Beiträge von booner
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Original geschrieben von Lord Arsch
Ist es eigentlich gestattet, einen eBay-Account "zu verleihen"?
D.h.: Ich gebe meine Zugangsdaten einem meiner Freunde, damit er sein Zeugs online verhökern kann. Sämtliche persönlichen Daten wie Adresse, Namen usw. bleiben so wie sie sind und geändert wird nur die mail-Addi?Habe gerade so einen Fall am laufen, bei der der eingetragene User nicht weiß, was sein Kumpel gerade anstellt....
Kann mich daran entsinnen, dass soetwas bei ebay untersagt ist, aber bestätigen kann ich es (noch) nicht.
Greetz
Nix erlaubt, siehe § 2 Ziffer 6 AGB.
Außerdem würde ich mich nicht dem Risiko aussetzen wollen, zumindest anscheinsweise für den Mist, den meine Bekannten dann auf ebay anstellen, gerade stehen zu müssen.
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Zitat
Original geschrieben von compuserv24
wie darf ich das verstehen mit der gespaltenen persönlichkeit?Als guten Ratschlag zur Erhaltung deiner Postingfähigkeit

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Hoffentlich bekommt hier keiner eine gespaltene Persönlichkeit, wie seinerzeit in den Berger-Threads. Zum Glück gibts noch keine gespaltene IP

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