Beiträge von booner

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    Original geschrieben von Bierchecker
    ...ist doch feige und egoistisch. Potenzielle "Opfer" eines Betrügers (mal generell gesprochen und nicht unbedingt auf dieses Kind zutreffend) sollten sofort gewarnt werden, und nicht erst nach 90 Tagen, nur weil man Schiss vor einer Rachebewertung hat.


    Ich glaube da gibt es schwerwiegendere Risiken auf ebay :rolleyes:


    Wenn du gerne den Hilfscheriff spielst und dir dabei auch noch dein Bewertungsprofil versauen würdest, deine Entscheidung.


    Am sinnvollsten wäre eine Beschwerde an ebay, dass hier entgegen den AGB ein Minderjähriger einen Account angemeldet hat.

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    Original geschrieben von Volkhardt
    Ja, ich habe gesehen. Gerade mal 15! Sch...! Es war ein K700i für 115,- zzgl. 7,- Porto.


    Sei froh dass du schon jetzt um seine Minderjährigkeit weißt...


    Bevor ich nicht sicher weiß, dass die Eltern in den Kauf eingewilligt haben bzw. dass eine Nachfrage, ob sie den Kauf genehmigen wollen, positiv verläuft, würde ich dem Bubi niemals das K700i schicken.


    Im Falle des Falles bedeutet das für dich eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung des Ganzen, mit all ihren Nachteilen für dich.


    Verwarnen lassen, Gutschrift beantragen, in letzter Sekunde negativ bewerten.

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    Original geschrieben von Martyn
    Ich weis zwar auch nicht was dahintersteckt, aber vielleicht ist es nichtmal so schlecht.


    Etwas nicht zu wissen ist immer schlecht!



    BTW: Schon mal überlegt, Pressesprecher bei irgendeiner unbeliebten Institution zu werden? Das Talent, möglichst wenig Sinngehalt in möglichst vielen Aussagen unterzubringen ist dir jedenfalls nicht abzusprechen!


    Aber noch gute 150x, dann dürfte sich der Drang wieder legen ;) Hoffentlich :D



    Sorry für OT.

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    Original geschrieben von AndreasMD
    Das heisst, wenn eine Rechnung kommt wo dann drin steht dass die das Geld innerhalb von 7 Tagen erwarten. Also am 21. erhält man die Rechnung und am 28.11. wäre Stichtag (ohne Wochenende und Feiertage gerechnet - also stimmt eigentlich der 28.11. nicht - ist aber eh nur hypothetisch). Dann heisst das dass es reicht wenn man am 28.11. das Geld überweist. Richtig?


    Richtig und auch wieder falsch. Fristende wäre 28.11. um 23.59 Uhr (zumindestens in 2005, da der 28.11. dort ein Montag war). Falsch ist aber, dass ein "Wochenende" oder Feiertag bei der Fristberechnung außen vor bleibt!


    Sieht man den Zugang der Rechnung (21.11.) als fristauslösendes Ereignis, würde der Lauf der Frist mit Beginn des darauffolgenden Tages (22.11. 0.00 Uhr) starten. Bei der Fristberechnung werden Sams-, Sonn- und Feiertage natürlich mitgezählt! Fällt jedoch der letzte Tag der Ereignisfrist auf einen Sams-, Sonn- oder gesetzlichen Feiertag (für letzteres ist maßgeblich der Leistungsort), so tritt an dessen Stelle der nächste Werktag, vgl. § 193 BGB.


    Unterstellt man also, der 28.11. sei ein Samstag gewesen, so wäre letzter Tag der Frist Montag der 30.11.!


    Bah, im Gesetz steht doch tatsächlich Sonnabend :o


    Falls weiter Unklarheiten bestehen, empfehle ich eine Lektüre der §§ 187ff. BGB. Die versteht man, ein mehrmaliges Lesen vorausgesetzt, auch ohne jegliche juristische Vorbelastung :)


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    Was ist wenn auf der Rechnung steht "Wir erwarten das Geld in den nächsten 7 Tagen bei uns auf unserem Konto verbucht!" ?


