Beiträge von booner
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Zitat
Original geschrieben von BJ.Simon
Mal angenommen, es ist ein "refurbished"-Nachbau-was-auchimmer:
wir man trotzdem ein funtkionstüchtiges, stylisches Handy erhalten - dann wärs zumindest ihm egal...Tja - das ist die große Frage. Gerade beim 8855 kann man wegen seiner Seltenheit wohl davon ausgehen, dass da drin nicht ein 8855, sondern eine 8210 oder 8850 etc. Platine verbaut ist, die bestenfalls schonmal Totalschaden erlitten hat, wieder zusammengeflickt und mit 8855 SW geflasht worden ist.
Kann gut sein, dass dann z.B. IR nicht geht oder das Handy nur in einem Frequenzband läuft.
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Du hast jedenfalls mit dem Zweitkäufer einen wirksamen Kaufvertrag am Hals.
Da es sich bei den Ski wohl um eine Stückschuld handelt, und du die angebotenen Ski an den Erstkäufer übereignet hattest, könne dir die Übereignung an den Zweitkäufer unmöglich geworden sein, mit der Folge, dass du von deiner Leistungspflicht frei wirst, also nicht an den Zweitkäufer liefern musst (im Gegenzug aber auch keinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises hast).
Falls du das Unmöglichkwerden deiner Leistung zu vertreten hast, stehen dem Zweitkäufer gegen dich Schadensersatzansprüche zu. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Unmöglichkeit vor Vertragsschluss eintrat (du hast die Ski an den Erstkäufer übereignet, bevor der Zweitkäufer "SK" gedrückt hat), also eine anfängliche Unmöglichkeit vorlag, bzw. ob es sich um eine nachträgliche Unmöglichkeit handelt.
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Mal wieder falscher Thread, :apaul:
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ZitatAlles anzeigen
4. Widerrufsrecht
Sie können diesen Mobilfunkvertrag innerhalb von 14 Tagen
ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Den Widerruf
senden Sie an: Sparhandy, Lindenstr. 84, 50674 Köln. Um die
zweiwöchige Widerrufsfrist wahrnehmen zu können, müssen
Sie auf dem Antrag einen Freischalttermin für den Vertrag
angeben, der zwei Wochen nach Unterschriftsdatum datiert
ist und innerhalb des Angebotszeitraums liegt. Andernfalls
werden wir Ihren Mobilfunk sofort nach Eingang bei uns zur
Freischaltung geben. Ist der Antrag einmal vom jeweiligen
Anbieter aktiviert besteht kein Widerrufsrecht mehr. Sollten Sie
uns mit der Rufnummernportierung beauftragen, besteht kein
Widerrufsrecht.... was nichts anderes als eine Umgehung der gesetzlichen Vorschriften ist.
Ein (Debitel) noch nicht zugegangenes Angebot des Kunden (etwa eines, das von Sparhandy auf Kundenwunsch hin 14 Tage lang "zurückgehalten" wurde) kann auch ohne spezielles gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. §§ 312d, 355 BGB) nach den allgemeinen Vorschriften (vgl. § 130 I 2 BGB) widerrufen werden.
Gemäß § 312d II letzter Hs. BGB beginnt bei Dienstleistungen der Lauf der Widerrufsfrist nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.
Weiter ist eine "Mitwirkung" des Verbrauchers, um sein Widerrufsrecht zu "erhalten", nirgendwo im Gesetz vorgesehen.
In diesen AGB von debitel habe ich nichts von einer Annahmefrist gefunden...
Vielleicht waren aber auch die paar Bier zuviel
