ZitatOriginal geschrieben von Celine
ja sicher
denn würde ich so eine meldung bekommen,würd ich hier ja auch nicht nachfragen
hab ebend wieder eine nr angegeben aber die meldung die du hast,erscheint bei mir nicht
Manchmal überliest man etwas.
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ZitatOriginal geschrieben von Celine
ja sicher
denn würde ich so eine meldung bekommen,würd ich hier ja auch nicht nachfragen
hab ebend wieder eine nr angegeben aber die meldung die du hast,erscheint bei mir nicht
Manchmal überliest man etwas.
ZitatOriginal geschrieben von Celine
guten abend TT
ich hab mal eine frage
und zwar gebe ich für die rufnr eine zahlenkombination ein,aber leider tut sich da nichts
ständig werde ganz andere nr gezeigt die mit der zahlenkombination in keinster weise was zu tun haben
mach ich da was falsch?
Dann schau mal auf das Kleingedruckte:
[small]Leider ist zur Zeit keine Nummer mit der Zahlenkombination xxxx bei simyo verfügbar. Bitte suchen Sie nach einer
anderen Kombination oder wählen Sie eine Nummer aus[/small]
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von NokiaFan1904
Heute bekam mein Schwager Antwort von o2....
Sobald ein Dritter - beispielsweise ein Nachbar - ein Paket entgegennimmt, handelt er aus der sog. Geschäftsführung ohne Auftrag, da er sich um die Angelegenheit einer anderen Person kümmert.
Demjenigen der dann als sog. Geschäftsführer ohne Auftrag auftritt, obliegt eine Aufsichtspflicht.
Ein Paket unbeaufsichtigt im Flur eines Mehrfamilienhaus zu deponieren, stellt eine Verletzung dieser Aufsichtspflicht dar. Aus dieser Pflichtverletztung haftet die dritte Person ( vgl. § 677 BGB )
In diesem besonderen Fall trifft o2 keine Schuld. Wir bitten Sie, im Innenverhältnis Ihren Schaden bei der Person geltend zu machen, die die Pakete entgegengenommen hat.
Anbei erhalten Sie die Ablieferbelege zu den Sendungen.
Auf DEUTSCH : Jetzt kann mein Schwager 24 Monate Grundgebühren für die 2 VVL zahlen da der Nachbar wie sagt man so schön SOZIALSCHWACH ist und eh täglich Besuche vom Gerichtsvollzieher bekommt.
War zu erwarten dass sich o2 querstellt. Das mach deren Ansicht aber nicht richtiger...
Aber: Wieso sollte dein Schwager Grundgebühr für die verlängerten Verträge bezahlen müssen? Du schriebst neulich, er hätte die telefonische VVL fristgemäß widerrufen? Dann kann es höchstens Ärger mit der Rückabwicklung geben, wobei dann aber o2 aktiv werden müsste.
Ggf. natürlich nochmals beweisfest widerrufen (Widerrufsfrist läuft meiner Meinung nach ohnehin noch nicht) und nochmal Kündigung der Verträge nachschieben.
Re: DAT und Schwacke!?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von pomfiedel
moin,
ich möchte gucken was mein auto zur zeit wert ist. leider ist das auto wohl noch zu neu und bei DAT nicht aufgeführt. jetzt habe ich gesehen, dass die fahrzeugbewertung bei schwacke 6,90€ kostet. wie machen das denn die händler? die zahlen noch mit sicherheit keine 6,90€ pro bewertung!?
cu
Probier mal http://www.autobudget.de/
ZitatOriginal geschrieben von trauerbrandung
Seit wann ist das denn so? Die Wandlung ist zwar gesetzlich geregelt, aber am Ende trotzdem eine Kulanzentscheidung. Also vielleicht geht das bei T-Mobile so, aber generell würde ich das nicht unterschreiben!
Der gesetzliche Rücktritt vom Vertrag ist keine Kulanzsache, sondern ein Gestaltungsrecht. Liegen die Rücktrittsvoraussetzungen vor, und erklärt die rücktrittsberechtigte Vertragspartei der anderen den Rücktritt, wird das bisherige Vertragsverhältnis in ein Rückgewährschuldverhältnis umgestaltet.
Das ist seit 1.1.2002 so Gesetz.
ZitatOriginal geschrieben von BlueSonic
booner,
bei alten Eintragungen kann man evt. die Adresse rausbekommen - dann könnte man sehen, ob der wirklich total "verschoben" eingetragen ist.
Wie finde ich den denn, dann schau ich mal.
Gruss
Ist wie gesagt in der Pampa. Dort gibt es keine Straßen. Bei der BNetzA ist lediglich eine Flurnummer hinterlegt. Müsste mir mal einen Flurnummerplan der Gemeinde holen, dann könnte man definitiv entscheiden, ob Fehleintrag oder Altlast.
Da ist weit und breit nichts, glaubt es mir halt ![]()
Und: Martins Agrument, es könnten verschiedene Ebenen für 2G/3G sein, lässt sich durch das Datum der Standortbescheinigung auch widerlegen. 1998 dachte noch niemand an 3G.
ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Oft werden auch die UMTS und/oder GSM1800 Antennen unter die GSM900 Antennen montiert, so dass dann ein Betreiber durchaus zwei oder gar drei verschiedene Abstrahlhöhen benutzen kann.
Klar gibts das. Aber dann doch nicht mit bis zu 10m Höhenunterschied. Und gerade bei Mastenneubauten kann man auf eine gleichrangige Verteilung achten.
Übrigens, die Standortbescheinigung feiert bald ihr 8Jähriges
Kann also nur ein Fehleintrag sein...