Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebian
    Hallo,


    was passiert, wenn ich eine "Zahlungserrinerung" von eBay kriege, obwohl ich dem Verkäufer (celiko, Profiseller) mehrmals per Email mitgeteilt habe, dass ich vom Kauf zurücktreten möchte? Ich habe den Artikel per Sofort kaufen gekauft. Ich habe auf den Streitfall geantwortet, aber was passiert jetzt?


    Bekommt man nicht eine Verwarnung und bei drei Verwarnungen wird man gesperrt? Hast keinen Bock mehr auf den Artikel?

    Dennis Thomsen

  • Zitat

    Original geschrieben von Dennis Thomsen
    Bekommt man nicht eine Verwarnung und bei drei Verwarnungen wird man gesperrt? Hast keinen Bock mehr auf den Artikel?


    Es ist ja noch eine "Erinnerung" und keine "Verwarnung". Der Verkäufer antwortet aber nicht auf den Streitfall und ich glaube, dass ich dann nach 1 Woche eine Verwarnung kriege.


    Ich habe aus Versehen das falsche Ladegerät gekauft :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebian
    Es ist ja noch eine "Erinnerung" und keine "Verwarnung". Der Verkäufer antwortet aber nicht auf den Streitfall und ich glaube, dass ich dann nach 1 Woche eine Verwarnung kriege.


    Ich habe aus Versehen das falsche Ladegerät gekauft :rolleyes:


    Das ist ärgerlich. Sonst bezahle doch und versteiger selber weiter.

    Dennis Thomsen

  • Zitat

    Original geschrieben von Dennis Thomsen
    Das ist ärgerlich. Sonst bezahle doch und versteiger selber weiter.


    Nicht umsonst hat der Gesetzgeber für solche Fälle ein Widerrufsrecht vorgesehen. Und manche Unternehmer versuchen mit solchen Methoden, den Verbraucher unter Druck zu setzen, obwohl sie genau wissen, dass es für solche Fälle von ebay eine Provsionsgutschrift und die Möglichkeit des kostenlosen Wiedereinstellens gibt.


    Die verwarnen dann wie bei einem normalen, nicht zahlenden Bieter oder verlangen Stornopauschalen bzw. die ebay-Gebühren ersetzt.


    Bleibt nichts anderes, als celiko zur Unterlassung aufzufordern bzw. nach vollendeten Tatsachen ebay aufzufordern, die Verbraucherrechte nicht zu beschneiden. Ob die ragieren ist natürlich mehr als fraglich :(

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Und manche Unternehmer versuchen mit solchen Methoden, den Verbraucher unter Druck zu setzen, obwohl sie genau wissen, dass es für solche Fälle von ebay eine Provsionsgutschrift und die Möglichkeit des kostenlosen Wiedereinstellens gibt.


    Die Provisionsgutschrift bekommt er aber nur wenn er es als "Unstimmigkeiten wegen eines nicht bezahlten Artikels" meldet, hier gibt es dann eine Begründung die er auswählen kann... Käufer und Verkäufer sind sich einig den Kauf nicht abzuschliessen. Käufer bekommt keine Verwarnung ;-)


    Kostenlos Wiedereinstellen gibts übrigens nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von m-t
    Die Provisionsgutschrift bekommt er aber nur wenn er es als "Unstimmigkeiten wegen eines nicht bezahlten Artikels" meldet, hier gibt es dann eine Begründung die er auswählen kann... Käufer und Verkäufer sind sich einig den Kauf nicht abzuschliessen. Käufer bekommt keine Verwarnung ;-)



    Darum geht es hier primär aber nicht:



    Zitat

    Begründung: Der Käufer hat den Artikel nicht bezahlt.
    Vom Verkäufer gemeldetes Verhalten des Käufers: Der Käufer verweigert die Zahlung.

    , s.o.



    Zitat


    Kostenlos Wiedereinstellen gibts übrigens nicht.


    ?



    Zitat

    "Wir haben uns geeinigt, die Transaktion nicht durchzuführen. - Bei Wahl dieser Option erhält der Käufer keine Verwarnung wegen eines nicht bezahlten Artikels und der Verkäufer erhält eine Gutschrift der Verkaufsprovision sowie eine Gutschrift der Angebotsgebühr, wenn der Artikel beim Wiedereinstellen verkauft wird."


    http://pages.ebay.de/help/policies/unpaid-item-process.html , Ziffer 4.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von m-t
    huch :-) das hab ich dann beim letzten mal übersehen


    Ich war bei meinem ursprünglichen post auch am Überlegen, ob das so ist. Früher ging das nicht. Und auch heute geht es nur, wenn man den richtigen Weg einschlägt.


    Wäre ja auch ärgerlich für die Powerseller, die ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und dafür von ebay "bestraft" würden. Wobei, ich glaube für diese Spezies gibt es ohnehin ein paar Sonderregelungen....


    In jedem Fall eine Sauerei, dem widerrufenden Kunden mit einer Ersatzpflicht bezgl. Provision und Einstellgebühr zu drohen, da diese ja in jeder Variante rückholbar sind.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Moin!


    Jetzt mach ich mal nen "Nebenthread" hier auf, einen richtigen zu eröffnen schien mir ob der banalität meiner Frage unpassend.


    Ich hab nach längerer EBay-Abstinenz mal wieder ein paar Sachen Angeboten. Ist es mittlerweile eigentlich normal, dass man quasi für jeden Artikel so tolle Fragen bekommt wie:


    Für 200 würd ich's sofort abholen (bei einem Marktüblichen Preis von um die 1000.--)


    oder:


    Anfragen von Bietern in Indien mit Preisangeboten vom um die 2000.-- (mittels Western-Union...)


    oder


    Auslandsanfragen obwohl man eindeutig den Versand ins Ausland ausgeschlossen hat.


    oder, oder, oder.


    Ist das mittlerweile normal, oder hab ich nur besonderes "Glück"?


    Grüße


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------


  • Leider inzwischen normal... :( :mad: :flop:

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

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