Beiträge von booner
-
-
-
-
-
-
Zitat
Original geschrieben von Goodzilla
Vorsicht!Die Wirksamkeit dieser Lösung hängt entscheidend davon ab, daß das Gitter nachgibt. Mit dem Lichtschachtrost ist das wohl kaum gegeben...

Wieso muss es nachgeben? Ich dachte, der Effekt sei, dass die Viecher mit den "Füßen" von den Gitterstegen abrutschen und so sich auf Dauer alle Knochen brechen?
-
Zitat
Original geschrieben von Helge
Moin booner,Willst du wissen, wie du Latten & Kaninchendraht zusammenbekommst?

Maße & Material sind doch im anderen Thread schon vorgegeben.Sonst nimm einfach ein "Lichtschachtrost" (schönes Wort :D), das ist schon fertig, und soll genau so gut helfen.
Nein, soviel handwerkliches Geschick ist vorhanden. Ich wollte ursprünglich ein ansehnliches Gitter bauen, da wäre eine detailierte Anleitung mit allen Maßen und benötigtem Material nützlich gewesen.
Die Idee mit dem Schachtrost kam mir neulich auch schon.
Und tatsächlich lag noch einer im Keller. Ein paar Holzleisten drunter geschraubt, und fertig ist das Mardergitter :top:
-
ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von chung77
gibt es da einen unterschied, ob ich nun on- oder offline gekauft habe, bzgl. der verpackung, ob diese bei umtausch, vorhanden sein muss?ich habe es jedenfalls offline (bei saturn) gekauft. ...der hauptkarton ist ja noch vorhanden. aber die tüten, in denen die einzellteile eingeschweisst waren, haben wir nichtmehr.
es war ein geburtstagsgeschenk für meine mutter. dabei handelt es sich um ein "fußmassagebad". erst nach dem öffnen der verpackung, stellte sich heraus, dass das gerät aus unendlich vielen einzellteilen besteht und kompliziert in der anwendung ist (selbst für mich, als "techniker" - und meine mutter kann gerademal unsere anlage bedienen). da hat man ja jedesmal mega stress, um dann ein stressbefreiendes fußmassagebad nehmen zu können

...umtauschgrund wäre einfach, dass es meiner mutter nicht gefällt. aber das ist ein anderes thema, um das ich mir keine sorgen mache...
Natürlich gibt es einen Unterschied: Wenn du online kaufst, hast du i.d.R. ein gesetzliches Widerrufsrecht, bei welchem auch die Folgen einer verschlechterten Rückgewähr gesetzlich geregelt sind. Wenn hierbei die Verschlechterung, also z.B. die Beschädigung der OVP ausschließlich auf die Sachprüfung zurückzuführen ist, muss der Widerrufende keinen Wertersatz für die Verschlechterung leisten. Bei der von dir genannten Verpackungsart ist das so. Ich muss als Verbraucher die Sache i.d.R auch auspacken können.
Wenn man jetzt im Laden kauft, z.B. bei Saturn, und dieser Laden ein freiwilliges, also vertragliches Rückgaberecht einräumt, kann er natürlich nicht mehr in unbeschädigter OVP verpackte Artikel von der Rücknahme ausschließen.
-
Hi,
habe bei google wider Erwarten keine konkrete Bauanleitung für ein Mardergitter gefunden. Ich möchte mir ein solches mit Holzrahmen und Kaninchendraht bauen.
Wenn jemand genauere Infos als z.B. hier hat, wäre das super...
-
Re: Zweites Auto anmelden - Prozente tauschen? Geht das?
ZitatOriginal geschrieben von A.Kordis
Ich bekomme Mittwoch nächste Woche mein neues Auto, dass ich wegen einer Auktion noch dieses Jahr zulassen muss. Nebenher habe ich noch ein weiteres Auto, dass auf mich mit 40% und Vollkasko zugelassen ist.Kann ich nun mein neues Auto wieder mit diesen 40% Vollkasko zulassen und die Versicherung meines anderen Autos als Zweitwagen (wohl ca. 120%) umstellen?
Oder wie läuft das genau ab? Ich wollte mein altes Auto noch angemeldet lassen, da ich es erst verkaufen muss und es so besser ist bzgl. Probefahrt.
Sollen bei Wagen bei der selben Versicherung versichert werden?
Wenn ja, sollte ein Rabatttausch eigentlich keine Probleme machen. Die Option heißt meist "SFR-Übertragung" entweder auf ein anderes Fahrzeug oder auf ein weiteres Fahrzeug.
Ich habe vor ein paar Tagen die Rabatte von meinem Motorrad auf ein Auto übernommen.
Da du aber mit dem alten Auto relativ hoch eingestuft wirst, würde ich shauen , ob der Versicherer nicht eine günstiger Zweitwagenregelung anbietet (z.B. pauschal 85%).
Warum rufst du nicht einfach beim Versicherer an oder schaust in die Tarifbestimmungen? Dort steht es schwarz auf weiss, sofern es möglich ist?