Gute Nacht, Gerdi! Lass uns hier einfach Schluss machen - ich glaube es ist besser so...
Beiträge von booner
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Re: Re: Re: Re: Re: Re: AGB der Banken
ZitatOriginal geschrieben von gerdi
Wer sagt das ich damit nicht klar komme?So ziemlich jeder Thread, in den du involviert bist.
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Ich komme nur nicht klar damit, wenn mir jemand kluge Ratschläge geben will, wie:"Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Dreipersonenverhältnis lässt sich nicht mal eben geeignet in einem Mobilfunkforum erklären."
Das ist kein Ratschlag, sondern eine Feststellung.
Ich denke nicht, dass hier jemand, der von der Materie Ahnung hat, bei einer dermaßen dürftigen Anfrage Ausführungen des Umfangs macht, der nötig wäre, damit derjenige wenigstens annähernd seinen juristischen Sorgfaltspflichten gerecht werden könnte.
Zitat
Und im selben Thread Fragen stellt, wie:"... taucht die Rückbuchung bei fehlender Übereinstimmung zw. Kontoinhaber/Kontonummer als eigener Vorgang auf dem Kontoauszug auf, d.h. ich kann mit Datum auf dem Auszug sehen, welcher Betrag zurückgebucht wurde?
Oder wird einfach die ursprüngliche Gutschrift des Betrages "zurückgenommen", d.h. verschwindet wieder vom Kontoauszug und es taucht kein neuer Vorgang mit der Rückbuchung auf?"
Da hinkt was...
Ich schrieb das, da ich eine solche Stornobuchung höchstens in rechtlicher, aber nicht in praktischer Hinsicht beurteilen kann, weil ich einfach noch nicht das Vergnügen hatte.
Meine Frage war eindeutig und mit einem Blick auf den Kontoauszug beantwortbar.
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Verstanden, was ich meine. :confused:Nein. Und ich bin auch froh, dass ich nicht auf deinem Niveau denke.
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Re: Re: Re: Re: AGB der Banken
ZitatOriginal geschrieben von gerdi
Zu deinem Antwortposting & dessen "Art & Weise" äussere ich mich mal lieber nicht. Und lege es mal in die Schublade "wie man Gerdi antwortet", du weisst was ich meine!?Du solltest dich deiner Probleme wegen mal um eine fachgerechte Behandlung bemühen.
Da du anscheinend mit den grundsätzlichen Umgangsformen dieses Forums nicht klar kommst wird es hier bestimmt nicht besser.
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Zitat
Original geschrieben von nutellatoast
boonerDie 2.000 € p.M. gelten IMHO bei nahezu allen Sparbüchern gleich welcher Bank. Glaube kaum, dass es möglich ist, deine bestehen Sparbücher ohne die Berücksichtigung der 3-monatigen Kündigungsfrist aufzulösen, zumal das 3000 direkt nur online (oder per Telefon) beauftragt werden kann und es sich offiziell um ein Internetangebot handelt. Trotzdem viel Erfolg.
Denke ich leider auch, dass es auf eine Kündigung beider Sparbücher hinausläuft.
Vor allem deswegen, weil die Sparcard ja ein reines Onlineprodukt ist. Ich wüßte also gar nicht, wie ich die Beträge der Sparbücher online (bzw. per Telefon) auf das Sparcardkonto transferieren sollte (mal angenommen, man stimmt einer vorschusszinsenfreien Umbuchung zu), da man im PB Onlinebanking wohl nur Transaktionen zugunsten, aber nicht zulasten eines Sparbuches vornehmen kann.
Wenn ich zum Schalter gehe, dor die Sparbücher "schlachte", dann wird man mir dort wohl sagen, dass man nichts auf ein Sparcardkonto einzahlt, weil reines Onlineprodukt.
Und einer vorschusszinsenfreie (Komplett-)auszahlung der Sparbücher am Schalter im Gegenzug zu meinem Versprechen, alles bei der Postbank zu belassen, indem es als Sparcard angelegt wird, wird man wohl nicht zustimmen. Da könnte ich die PB ja bescheissen und zur nächsten Spraksse gehen.
Aber eine dermaßene Unflexibilität kann sich doch eigentlich keine Bank mehr leisten?
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Original geschrieben von noksie
Geht das beim ONLINE Banking der PB automatisch oder machst du das manuell? Das wäre ja cool, wenn das gehen würde.Da gibts einen extra Service bei der PB "Komfort-Sparen", allerdings gibt es da nur einen Mindest- und Höchstbetrag, keinen %-Satz.