Beiträge von booner
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Original geschrieben von Thomas
Aber sicher doch.
Auktionen von t1mbo werde ich in Zukunft in Ablage P schieben.cu
ThomasZuverlässige Arbeit :top:
S700i 149€
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Original geschrieben von Bayernpeter
Hey booner, da steht nichts von paypal!?! Oder hat er nachträglich geändert?Jup,
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Bei Mehrfachbestellungen wäre ich mit dem "Entjungfern" der Karten vorsichtig: Sollte die simyo GmbH evtl. den regulären Kaufpreis nachfordern, könnte man sich bei nicht eingebuchten SIM-Karten noch durch Fernabsatzwiderruf vom Vertrag lösen.
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Original geschrieben von virus-k
Er tut so,als ob er der Ober-Jurist wäre.Er hat ein paar juristische Begriffe gelernt und seine emails mit denen vollgepackt.Naja manche s hat er auch nicht ganz gelernt,wie zum Beispiel das Fernabnahmegesetz
Du musst beweisen,dass das Notebook vor Gefahrübergang funktioniert hat.Ausser den Mängeln,die du angegeben hattest.
Nein, er muss nicht beweisen, dass das Notebook funktionsfähig war.
Er sollte vielmehr die vom Käufer dargelegten Mängel bestreiten, so dass diesen die Beweislast dahingehend trifft.
Vorher wäre aber noch die Haftungsfreitzeichnung zu diskutieren. Sollte diese als AGB Bestand haben, müsste der Käufer dem Verkäufer noch ein arglistiges Verschweigen nachweisen bzw. die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie darlegen, um nicht in seinen Mängelrechten präkludiert zu sein.
PS: Wer im Glashaus sitzt, ...

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Original geschrieben von norbiteddi
Moin,also folgendes:
Habe Ende Dezember ein 8910i bei Ebay gekauft. Geld gleich überwiesen aber kein handy erhalten. Der Verkäufer teilte mit dann mit, es sei selber Opfer eines Betruges geworden und könnte nicht liefern. Ich forderte Ihn drei mal auf mir mein Geld zu erstatten und setzte 2 mal Fristen die verstrichen.
Ich überlege nun der Verkäufer anzuzeigen. Meint Ihr soetetwas bringt was? Wie siehts aus, wenn ich zum Anwalt gehen und durch diesen nochmal eine Frist setze. Welche Kosten kommen da auf micht zu?Eine Inverzugsetzung des Verkäufers durch eigene Mahnung (dokumentiert, unter Zeugen verpackt und als Übergabeeinschreiben verschickt) kommt billiger. Eine Erstmahnung durch einen RA stellt regelmäßig keinen ersatzfähigen Schadensposten dar. D.h., der Mahnende bleibt auf diesen Kosten i.d.R sitzen.
Eine Mahnung muss im Übrigen keine Frist enhalten, sondern nur ernsthaft und eindeutig zur Leistung auffordern.
Sollte sich der Verkäufer mit der Lieferung dann in Verzug befinden, sind deswegen anfallende Rechtsberatungskosten oft als Verzugsschaden ersatzfähig. Aber auch hier würde ich bei undurchsichtiger Solvenz des Verkäufers vorsichtig handeln.
Für ein strafbares Handeln des Verkäufers gibt es doch momentan nur leise Anzeichen. Sofern ihr ständig in Kontakt bleibt und die Identität des Verkäufers geklärt ist würde ich erstmal damit warten.
Ggf. als Druckmittel einsetzen.
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Original geschrieben von mastersplitter
**SONY ERICSSON K750i**NEUWERTIG**OVP**GARANTIE**TOP**239,- SK
Möchte ein Mod einen lernresistenten Parasiten loswerden?