Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von elgo
    Leider hat sie ihm nicht geantwortet: "Nun ja, für Dein Alter siehst Du schliesslich aus wie ein Debiler Milchbubi!" :D
    Dann hätten sich beide halt gesagt, wie es ist ;) :p




    Zitat

    Original geschrieben von m-t
    huch :-) das hab ich dann beim letzten mal übersehen


    Ich war bei meinem ursprünglichen post auch am Überlegen, ob das so ist. Früher ging das nicht. Und auch heute geht es nur, wenn man den richtigen Weg einschlägt.


    Wäre ja auch ärgerlich für die Powerseller, die ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und dafür von ebay "bestraft" würden. Wobei, ich glaube für diese Spezies gibt es ohnehin ein paar Sonderregelungen....


    In jedem Fall eine Sauerei, dem widerrufenden Kunden mit einer Ersatzpflicht bezgl. Provision und Einstellgebühr zu drohen, da diese ja in jeder Variante rückholbar sind.

    Re: Gute Ideen - nicht zu Ende gedacht


    Zitat

    Original geschrieben von alpha
    Hier sollen eigentlich eher technische "Problemfälle" rein, aber vielleicht passt auch Nichttechnisches...


    Ich kam auf die Idee beim Kauf einer Mehrfachsteckdose mit Schalter
    (gleich folgt mehr)


    Oh, ein post mit Startzeitplanung :D Kostet das extra?

    Zitat

    Original geschrieben von m-t
    Die Provisionsgutschrift bekommt er aber nur wenn er es als "Unstimmigkeiten wegen eines nicht bezahlten Artikels" meldet, hier gibt es dann eine Begründung die er auswählen kann... Käufer und Verkäufer sind sich einig den Kauf nicht abzuschliessen. Käufer bekommt keine Verwarnung ;-)



    Darum geht es hier primär aber nicht:



    Zitat

    Begründung: Der Käufer hat den Artikel nicht bezahlt.
    Vom Verkäufer gemeldetes Verhalten des Käufers: Der Käufer verweigert die Zahlung.

    , s.o.



    Zitat


    Kostenlos Wiedereinstellen gibts übrigens nicht.


    ?



    Zitat

    "Wir haben uns geeinigt, die Transaktion nicht durchzuführen. - Bei Wahl dieser Option erhält der Käufer keine Verwarnung wegen eines nicht bezahlten Artikels und der Verkäufer erhält eine Gutschrift der Verkaufsprovision sowie eine Gutschrift der Angebotsgebühr, wenn der Artikel beim Wiedereinstellen verkauft wird."


    http://pages.ebay.de/help/policies/unpaid-item-process.html , Ziffer 4.


    Das dürften alles drei Swapgeräte mit gebrauchter Platine sein. Gebrauchter Akku und Akkudeckel sprechen auch dafür, die werden i.d.R. nämlich nicht mitgetauscht.


    Ein Großteil der Verkäufer wird wohl wirklich davon ausgehen, ein nagelneues Gerät bekommen zu haben, optisch ist das ja der Fall. Die Betreiber sprechen ja meist auch neutral von "Austauschgerät", sagen aber nicht dazu, dass das kein Neugerät sein wird...

    Zitat

    Original geschrieben von Dennis Thomsen
    Das ist ärgerlich. Sonst bezahle doch und versteiger selber weiter.


    Nicht umsonst hat der Gesetzgeber für solche Fälle ein Widerrufsrecht vorgesehen. Und manche Unternehmer versuchen mit solchen Methoden, den Verbraucher unter Druck zu setzen, obwohl sie genau wissen, dass es für solche Fälle von ebay eine Provsionsgutschrift und die Möglichkeit des kostenlosen Wiedereinstellens gibt.


    Die verwarnen dann wie bei einem normalen, nicht zahlenden Bieter oder verlangen Stornopauschalen bzw. die ebay-Gebühren ersetzt.


    Bleibt nichts anderes, als celiko zur Unterlassung aufzufordern bzw. nach vollendeten Tatsachen ebay aufzufordern, die Verbraucherrechte nicht zu beschneiden. Ob die ragieren ist natürlich mehr als fraglich :(