Beiträge von booner

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    Original geschrieben von mr3
    Um welche Zeit verlängert sich eine Loopkarte, wenn ich z.B. 2€ per Überweisung auflade.
    Ich kann nirgends etwas dazu finden :confused: :apaul:


    12 Monate ab Buchungstag. 1 Cent reicht übrigens auch schon...

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    Original geschrieben von mayday7
    Warum berichten dann onlinemagazine, dass die summerflat(6,99€) auch für DSL 6000 gilt!
    Entweder bist du oder teltarif falsch informiert, ich hoffe auf einen falsch informierten hoTTliner :)!


    Natürlich gilt die SummerFlat für DSL 6000 ohne jegliche Beschränkung. Dob hat auch nichts Gegenteiliges behauptet?!


    Ab 1.7. gilt auch die bisherige SpecialFlat für DSL 6000 ohne Beschränkungen.


    Das, was dob schrieb gilt für die Gegenwart, und momentan wird bei der SpecialFlat und einer Nutzung an einem breitbandigerem Anschluss als DSL3000 alles über 20GB pro Monat nach verursachtem traffic tarifiert. Ist also alles (noch) korrekt.


    Obwohl, die SpecialFlat kostet 9,99€ und nicht 9,90€. Nächstes mal genauer arbeiten, bitte! :)

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    Original geschrieben von ChickenHawk
    EDIT:
    Booner hat den formal-juristischen Weg aufgezeigt, der von mir beschriebene ist näher an der Praxis


    Rein praktisch gedacht würde ich ohnehin meinen Hintern verwetten wollen, dass die LV-Geldbörse gefaked ist. Kann man sich das ganze Theater also sparen...


    Achja: Laufenden Angebote des Verkäufers bzw. bekannten Pusheraccounts beobachten. Meistens sind die Teile nach einer wundersamen Genesungsfrist von wenigen Tagen wieder im Angebot.

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    Original geschrieben von marlborolights
    Ich habe nur eine einzige Frage, kommt er damit durch? Wenn ja, kann sich ja jeder mit sowas herausreden, wenn ihm der Kaufpreis zu gering ist. Die Geldbörse, nagelneu, habe ich für 26 euro ersteigert, natürlich ein sensationeller Kurs!


    [@ml: Ich schreibs mal öfentlich, vielleicht haben dann mehrere was davon]


    Kommt darauf an: Sollte die Kaufsache tatsächlich beschädigt oder gar völlig zerstört worden sein, so könnte bei einer Stückschuld wie dieser Unmöglichkeit der Leistungv orliegen, da der Schuldner die Sache nicht mehr oder nicht wie geschuldet liefern und übereignen kann.
    Dann hätte der Schuldner ein Leistungsverweigerungsrecht, er müsste keine Tasche mehr liefern und übereignen, im Gegenzug kann der Gläubiger den bereits bezahlten Kaufpreis herausverlangen.


    Für die zum Leistungsverweigerungsrecht führenden Umstände trägt der Schuldner die Beweislast. Der Verkäufer ist hier also darlegungs- und beweispflichtig für seine Behauptung, die Erfüllung des Kaufvertrages sei ihm unmöglich geworden.


    Ich würd ihn so einem Fall als erstes Fotos vom Objekt verlangen.



    Sollte der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten haben, bspw. weil er die Tasche in fahrlässiger Art und Weise beschädigt hat, kann der Gläubiger Schadensersatz statt der Leistung vom Schuldner verlangen, also etwa die Mehrkosten die ihm im Rahmen eines Deckungskaufes entstehen.
    Grdsl. ist hier der Schuldner für das Nichtvertretenmüssen des Leistungshindernisses beweispflichtig.

    Schön ist, dass unsere Special Flat automatisch auf DSL6000 Tauglichkeit erweitert wird. Unschön ist, dass man (wieder mal) als Bestandskunde in die Röhre schaut und 3€ p.m. mehr zahlt als ein wichtiger Neukunde.


    Lass das einen RA regeln. Auf jeden Fall vorerst alles so lassen wie es ist, also in keinem Fall am Ipod rumbasteln, das Netzteil oder den Ipod ohne Beweissicherung und Hinzuziehen von Zeugen an den Verkäufer schicken!


    Kann man so pauschal nicht sagen, auch Händler fallen auf Fakegeräte rein oder verkaufen solche wissentlich als neu.


    Der Verkäufer tauchte übrigens hier auf. Evtl. PN an dmeenzer, ob er noch zufrieden ist.