Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Ich bin wie viele andere auch, ganz normaler Privatverkäufer, der ab und zu Handys verkauft, sei es aus meiner Sammlung oder Handys die ich irgendwo kaufte und mir dann nicht mehr gefielen, oder, oder...



    Ich habe gerade mal 15 Bewertungen!!! Mehr nicht...

  • Zitat

    Original geschrieben von Revilo
    Ich bin wie viele andere auch, ganz normaler Privatverkäufer, der ab und zu Handys verkauft, sei es aus meiner Sammlung oder Handys die ich irgendwo kaufte und mir dann nicht mehr gefielen, oder, oder...



    Ich habe gerade mal 15 Bewertungen!!! Mehr nicht...


    Na, dann ist es eigentlich klar.


    Setze der Dame eine Frist, die unberechtigte und den Tatsachen widersprechende Bewertung zurückzunehmen, bzw. fordere ebay auf, dies zu tun. Führe dabei an, dass du den Primäranspruch der Käuferin befriedigt hast, da sie die Ware nachweislich erfüllungstauglich erhalten hat. Sekundäranspruche wegen Mangelhaftigkeit waren ausgeschlossen und sind unbegründet.


    Dann würde ich ihr noch nahelegen, dass es dir scheint, als wäre durch ihr Verhalten ein versuchter Betrug verwirklicht.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • ergänzt:


    Ich habe ein Problem:


    Und zwar habe ich per Sofortkauf ein Konzertticket für 169€ erworben.
    2 Minuten später habe ich in einem kleinen Satz erkannt, das nur 1 Flyer zum Verkauf steht (für 169€)!
    Die Auktion ist aber absichtlich so gestaltet, das der Eindruck einer Orginalkarte entstehen kann.
    5 Minuten nach der Auktion habe ich den Sofortkauf per Mail schriftlich beim Verkäufer storniert.
    Nun ignoriert der Verkäufer meine Emails und hat schon die 2. Mahnung mit Fristsetzung und Androhung rechtlicher Schritte per Mail geschickt!


    Also:
    Wie kann ich vorgehen?
    Wie verbindlich ist der Sofortkauf?
    Was tun, wenn die Artikelbeschreibung nicht eindeutig ist?


    Ich kaufe ja keinen Flyer für 169€...... Und da kann der Verkäufer ja auch keine rechtliche Handhabe haben,- oder?
    Außerdem entspricht der Sofortkauf ja keinem Gebot, somit müsste doch ein Wiederufsrecht vorhanden sein (gerade weil ich nach 5 Min reagiert habe?)?


    Link:
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…2&ssPageName=STRK:MEWN:IT


    Man beachte besonders folgenden Satz:
    Ihr bietet hier nicht auf ein ORIGINALES Ticket!


    Hier liest man schnell:
    Ihr bietet hier auf ein ORIGINALES Ticket!


    Normal sollte der Satz:
    Ihr bietet hier NICHT auf ein orginales Ticket!


    lauten.
    Dazu wird IMHO auch im Rest der Beschreibung der Eindruck erweckt (es wird beschrieben, wann die Anreise sein muß, darauf hingewiesen, das das Konzert ausverkauft ist, das Fans kaum noch Chancen auf Karten hätten, etc), es handele sich um ein Orginal.
    Ich habe nicht aufgepasst und bin in die Falle. Aber wie komme ich daraus?

  • Das würd mich aber auch interessieren. Sowas nimmt nämlich zur Zeit überhand. Am WE noch gesehen. VW Polo, da wird dann haarklein erklärt, was der Wagen hat und am Ende steht irgendwo ganz klein, dass er nur dieses Foto von dem Polo verkauft (für knapp 1000 €).


    Super, oder?

  • Er verkauft aber auch kein "nicht-originales" Ticket, sondern einen wertlosen Flyer. Insbesondere durch Einstellen in der Kategorie "Tickets --> Konzerte&Festivals" hatte der Verkäufer das Bewußtsein, dich durch diese Täuschung zu Abgabe der Willenserklärung zu bestimmen.


    --> Anfechtung gem. §§ 123 I Alt. 1, 142 I, 143 I, II BGB.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Steht doch Eindeutig in der Kategorie "Tickets" und nicht unter "Memorablien".


    Also wenn Dir der Vk dumm kommt, kannst Du ihn auch entsprechend darauf hinweisen.


    Desweiteren würde ich sowas auch immer Ebay melden


    EDIT:
    Er hat ein Ticket selber ein paar Tage vorher über Ebay gekauft...
    Wollte wahrscheinlich so seine Unkosten wieder reinbekommen


    CH

  • Ebay ist informiert und hat mich abgewimmelt, überlege aber einen zweiten Brief zu schreiben.


    Muß mal sehen, das ich mit euren Vorschlägen und dem Paragraphen heute Abend was formuliere.


    Das gemeine ist, das er auf meine E-Mails garnicht reagiert. Das einzige ist eine Mahnung mit Fristsetzung und nach der Frist eine 2. Mahnung. Auf Einsprüche, etc wird garnicht reagiert sondern das Ding "frech durchgezogen".


    Ps: Leider muß ich gleich weg.

  • Schreib ihm auf der grundlage auf den von Booner genannten §§ das Du die Anfechtung deiner Willenserklärung erkärst.


    Desweiteren kann ein Hinweis darauf, dass Du, dein Anwalt und deine RV sich schon darauf freuen ihn vor Gericht zu sehen, sollte er auf die Idee kommen seinen "Anspruch" einklagen zu wollen


    Ansonsten:
    Entspannt zurücklehnen, der macht viel heiße Luft um nichts


    CH


    EDIT
    Stimmt, er hat das nicht selber gekauft, sondern ein orginal Ticket verkauft, in dieser Auktion weißt er darauf hin das er Ebay-Mitarbeiter ist.


    Ein Pluspunkt mehr für Dich, denn jemand der in dem Laden arbeitet wird schwerlich darlegen können sich in der Kategorie geirrt zu haben.

  • Derartige Machenschaften finde ich ehrlich gesagt überhaupt nicht mehr lustig. Ob man den Verkäufer hier mit einer Anfechtung davonkommen lassen sollte?


    Vgl. z.B. BGH 4 StR 439/00 (als Rechnung getarntes Angebot) - inhaltlich richtige Erklärung wird planmäßig eingesetzt, um den Adressaten gezielt zu schädigen; Irrtumserregung als Zweck der Handlung.


    Wie wäre es mit einer Strafanzeige?

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