Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von nummer3
    Krass ne ;) Ist das denn wirklich ausreichend. Ich meine er könnte ja auch nen Appel und nen Ei in das Paket gepackt haben. Müsste der Empfänger nicht erst die Möglichkeit haben, die Rücksendung zu prüfen?


    Na der dob lügt doch nicht, außerdem hat er bestimmt einen Zeugen dabei gehabt.


    Im Ernst: Man sollte bei jeder Handlung die ansatzweise rechtliche Relevanz besitzt auf deren Nachweisbarkeit achten!



    dob: Wollte schon schreiben, dass es "erst" seit 22. unterwegs ist. Das DHL Tracking ist nebenbei meist fürn Arsch....

    Zitat

    Original geschrieben von dob
    ach herrjeh, so viel Aufwand wegen der gelben Poschd....


    und jetzt muss ich mir gleich noch den Duden suchen für dein "konkludent" (ich kenn nur Kukident :D)....


    Na dann werd ich denen mal per Mail erklären, dass ihr RAM bei der Post rumschwirrt, die sich mit denen auseinandersetzen (da ich mit Absendung des Paketes meinen Teil erfüllt habe), ich dann auf den Austausch bzw. die Ersatz-Bestellung der andren RAMs verzichte und die mir meine bezahlte Knete rüberschicken sollen.
    So hab ichs jetzt zumindest verstanden ;)



    Du kannst das "konkludent" auch durch "im Wege schlüssigen Handelns" oder durch "in der nach § 355 I 2 Alt. 2 BGB vorgesehenen Weise" erstzen :D


    Wichtig ist: [list=1]
    [*]Isch habe wiederrufen erste Vertrag!
    [*]Pahket versendet, hier Nummer!
    [*]Du tragen Gefahr!
    [*]Isch wollen Geld zurück!
    [*]Isch wiederrufen auch die zweite Vertrag!
    [/list=1]

    Zitat

    Original geschrieben von dob
    hab ich ja net separat bestellt, ich hab ja bei denen angerufen und die Sache geschildert und dann erklärt, dass ich gerne die 4x512 (geliefert) zurück schicken möchte und stattdessen dann die 2x1GB haben möchte, die Differenz dazu (8€ zu dem Zeitpunkt) sollen se dann per Nachnahme eintreiben (hatte die RAM ja per Vorkasse bestellt).



    Das habe ich in deinem vorigen post auch genauso verstanden.


    Juristisch betrachtet hast du damit formunwirksam den Widerruf des 1. Kaufvertrages erklärt und gleichzeitig ein erneutes, auf den Abschluss eines Kaufvertrages über 2x 1GB gerichtetes Angebot abgegeben (welches entweder seitens Alternate schon angenommen wurde, so dass damit bereits ein wirksamer 2. Kaufvertrag besteht oder erst später, z.B. durch Verschicken der 2x 1GB seitens Alternate angenommen wird, und damit erst zu diesem Zeitpunkt ein 2. Kaufvertrag zustande kommt, welcher aber dadurch erlischt bzw. gar nicht erst zustande kommt, indem du dein 2 x 1GB-Angebot ebenfalls widerrufst).



    Zitat


    Die Dame da hat dann gesagt das geht ok, ich soll die Teile zurück schicken und die RMA Nummer vermerken die se mir gab und dannklappt das.


    Du hast durch Zurückschicken der Ware in schlüssiger Weise den Widerruf erklärt, dich beim Versand an diese Anweisungen gehalten und damit deine Rückgewährpflicht vollumfänglich erfüllt.


    Zitat


    Hab also bisher nur diese eine bestellung gemacht und die Teile zurück geschickt.....und warte seitdem darauf, dass das Paket bei denen ankommt und die mir die anderen RAMs zuschicken....


    In Wirklichkeit stecken da aber zwei Kaufverträge dahinter...



