Beiträge von booner
-
-
-
-
-
Zitat
Original geschrieben von Bartholomäus
Taschengeldparagraph
Er berechtigt Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 18 Jahren dazu, im Rahmen ihres Taschengeldes ohne Einverständnis ihrer Eltern Geschäfte zu tätigen. Bei Einkäufen, die das Taschengeld überschreiten, können Eltern den Kaufvertrag rückgängig machen.wie groß wäre denn eine überschreitung wenn ich 100€ von meinen eltern und 30€ von meinen großeltern pro monat bekomme?
Vergiß den § 110 BGB (Taschengeld)! Lasse dem Verkäufer durch deine Erziehungsberechtigten (z.B. die Eltern gemeinsam) erklären, dass du mindejährig bist, und sie den Kauf nicht genehmigen und Käufen solcher Art durch dich niemals zugestimmt haben oder zustimmen werden.
-
designer: Sowas macht man aber nicht, auch nicht bei einem Holländer. Im Zweifel gilt bei ebay: Finger weg!
6310i 95€
-
Zitat
Original geschrieben von booner
B. hat ja die Leistung noch gar nicht bewirkt
Auch bei der ersten Überweisung dürfte noch keine Gutschrift auf dem Empfänger konto erfolgt sein, sonst hätte er den betrag ja nicht zurückholen können.
@B. : War es jetzt ein Händler oder ein Privatmann? Hast du noch kleine Geschwister?
-
Zitat
Original geschrieben von andi2511
Der "Taschengeldparagraph" als konkludente Einwilligung ist allerdings IMHO auch erfüllt, wenn die 400,- aus angespartem Taschengeld etc. kommen.
B. hat ja die Leistung noch gar nicht bewirkt

-
Zitat
Original geschrieben von Bartholomäus
ja, es war eine erstmahung, dass ich das geld bis zum 31.januar überwiesen haben soll und zusätzlich 81,43€ anwaltskosten(liegt eine rechnung bei)!macht es einen unterschied, ob ich bei ebay zuvor schon sachen verkauft/gekauft habe? (immer mit positiver bewertung)
Wenn es sich tasächlich um eine Erstmahnung handelt, dann kann der Verkäufer, selbst wenn sich der Kaufvertrag als wirksam herausstellen sollte, seine Anwaltskosten nicht von dir erstzt verlangen, da du erst mit dieser Mahnung in Verzug gerätst.
Ob du schon vorher auf ebay tätig warst, tut nichts zur Sache. Es liegt ja in der Entscheidung deiner Eltern, einem von dir getätigten Kauf im Einzelfall zuzustimmen.
Allerdings wird dich die Sache deinen ebay-Account kosten.
@CH: Jaja. Ob die Mj. heutzutage überhaupt noch schützenswert sind?

-
Zitat
Original geschrieben von andi2511
Grundsätzlich sind Kaufverträge mit dir schwebend unwirksam, d.h. die Wirksamkeit hängt davon ab, ob deine Eltern den Kauf genehmigen oder im nachhinein zustimmen. Es gibt allerdings Ausnahmen, z.B. wenn du das Geschäft mit Mitteln bewirkst, die dir zur freien Verfügung stehen, z.B. Taschengeld o.ä.Zustimmung ist der Oberbegriff, die Einwilligung ist die vorherige, die Genehmigung die nachträgliche Zustimmung.
Du darfst mir Politiknachhilfe geben
