Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von borusch
    Hast du den Speicher als Privatperson bei dem Händler gekauft? Dann kannst du beruhigt sein.


    Nach § 476 BGB muss er es dir innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung nachweisen :top:


    Es liegt hier ja kein "klassischer" Sachmangel, sondern eine Anderslieferung vor.



    § 476 BGB bei aliud-Lieferung macht irgendwie keinen Sinn, v.a. das § 476 nach Sicht des BGH ohnehin nur eine Vermutung in zeitlicher Hinsicht darstellt.


    Bleibt also nachzuweisen, dass der Unternehmer eine andere Sache als geschuldet geliefert hat.

    Ich würde tippen: Generelles Parkverbot außer Mo-Fr 17-8 Uhr und Sa+So, welches jedoch nicht für Besitzer des genannten Parkausweises gilt (also Mo-Fr zw. 8 und 17 Uhr). Allerdings wäre dann das Uhrzeitenschild besser unter dem Verbotsschild aufgehoben.


    Man könnte es aber auch so auffassen, dass ein generelles zeitlich unbeschränktes Parkverbot besteht, Anwohner mit Ausweis dort aber Mo-Fr von 18-7 Uhr parken dürfen (sonst niemand) und Sa+So jedermann.

    Zitat

    Original geschrieben von privat-alex
    o2 hat derzeit Probleme in sachen SMS
    sagte mir gestern eine Dame aus der Hotline.


    Selbst probleme mit den Monatlichen Frei SMS
    kommt o2 derzeit nicht klar.


    Gruß. Alexander


    Stimmt, gestern wurde mir bei einer Loop mit monatlichen Frei-SMS trotz vorhandener Frei-SMS eine SMS berechnet. Die danach wiederum nicht :confused:

    Zitat

    Original geschrieben von Prilmayer
      mastaplan2k2
    willst Du uns verars.... mit der geposteten Ebay Auktion ?
    dass dies ein linkes Ei ist sieht man doch auf den ersten Blick,
    oder gibst Du mir 250 € für ein 6310i, dann setze Dich mit mir per PN in Verbindung :-))
    ich besorge Dir so viel du willst um den Preis (inkl. Versand)


    Du hast nicht wirklich Ahnung von Marktpreisen bezgl. Nokia 6310i. Ein nachgewiesenermaßen neues ( nicht Swap/AT, refurbished/refreshed, nur kurz getestet usw.) hab ich in letzter Zeit nie unter 200€ weggehen sehen.


    Außer natürlich ein paar SK-Außenseiter, aber die kaufe ja ich :p


    BTW: Was bringt denn ein SL10D wurzelholz?

    Zitat

    Original geschrieben von IT-Doc
    Ja, aber schließt nicht schon "keine Garantie, kein Umtausch" jegliche Rückabwicklung aus? Es war ja nicht ganz klar ob echt oder nicht.


    Spiel doch hier nicht den Heiligen, du hast beim Absetzen deines Angebotes genau gewußt, dass es sich um eine vergoldete und nicht um eine Massivgoldkette handelt.


    Solches Handeln ist durch Freizeichnung von der Haftung für Sachmängel nicht gedeckt.



    So pauschal kann man das nicht sagen. Damit deine Aufwendungen für das Studium im Rahmen der Werbungskosten anerkannt werden, muss eine berufliche Veranlassung bestehen. Diese ist bei Fortbildungsstudiengängen oder berufsbegleitenden Studiengängen ohne weiteres zu bejahen.


    Bei einem Erststudium schaut es da schon anders aus, da musst du gut argumentieren. Wenn du auf einen Beruf hinstudierst, der nur mittels Staatsexamen zugänglich ist (z.B. Arzt, Jurist oder Lehrer) lässt sich eine berufliche Veranlassung jedoch begründen.


    Generell werden vom FA Aufwendungen für ein Erststudium nur im Rahmen der Sonderausgaben (Höchstgrenze vor Veranlagungszeitraum 2004 knapp über 900€) berücksichtigt. Seit 2004 gibt es für die FÄ eine neue Regelungen, die Aufwendungen für ein Erststudium jetzt abschließend den Sonderausgaben zuordnet, dafür wurde der Jahreshöchstbertrag dieser Sonderausgaben aber auf irgendwas zw. 2.000 und 3.000€ erhöht.


    Du kannst diese Aufwendungen für ein Erststudium jetzt also auch ohne Streit mit dem FA bis zu dieser Höhe geltend machen, anders als bei Werbungskosten ist aber kein Verlustvortrag möglich (was z.B. früher möglich war, wenn die Aufwendungen für ein Studium höher lagen als die jeweiligen Einkünfte, das Einkommen also negativ war).