    Zitat


    Also schick ich jetzt an Alternate ne Mail und schildere, dass die Post das Paket verschludert hat und die sich darum kümmern sollen oder wie läuft das ab?¿


    Z.B. Ich würde nochmal verdeutlichen, dass der 1. Kaufvertrag konkludent durch Zurückschicken der Ware widerrufen wurde, der Unternehmer die Gefahr der Rücksendung trägt und denen meine Bankverbindung samt Aufforderung zur Rücküberweisung von Kaufpreis + Rücksendekosten + Hinsendekosten (hinsl. letzterer ist die Erstattungsverpflichtung des Unternehmers ggü. dem Verbraucher umstritten) mitteilen.


    Ich würde das Angebot zum Abschluss des 2. Kaufvertrages ebenfalls widerrufen, ansonsten wird die Rückabwicklung bzw. erfolgreiche Lieferung der 2x 1GB nur komplizierter.



    Zitat


    Hab grad die Schnauze voll.....warte doch sehnsüchtigst auf Arbeitsspeicher...bestelle den ja net aus Jux und Langeweile....



    Dann bestell halt nochmal auf den Namen deiner Freundin, deiner Mutter (...) :)
    So einen unangenehmen Kunden wie du (jetzt) einer (geworden) bist wollen die eh nicht mehr haben :D

    Zitat

    Original geschrieben von dob
    Heut mittag bei DHL angerufen und gefragt was los ist, er konnte kein Paket auffinden im System und hat n Nachforschungsantrag aufgenommen.


    Jetzt wird Alternate natürlich den anderen RAM (die 2 mal 1 GB) nicht rausschicken, bis die den falsch bestellten haben, also kann ich wohl neu bestellen und auf Schadensersatz für das Paket von DHL warten, was wohl ewig dauert wenn ich das hier richtig lese und stehe dumm da.


    Oder hat jemand n Tipp was ich machen könnte?¿ Sind immerhin rund 200€ :(


    http://www.telefon-treff.de/sh…8&perpage=15&pagenumber=1


    Das ist nicht dein Problem. Du hast den Kaufvertrag über 4x 512MB durch Rücksendung der Ware konkludent gem. §§ 312d, 355 BGB widerrufen. Von diesem Umstand würde ich den Unternehmer auch in Kenntnis setzen (email, Brief), da das Paket ja dort (noch) nicht ankam. Ggf. zum Nachweis der Leistungshandlung Kopie des Paketscheines übermitteln.


    Gleichzeitig würde ich zusätzlich noch den Kaufvertrag über die 2 x 1GB widerrufen (das geht auch vor Erhalt der Ware, sofern dein Widerrufsrecht nicht wirksam durch ein Rückgaberecht ersetzt worden ist).


    Mit Zugang der Widerrufserklärung beim Unternehmer beginnt eine 30-Tages Frist zu laufen, mit deren Ablauf der Unternehmer bei schuldhafter Nichtzahlung mit der Rückertattung in Verzug gerät. Dann im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens oder einer Klage beitreiben lassen.


    Dass das Paket verloren gegangen ist, fällt in die Risikosphäre des Unternehmers, vgl. § 357 II 2 BGB

    Zitat

    Original geschrieben von AracNotroN
    Du hast doch eh 14 Tage rückgaberecht, allerdings ist bei "so einem Laden" zu erwarten, dass die Rücküberweisung des Geldes sicher etwas dauert. Hab dort auch mal etwas bestellt und war abgesehen von der Verpackung und den unverhältnis mässig hohen Versandkosten zufrieden. :)


    Um den größten Teil der Käuferschaft von der Ausübung ihres Widerrufrechts abzuhalten setze man einfach die Hinversandkosten möglichst hoch an.


    Hinsichtlich des Rückportos gibt es keine Problene, da eine andere als die bestellte Sache geliefert worden ist.

    Krass Ömi meint wen schreihbt "look" dazu isse ausm Shcneida! Guggt mal alde Dread


    Warum ist der eigentlich wieder dabei? M.W. wurde der nach der "Smilie-Aktion" gesperrt. Oder täsuche ich mich? Edit: Letzteres, einen Beitrag hat er noch frei...