Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von News_GmbH
      Bengt



    Das versteh ich jetzt nicht. Wieso einen Erbschein? Denn vom Mobilfunkanbieter werde ich ja nichts erben?!
    Bei der Bank ist mir das schon klar, wieso ich einen Erbschein benötige, um das vorhandene Vermöge abzuheben. Denn die Bank weiß nicht, ob ich der rechtmäßige Erbe bin, trotz Zugriffsvollmacht auf das Konto.


    Aber du hast die vertraglichen Rechte und Pflichten "geerbt".


    Eine Sterbeurkunde hat ja keinen weiteren Aussagegehalt, als den, dass eine bestimmte Person zu einen bestimmten Zeitpunkt verstorben ist.


    Sonst könnte ja jeder den Vertrag kündigen.

    Zitat

    Original geschrieben von Revilo
    Ich bin wie viele andere auch, ganz normaler Privatverkäufer, der ab und zu Handys verkauft, sei es aus meiner Sammlung oder Handys die ich irgendwo kaufte und mir dann nicht mehr gefielen, oder, oder...



    Ich habe gerade mal 15 Bewertungen!!! Mehr nicht...


    Na, dann ist es eigentlich klar.


    Setze der Dame eine Frist, die unberechtigte und den Tatsachen widersprechende Bewertung zurückzunehmen, bzw. fordere ebay auf, dies zu tun. Führe dabei an, dass du den Primäranspruch der Käuferin befriedigt hast, da sie die Ware nachweislich erfüllungstauglich erhalten hat. Sekundäranspruche wegen Mangelhaftigkeit waren ausgeschlossen und sind unbegründet.


    Dann würde ich ihr noch nahelegen, dass es dir scheint, als wäre durch ihr Verhalten ein versuchter Betrug verwirklicht.



    Als Ergänzung zu meinem vorherigem post: Solltest du tatsächlich Unternehmer sein, dann wäre dein SMH-Auschluss unwirksam und beim Vorliegen eines Mangels würde in den ersten sechs Monaten nach Übergabe an den Käufer vermutet, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt de Gefahrüberganges vorlgelegen hat.


    Stellt sich nun die Frage, welchen Umfang deine Tätigkeit auf ebay hat. Verkaufts du Handys aus deiner Sammlung oder alten Verträgen oder kaufst du gezielt günstige Handys an und verkaufst diese mit Gewinn weiter? welchen Umsatz hattest du in den letzten 3 Monaten? Wieviele Transaktionen als Verkäufer hast du insgesamt und in den letzten 3 Monaten?

    Es gilt hier zweierlei Hürden für die Käuferin zu überwinden:


    Generell müsste sie den Nachweis erbringen, dass mit dem gerügten Mangel überhaupt ein Sachmangel vorliegt, also dass dieser schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs existierte oder angelegt war.


    Darüberhinaus müsste sie - damit die Sachmängelhaftung überhaupt eröffnet wäre - dir ein arglistiges Verschweigen des Mangels bzw. die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie nachweisen, da du dich wohl wirksam von der SMH freigezeichnet hast.


    Meine Meinung: Bluff!



    Wenn du dir wirklich sicher bist, dass das Handy keinen der gerügten Mängel hatte, untersage ihr jeglichen weiteren email- und Briefkontakt und gut ist.