast du damit formunwirksam den Widerruf des 1. Kaufvertrages erklärt und gleichzeitig ein erneutes, auf den Abschluss eines Kaufvertrages über 2x 1GB gerichtetes Angebot abgegeben (welches entweder seitens Alternate schon angenommen wurde, so dass damit bereits ein wirksamer 2. Kaufvertrag besteht oder erst später, z.B. durch Verschicken der 2x 1GB seitens Alternate angenommen wird, und damit erst zu diesem Zeitpunkt ein 2. Kaufvertrag zustande kommt, welcher aber dadurch erlischt bzw. gar nicht erst zustande kommt, indem du dein 2 x 1GB-Angebot ebenfalls widerrufst).
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Die Dame da hat dann gesagt das geht ok, ich soll die Teile zurück schicken und die RMA Nummer vermerken die se mir gab und dannklappt das.
Du hast durch Zurückschicken der Ware in schlüssiger Weise den Widerruf erklärt, dich beim Versand an diese Anweisungen gehalten und damit deine Rückgewährpflicht vollumfänglich erfüllt.
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Hab also bisher nur diese eine bestellung gemacht und die Teile zurück geschickt.....und warte seitdem darauf, dass das Paket bei denen ankommt und die mir die anderen RAMs zuschicken....
In Wirklichkeit stecken da aber zwei Kaufverträge dahinter...
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Also schick ich jetzt an Alternate ne Mail und schildere, dass die Post das Paket verschludert hat und die sich darum kümmern sollen oder wie läuft das ab?¿
Z.B. Ich würde nochmal verdeutlichen, dass der 1. Kaufvertrag konkludent durch Zurückschicken der Ware widerrufen wurde, der Unternehmer die Gefahr der Rücksendung trägt und denen meine Bankverbindung samt Aufforderung zur Rücküberweisung von Kaufpreis + Rücksendekosten + Hinsendekosten (hinsl. letzterer ist die Erstattungsverpflichtung des Unternehmers ggü. dem Verbraucher umstritten) mitteilen.
Ich würde das Angebot zum Abschluss des 2. Kaufvertrages ebenfalls widerrufen, ansonsten wird die Rückabwicklung bzw. erfolgreiche Lieferung der 2x 1GB nur komplizierter.
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Hab grad die Schnauze voll.....warte doch sehnsüchtigst auf Arbeitsspeicher...bestelle den ja net aus Jux und Langeweile....
Dann bestell halt nochmal auf den Namen deiner Freundin, deiner Mutter (...)
So einen unangenehmen Kunden wie du (jetzt) einer (geworden) bist wollen die eh nicht mehr haben 