    Grds. ist die Regelung des § 270 IV BGB abdingbar, d.h. die Parteien eines Schuldverhältnisses können mittels vertraglicher Vereinbarung (z.B. durch AGB) festlegen, dass für Zahlungen des Schuldners an den Gläubiger nicht mehr der Wohnsitz des Schuldners Leistungsort sein soll (vgl. §§ 270 IV i.V.m. 269 I BGB), sondern der Wohnsitz des Gläubigers. Dann bestünde faktisch eine Bringschuld, so dass der Schuldner dann verpflichtet wäre, auch den Leistungserfolg beim Schuldner binnen der Frist herbeizuführen, also eine Gutschrift auf dem Gläubigerkonto erfolgt sein müsste.


    Eine einseitige Bestimmung des Gläubigers, z.B. erstmalig in einer Rechnung oder Mahnung (so wie du es beschreibst) kann diese Rechtsfolge aber nicht auslösen. Der Gläubiger kann die Leistungsverpflichtung des Schuldners nicht einseitig "verschärfen", durch eine solche Regelung würde dem Schuldner aber bspw. eine Verzugsbeendigung erheblich erschwert.


    Zusätzlich gibt es spezialgesetzliche Regelungen, etwa in der Abgabenordnung. Wer also seinem Finanzamt Geld schuldet, sollte schauen, dass der Betrag zum Fristende auch dem Konto der Finanzkasse gutgeschrieben ist.


    Nicht dass es hier Beschwerden gibt :D

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    Original geschrieben von Guido
    Moin,


    Ha! Erwischt!
    DU bist also DER, der immer die Gesetze und Richtersprüche formuliert, die man erst nach 5-maligem Lesen verstehen kann!


    Naja, also der zweite Absatz sollte doch für den rechtlichen Laien verständlich sein, oder?


    Zur Sicherheit nochmal auf gut deutsch: Es ist meistens scheißegal wann der Rechnungssteller das Geld auf seinem Konto hat, es kommt nur darauf an, dass der Zeitpunkt, zu dem der Überweisende die Überweisung bei der Bank in den Briefkasten wirft oder online der Bank den Überweisungsauftrag erteilt noch innerhalb der Frist liegt.


    Im konkreten Fall war es meine Wenigkeit.



    Wenn du es dann verstanden hast, darfst du mit dem Schütteln aufhören ;)

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    Original geschrieben von helgesmutter
    Ehrlich gesagt halte ich die neue v3.50 für sehr instabil und buggy. Ich hatte mit allen vorhergehenden FWs nicht die Probleme, die ich jetzt manchmal habe. Damit will ich nicht sagen, dass ich ständig irgendwas habe, aber so Kleinigkeiten eben, die bei den anderen Versionen (bei mir zumindest) geringer ausfielen oder nicht da waren. Letztens z.B. habe ich eine SMS verfasst und plötzlich spielte es total verrückt: da kam das Schloss-Symbol oben links an/aus, dann stand plötzlich im Editor im Display "SIM einlegen" oder nicht bereit oder sowas, dann nur noch ein weißer Bildschirm und noch einer, an den ich mich schon gar nicht mehr erinnern kann, hatte ich aber noch nie vorher gesehen. Dann musste ich das Teil ausschalten und neustarten damits wieder geht. Schon komisch. Aber ich werd's überleben. Wenn's das nicht gebe, hätten wir ja in diesem Thread hier gar nix zu schreiben... ;-)


    Ich muss das leider bestätigen :(


    Seit gestern die v3.50 drauf, und schon zweimal "SIM einsetzen" :flop: :flop:
    Immer während des Surfens im Internet.


    Mit der v3.30 hab ich dieses Problem kein einziges Mal gehabt...

    Grundsätzlich kommt es für die Rechtzeitigkeit einer Geldleistung im verzugsbegründenden Sinne auf den Zeitpunkt der Vornahme der Leistungshandlung und nicht auf den Zeitpunkt des Eintritts des Leistungserfolges an.


    Relevant für die Rechtzeitigkeit ist also der Zugang des Antrags zum Überweisungsvertrag bei deiner Bank, nicht die tatsächliche Gutschrift auf dem Empfängerkonto.


    Gemeint sind solche Kunden, die schon seit mindestens 6 Monaten bei Congster sind.


    Das waren aber alles nur Gerüchte, wohl übernommen aus dem OK-Forum. Dort weiß auch niemand was genaues, auch wenn sich einige Hotliner jedenfalls schon in diese Richtung geäußer haben. Es soll aber wohl zudem je nach traffic entschieden werden, ob ein Wechsel möglich ist oder nicht. Poweruser sollen wohl nicht mit einer Verbilligung belohnt werden...