Beiträge von booner


    Mir kommt es darauf, ob an der Schnittstelle, an der den Ermittlungsbehörden eine Telekommunikatonsüberwachungsmaßnahme in der Form einer Verbindungsdatenabfrage geschaltet wird, CI (und TA) beim LU/PLU abrufbar sind oder nicht. Aber ich denke mal, dass sich diese Schnittstellen in der MSC befinden? TA wird ja scheinbar gar nicht übertragen.



    Du musst als Verbraucher niemals ein Widerrufs-, Rückgabe- oder Umtauschrecht ausschließen, weil das Gesetz nur dann einem Käufer (sofern dieser Verbraucher ist) ein Widerrufsrecht (welches durch ein Rückgaberecht ersetzt werden kann) einräumt, wenn dieser bei einem Unternehmer (im Wege des Fernabsatzes bspw.) kauft.
    Ein Umtauschrecht wegen Nichtgefallen sieht das Gesetz überhaupt nicht vor (auch wenn das Widerrufsrecht im Fernabsatz diesem recht nahe kommt). Ein solches Umtauschrecht wird also erst dann relevant, wenn es vertraglich vereinbart wird.




    Wenn du sicher gehen willst, alles relevante für ebay drin zu haben, nimm das:


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    Eine Haftung für Sachmängel wird ausgeschlossen. (Ich bin Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, deshalb besteht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht). (Die Beschreibung des Artikels erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.) Eine Beschaffenheitsgarantie wird ausdrücklich nicht übernommen, bei den Angaben in der Artikelbeschreibung handelt es sich ausschließlich um Eigenschaftbeschreibungen. Die Lieferung erfolgt gegen Vorkasse (, also durch Vorabüberweisung [Paypal etc.] des Kaufpreises nebst Versandkosten als Einmalzahlung auf ein noch zu benennendes Konto). Der Artikel wird auf Verlangen und auf Gefahr des Käufers an den vom Käufer gewünschten Ort (entweder als versichertes Postpaket [Kosten: xx,xx€ ] oder als unversichertes Päckchen [Kosten: xx,xx€] usw.) verschickt. Die Versandkosten sind bindend und nicht nachverhandelbar.
    Mitgeliefert wird ausschließlich das ausdrücklich in der Beschreibung aufgezählte Zubehör. Evtl dazu schreiben, wenn es sich bei dem verwendeten Bild nicht um ein Originalbild des zu verkaufenden Artikel handelt (Symbolfoto etc.).
    Falls die Ware gebraucht ist, sollte das genau wie alle dir bekannten Mängel unbedingt erwähnt werden. Ebenso, wenn du den Artikel bereits braucht gegekauft hast (2. Hand).



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    Das in Klammern dient nur der Ausschmückung, ist nicht unbedingt notwendig.


    Ich würde dir aber grundsätzlich nur einen Versand empfehlen, bei dem du einen Beleg für die Ablieferung des Frachtguts erhälst (nicht nur Quittung). Ansonsten bekommst du im Fall der Fälle ohne Zeugen Probleme die Ablieferung nachzuweisen (bis zu deren Zeitpunkt du die Gefahr etwa für Beschädigung oder Verlust des Artikels trägst).

    Zitat

    Original geschrieben von elgo
      booner
    Ist doch prima - andere Leute nehmen für Achterbahn lange Schlangen in Kauf und zahlen noch Eintritt :D



    Neben meiner Freundin saß eine Türkin (geschätzte 30), ab irgendwo über dem Balkan musste meine Freundin mit ihr permanent Händchen halten :eek:
    Die Frau war in München fertig, das Makeup hing vom Heulen in der unteren Gesichtshälfte...


    Meine Freundin war auch leicht heiser vom Schreien.


    Ich fands lustig, was hilft im Ernstfall noch Angst zu haben?


    Achja, noch ein Kritikpunkt: Das Essen war mehr als scheiße. Fast noch tiefgeforen und an sich ungenießbar. Nur die Donauwellen haben den Weg in meinen Magen gefunden.


    @MexMann: Jetzt lass dich mal nicht verrückt machen! Fliegen (auch mit ONUR) ist immer noch sehr sehr sicher, da würde ich heute um Mitternacht mehr Angst haben...



