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Andi: Hatte ich auch schon probiert. Allerdings hier am PC mit Outlook Express, und da konvertiert er nur die ersten fünf links.
Aber das mit Notepad und .html ist optimal.
henry:
Danke für das Skript. Aber jetzt musst du mir noch erklären, wie ich das Skript einsetze. Ich habe vor Jahreb schon mal mit php (erfolglos :D) experimentiert. Welches "Programm" brauche ich dafür?
Und wo genau muss ich die URL eingeben? "Teil1" durch die URL ersetzen, oder die URL bei "part1" im folgenden Eintrag ersetzen:
"<input name="part1" type="text" size="50">" :confused:
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Zitat
Original geschrieben von Martyrium
Naja, irgendwie ist es mit GSM Netzen wie mit Frauen, da ist es ja auch schöner wenn man das Gefühl haben kann, etwas besonderes zu haben.
Da spricht jemand aus Erfahrung. Wer tagsüber mit o2 im National Roaming telefoniert holt sich nachts die Transen ins Bett 
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Zitat
Original geschrieben von andi2511
Du kannst folgendes probieren:
kopiere die URL in eine Spalte und die ID in die nächse, dann ziehst du es runter und hast fortlaufende ID's, allerdings natürlich keine URL's - dann copy & paste in Notepad und von dort weiter nach Word. Hier nun per Auto-Korrektur die Leerzeichen, die durch die Spalten in Excel vorhanden sind, entfernen lassen, dann hast du wieder die Links.
Klingt komisch, funktioniert aber vielleicht*. 
* Zumindest, wenn man in Word die Option findet, die Leerzeichen weglöscht - ich hab sie nicht gefunden. :confused:
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Dafür bin ich heute schon zu blöd
Probiere es morgen mal.
Habe aber eine weitere, unkonventionelle Lösung mit TT-Hausmitteln gefunden:
Ich gehe in einem Thread auf antworten, füge die in Excel generierten URLs ein, gehe auf Vorschau, und schon sind die URLs korrekt anklickbar da 
Wenn da nur die 30.000 Zeichen Begrenzung nicht wäre 
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Zitat
Original geschrieben von Steffen[HH]
Hej 
Wie Du schon sagst: mit Excel geht das einwandfrei.
Einfach zweimal die URL mit z.B. hinten ID1 und ID2 aufschreiben, dann beide Zellen markieren und unten rechts die markierten Zellen packen und runterziehen. Die ID erhöht sich jeweils um 1
Danke für den Tipp. Das Generieren fortlaufender URLs klappt zwar so optisch, aber hinter dem generierten, fortlaufenden Link steckt in Wahrheit noch der alte.
Bsp:
Start mit http://www.beispiel.de/test.php?ID=122
und http://www.beispiel.de/test.php?ID=123
Excel generiert mir 500 Folge-URLs.
Klicke ich nun die von Excel generierte Letzt-URL
http://www.beispiel.de/test.php?ID=623 an, öffnet sich
die Webseit mit der Ursprungs-URL http://www.beispiel.de/test.php?ID=122 :confused:
Wenn du mir noch verraten kannst, wie ich das Abstellen kann bist du mein Held 
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Hallo,
ich suche eine Möglichkeit, automatisch fortlaufende URL generieren zu lassen.
Das Programm sollte einfach nur eine Liste fortlaufender URLs produzieren.
Wenn ich dem Programm eine "Start-URL" gebe, bspw. die
http://www.beispiel.de/test.php?ID=122
dann sollte es mir z.B. 100 Folge-URLs auflisten. Konkret:
http://www.beispiel.de/test.php?ID=123
http://www.beispiel.de/test.php?ID=124
http://www.beispiel.de/test.php?ID=125
http://www.beispiel.de/test.php?ID=126
(...)
http://www.beispiel.de/test.php?ID=222
Womit lässt sich so etwas realisieren? Kann etwa Excel oder Word sowas?
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Gerade in neueren Tunnelbauten setzt sich übrigens eine blitzfreie Infrarotaufnahmemethode durch. Da bekommt man als Fahrer überhaupt nichts mehr von der Messung mit - die Verantwortlichen haben aber ein scharfes Foto vom Verstoß.
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Der Verbraucher muss die Vornahme seiner Leistungshandlung natürlich nachweisen können. Dazu muss aber nicht unbedingt versicherter Versand erfolgen.
Ein Einlieferungsbeleg (welchen es meistens ja nur bei versicherten Sendungen gibt) oder ein Zeuge sind ausreichend.
Kann in deinem Bsp. der Verbraucher die Übergabe an das Transportunternehmen nicht nachweisen, so haftet er.
