Zitat
Nein.
Auffällig viele 1er und neuangemeldete in den Bewertungen. "dragen81" bewertet z.B. zwei Tage nach Auktionsende, manche schon nach einem Tag. Fakeprofil!
Aber gegen Abholung mit Schlagstock sollte nichts sprechen.
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Nein.
Auffällig viele 1er und neuangemeldete in den Bewertungen. "dragen81" bewertet z.B. zwei Tage nach Auktionsende, manche schon nach einem Tag. Fakeprofil!
Aber gegen Abholung mit Schlagstock sollte nichts sprechen.
Re: Ebay-Mitglieder mit 0-Bewertungen sperren
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Sermen
Meine Frage also:
Kann man Mitglieder die 0 Bewertungen haben generell sperren?
Bis jetzt waren 100% aller Bieter mit 0 Bewertungen bei mir Spaßbieter.
Was das angeht bin ich anscheinend echt vom Pech verfolgt...![]()
Nuller kannst du genrell nicht sperren, nur Bieter ab einem Bewertungsprofil von -1 und schlechter.
Aber Bieter, welche in Ländern angemeldet sind, in die du nicht lieferst, kannst du generell aussperren.
http://pages.ebay.de/help/sell/buyer-requirements.html
Du kannst dein Angebot aber generell nur an Bieter mit einem Bewertungsprofil >0 richten (Angebotsvorbehalt in der Beschreibung formulieren), so dass du im Fall, das ein Nuller-Gebot vorliegt, dies ohne Konsequenzen streichen kannst.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Lord Arsch
Wie läuft das eigendlich bei eBay bei Bewertungen und dieser 90 Tage Frist?
Nehmen wir mal an, ich habe am 4. Februar um 21.34Uhr einen Artikel gekauft. Bis wann greift dann diese Frist?
Greift sie bis zum 4.2.+ 90 Tage 21.34 Uhr, oder gibts eine Stichzeit, bis wann man an diesem Tag bewertet haben muss (z.B. 00.00 Uhr)?
Würde mich mal sehr interessieren.
Greetz
Da hilft wohl nur probieren. Ich denke die Frist beginnt um 0.00 Uhr am Tage des Transaktionsendes zu laufen und endet mit Ablauf des 90. Tages danach.
Evtl. spielen da aber auch Aktualisierungen im System eine Rolle, so dass es schwanken kann.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von eviltom
Hi, brauche kurz euren Rat. Ist eine Gewissensfrage bzw. "Sicherheitsgefühlfrage"...
(Bitte nicht rügen, das ist meine erste und vielleicht einzige Frage in solch einer Angelegenheit...)
Habe heute dieses Handy ersteigert: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…6911&item=6368357212&rd=1
Gerade eben bittet mich der Verkäufer per Email, nicht auf das in der Kaufabwicklung genannte Konto, sondern auf das seiner Freundin zu überweisen. Er sei "leicht im Minus" und könne somit nicht auf den Kaufpreis zugreifen.
Was soll ich nun machen. Soll ich den armen "Schüler / Arbeitslosen / etc." (<- reine Mutmaßungen) hängenlassen und seine ursprüngliche Bankverbindung benutzen, oder tue ich ein "gutes Werk", und lasse nicht seine Bank, sondern ihn am Erlös des Betrags profitieren?
Grundsätzlich handelt es sich bei dem Kaufpreis nicht um so einen hohen Betrag, dass man das Risiko in Anbetracht des recht seltenen S55 Sahara Gold eingehen könnte, andererseits würde es mich um so mehr ärgern, wenn zum Einen das Geld weg wäre und zum Anderen das Gerät nicht geliefert werden würde, oder noch viel schlimmer, das Gerät sich in einem hundsmiserablen Zustand befinden würde.
Tritt der Ebay-Standard-Käuferschutz auch in so einem Falle ein, d.h. wenn man auf ein anderes Konto als das in der Kaufabwicklung angegebene überwiesen wird?
Was soll ich nun tun...?
Überweisung an Dritte ist immer ne dumme Sache ![]()
Ich würde mir die Anschrift der Freundin geben lassen, um wenigstens überprüfen zu können ob es sie tatsächlich gibt. Der Käuferschutz sollte eigentlich schon greifen, ebay kann niemanden zwingen die Kaufabwicklung zu benutzen. Und niemand muss seine Bankdaten bei ebay hinterlegt haben.
Schau aber nochmal genau in den Bedingungen nach, ob Zahlunsgempfänger und Verkäufer personengleich sein müssen.
Was hält der Verkäufer von "Nachkasse"? Immerhin wurde keine Vorkasse vereinbart, und wenn du es an die Kanzlei gehen lässt wird er schon Vertrauen haben?
Oder trage in den Überweisungsauftrag als Begünstigten den Verkäufer ein, mit den Kontodaten seiner Freundin. Dann dürfte das Kreditinstitut der Freundin deren Konto den Betrag eigentlich gar nicht gutschreiben. Bis etwa 1000€ wird da aber gar nicht geprüft. So dürfte dir im Fall der Fälle das Rückholen vielleicht leichter fallen...
Ok, danke!
Ich suche ein(e) Programm / Webseite, welche(s) mir die zwischen zwei Eriegnissen vergangenen Kalendertage zählt. Ich würde als z.B. gerne wissen, wieviele Kalendertage seit 06.07.89 bis heute vergangen sind.
Kennt da jemand was?
ZitatOriginal geschrieben von Cyber84
Verrät mir einer von euch, wie ich Auktionen sehen kann, die erst in der Zukunft beginnen? Gerne auch per PN ...
Würd mich echt freuen, weil ichs einfach nich selbst rausfinde
Da vom 23.Feb steht schon seit vorgestern in der Kategorie, ganz normal... Da ist irgendwas kaputt, oder ein besonderes "Top-Angbeot".
Hier ist eines für 22€
Re: Ein 7110 für € 12,99 SK
ZitatOriginal geschrieben von dotwin
Edit: wech...
Du meinstest doch das ab 23. Feb. 19:45? Das nervt mich schomn seit Tagen...
ZitatOriginal geschrieben von OnRoP
Einer Strafanzeige wäre ich natürlich nicht abgeneigt (auch Betrugsversuch, etc), gerade weil der Verkäufer soviel Wind macht und es mir nach einer 2. Mahnung nicht gut geht.
Allerdings hat die Polizei viel zu tun, es ist viel Rennerei für mich und es sollte Aussicht auf Erfolg haben!
Geht auch per Brief an die zuständige Staatsanwaltschaft. Kosten tut es in beiden Fällen nix, außer Zeit.
Wenn du zu den Grünen gehst, kommst du aber evtl. an einen engagierten Polizisten der zuerst bei Ronny durchklingelt um sich mal umzuhören.
Vielleicht reicht das, damit er seinen Schwanz einzieht.
Ebay würde ich vorosrglich mal anschreiben, ob er noch MA ist. Wenn ja, fängt er sich von ebay schon deswegen Ärger ein, weil er seine MA-Eigenschaft in der dich betreffenden Auktion nicht offengelegt hat.