Beiträge von booner

    Re: Ebay-Mitglieder mit 0-Bewertungen sperren



    Nuller kannst du genrell nicht sperren, nur Bieter ab einem Bewertungsprofil von -1 und schlechter.


    Aber Bieter, welche in Ländern angemeldet sind, in die du nicht lieferst, kannst du generell aussperren.


    http://pages.ebay.de/help/sell/buyer-requirements.html


    Du kannst dein Angebot aber generell nur an Bieter mit einem Bewertungsprofil >0 richten (Angebotsvorbehalt in der Beschreibung formulieren), so dass du im Fall, das ein Nuller-Gebot vorliegt, dies ohne Konsequenzen streichen kannst.


    Da hilft wohl nur probieren. Ich denke die Frist beginnt um 0.00 Uhr am Tage des Transaktionsendes zu laufen und endet mit Ablauf des 90. Tages danach.


    Evtl. spielen da aber auch Aktualisierungen im System eine Rolle, so dass es schwanken kann.


    Überweisung an Dritte ist immer ne dumme Sache :(


    Ich würde mir die Anschrift der Freundin geben lassen, um wenigstens überprüfen zu können ob es sie tatsächlich gibt. Der Käuferschutz sollte eigentlich schon greifen, ebay kann niemanden zwingen die Kaufabwicklung zu benutzen. Und niemand muss seine Bankdaten bei ebay hinterlegt haben.


    Schau aber nochmal genau in den Bedingungen nach, ob Zahlunsgempfänger und Verkäufer personengleich sein müssen.


    Was hält der Verkäufer von "Nachkasse"? Immerhin wurde keine Vorkasse vereinbart, und wenn du es an die Kanzlei gehen lässt wird er schon Vertrauen haben?


    Oder trage in den Überweisungsauftrag als Begünstigten den Verkäufer ein, mit den Kontodaten seiner Freundin. Dann dürfte das Kreditinstitut der Freundin deren Konto den Betrag eigentlich gar nicht gutschreiben. Bis etwa 1000€ wird da aber gar nicht geprüft. So dürfte dir im Fall der Fälle das Rückholen vielleicht leichter fallen...

    Ich suche ein(e) Programm / Webseite, welche(s) mir die zwischen zwei Eriegnissen vergangenen Kalendertage zählt. Ich würde als z.B. gerne wissen, wieviele Kalendertage seit 06.07.89 bis heute vergangen sind.


    Kennt da jemand was?

    Zitat

    Original geschrieben von OnRoP
    Einer Strafanzeige wäre ich natürlich nicht abgeneigt (auch Betrugsversuch, etc), gerade weil der Verkäufer soviel Wind macht und es mir nach einer 2. Mahnung nicht gut geht.
    Allerdings hat die Polizei viel zu tun, es ist viel Rennerei für mich und es sollte Aussicht auf Erfolg haben!


    Geht auch per Brief an die zuständige Staatsanwaltschaft. Kosten tut es in beiden Fällen nix, außer Zeit.


    Wenn du zu den Grünen gehst, kommst du aber evtl. an einen engagierten Polizisten der zuerst bei Ronny durchklingelt um sich mal umzuhören.
    Vielleicht reicht das, damit er seinen Schwanz einzieht.


    Ebay würde ich vorosrglich mal anschreiben, ob er noch MA ist. Wenn ja, fängt er sich von ebay schon deswegen Ärger ein, weil er seine MA-Eigenschaft in der dich betreffenden Auktion nicht offengelegt hat.