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Zitat
Original geschrieben von LarsR
Sind die Änderungen mit der Schuldrechtsreform gekommen? Mein BGB von 2000 :top:
kennt weder den §357 II, noch bezieht sich §474 II auf das FAG. Der behandelt noch, die nicht mehr existente Wandlung.
Ja. Du solltest Dir mal ein neues Gesetz gönnen 
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Zitat
Original geschrieben von LarsR
Hallo,
mein Schein in Recht ist schon etwas her. Aber iirc :confused: ist der Gefahrübergang bei Wunsch der Lieferung seitens des Kunden, bei Übergabe des Händlers/Schuldners an den Logistiker. Ebenso ist das Risiko des Verlustes bei Rücksendung beim Rücksender/Käufer.
Zweimal falsch. 
Erstens findet § 447 I BGB bei einem Verbrauchsgüterkauf (wie er in deiner Konstellation vorliegt) gem. § 474 II BGB gar keine Anwendung, so dass die Gefahr des zufälligen Untergangs gem. § 446 S.1 BGB erst mit Übergabe an den Verbraucher auf diesen übergeht.
Zweitens ist die Gefahrtragung beim Rückversand in § 357 II 2 BGB ausdrücklich und eindeutig geregelt:
Zitat
Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer
Zitat
Original geschrieben von Metzger80
Ich sehe die ganze Angelegenheit etwas anders:
Wie mein Vorredner richtig sagte, hat der Käufer natürlich ein Widerrufsrecht.
Allerdings hat der Käufer bei einem Warenwert < 40 Euro die Rücksendekosten zu tragen. Rücksendungen auf Kosten des Verkäufers erfolgen ja in der Regel mittels Routenschein als versichertes DHL-Paket.
Sendet der Käufer die Bestellung auf eigene Kosten und Gefahr zurück, da Rücksendung < 40 Euro, sollte es wohl logisch sein, dass die Rücksendung versichert erfolgen sollte, damit man sicher geht, dass die Rücksendung auch ankommt!
Die Post ist allgemein dafür bekannt, dass Briefe verloren gehen und daher würde ich niemals das Risiko des unversicherten Rückversandes eingehen.
Es kann also tatsächlich sein, dass das Paket nicht bei buecher.de angekommen ist und somit hat Tddy das Problem.
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Zweimal falsch. 
Zum einen trägt der Verbraucher die Rücksendekosten bei einem Kaufpreis der zurückzusendenden Sache kleinergleich 40€ nur dann, wenn ihm dies zuvor vertraglich vom Unternehmer auferlegt wurde.
Zum anderen erfolgt der Rückversand auch wenn er vereinbarungsgemäß auf Kosten des Verbrauchers erfolgt nicht auf dessen Gefahr, sondern auf Gefahr des Unternehmers. Lässt sich unschwer aus dem eindeutigen Wortlaut des § 357 II 2 BGB erkennen, siehe oben.
Im Übrigen ergibt sich dies auch schon aus der Natur der Schuld des Verbrauchers i.R.d. der Rückgewährpflicht: Es handelt sich um eine Schickschuld.
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Re: Verkäuferinfo???
Zitat
Original geschrieben von evist
Hi, ich hab mir vor wenigen Tagen ein 8910i bei dem Ebay-Verkäufer electron-planet bestellt. Da es immer noch nicht da ist, und im Rückgaberecht steht, man habe nur 14 Tage Recht auf Umtausch sobald man die Bestimmung über das Rückgaberecht erhalten hat!!!!!, habe ich mich in diesen wirklich guten Forum erkundigt.
Wenn Folgendes aus den AGB deines Verkäufers stammt
Zitat
7. Widerrufsbelehrung / Rückgaberecht
Bei dem Kauf von Waren steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufs- und Rückgaberecht von vierzehn Tagen ab Lieferdatum und ab Erhalt dieser Belehrung zu. Der Kunde ist berechtigt, die bestellte Ware innerhalb dieser Frist – Absendungsdatum genügt – an Theodoros Korkokios, Honerkamp 2, 30539 Hannover zurückzusenden. Der Widderuf kann nach wahl des Kundes auch in Textform erfolgen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Die Versandkosten hat dann der Kunde selbst zu tragen. Aber dies gilt nur bei Sendung aus einer Warenlieferung, deren der Wert der Warenbestellung 40 EURO nicht übersteigt, und nur wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht. Im Falle einer Rücksendung trägt das Einzelunternehmen die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer Verschlechterung der Ware. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.
dann steht dir weiterhin ein Widerrufsrecht, und nicht nur ein Rückgaberecht zu. D.h. du kannst dich auch bereits vor Erhalt der Ware durch Widerruf in Textform (z.B. email) vom Vertrag lösen (und dann natürlich auch die Nachnahme nicht annehmen).