    Zitat


    Ach übrigens, schöne Sig, hätte ich eigentlich auch drauf kommen können :)


    Ja ein Klassiker :D Ich kann dir noch die Entscheidung (OVG Hamburg, NJW 1991, 941) über den Anspruch eines wuschigen Sozialhilfeempfänger auf Kondomanschuffungskostenbeihilfe empfehlen :top:

    Bin vor knapp 1,5 Jahren von München nach Antalya und zurück mit Onur Air.


    Hinflug war ok, pünktlich, nur miserable Bestuhlung. Bin zwar "nur" 1.90, hab aber gedacht mir sterben die Beine ab!


    Rückflug war lustig: Turbulenzen ohne Ende, auch kleine Sinkflüge waren dabei. Am Wetter kann es eigentlich nicht nur gelegen haben, da auf der gesamten Flugstrecke. Das Bordpersonal hat einige Passagiere mit Getränken bekleckert.


    Die meisten Frauen waren ständig am Kreischen. :top:


    Und dann in München (Regen) nochmal durchgestartet nach sehr üblen Anflusgverhalten (Flugzeug mal nach links mal nach rechts gekippt).


    Das war nochmal ein Geschrei :D


    Fazit: Besser kein Flug mit ONUR-Air mehr. Allein schon das ungute Gefühl vor dem Flug (was dich ja auch zu plagen scheint) wäre mir den Aufpreis zu einer "ordentlichen" Airline wert.

    Zitat

    Original geschrieben von mayday7
    Nun frage ich für einen Freund!
    Dieser hat sich ein S700 bei ebay ersteigert und diesen am 30.12.04 auch bekommen!
    Nur das wichtigste hat gefehlt, die Rechnung, den für zukünftige Updates durch Sonyericsson muss er nur über die Straße gehen ;)!


    Gefehlt hat sie nur dann, wenn der Verkäufer die Lieferung einer Rechnung im Angebot an deinen Freund versprochen hat. Ein Verbraucher muss keine Rechnung ausstellen und muss auch keine Rechnung vom Erstverkäufer mitliefern, wenn er eine hat, aber nicht will.


    Zitat


    Aber der Verkäufer bei ebay hat ihm keine quittung beigelegt, so und nun will dieser ihm eine Quittung ausstellen, dies riecht mir persönlich doch verdammt nach einem gewerblichen Anbieter, der sich versucht der gesetzlichen Gewährleistung zu entgehen, wie kann ein Privatmann eine Quittung ausstellen!?



    Quittung != Rechnung. Mit einer Quittung bestätigt der Verkäufer bloß, die Leistung des Käufers erhalten zu haben. Mehr nicht! Schau mal in § 368 BGB.
    Jeder kann eine Quittung ausstellen, dazu muss man nicht Händler sein.


    Zitat


    Nun, es ist scheissegal, ob die Person versucht der Gewährleistung zu entgehen, fakt ist wir haben in unserer Stadt einen Sonyericsson Servicepartner, der uns updates bieten kann, werden wir Probleme bekommen, wenn der Typ irgendwelche Quittungen ausstellt! Mein Freund hat ihm naiv mitgeteilt, er solle ihm einfach mindestens die Quittung bei Vertragserstellung vom Netzbetreiber mitgeben!


    Hat er die Gewährleistung in seinem Angebot ausgeschlossen? Wenn nicht, dann muss er auch als Privatmann 24 Monate lang "gewährleisten".


    Und: Wenn du eine Einschätzung zum Status des Händlers haben willst, musst du schon den link zum Angebot hier posten.


    Denn zweiten Satz verstehe ich nicht: Ist das eine Frage mit Ausrufungszeichen oder eine Feststellung?


    Wenn euer Verkäufer das S700 bei einem Netzbetreiber oder bei einem Händler gekauft hat, dann wird er nicht nur eine Quittung, sondern eine Rechnung bekommen haben. Die muss er deinem Freund aber nur unter gewissen Umständen mitliefern, s.o.


    Zitat


    Wie kann er auf der sicheren Seite sein, um halt den guten Service von Sonyericsson zu bekommen, das wichtigste ist halt der Shop bei uns in der Stadt muss die Quittung akzeptieren, sonst kann man den scheiss auch als Klopapier benutzen!
    Also gibt es irgendetwas zu beachten, dass der Shop bei uns die Quittung akzeptiert, dass teilen wir dem Verkäufer unverzüglich mit, wie gesagt, wir interessieren uns nicht um irgendeine Gewährleistung durch den Verkäufer, sondern wir wollen nur zukünftige updates durch Sonyericsson erhalten!


    Mein SE-Partner in München hat ein rauschendes T610 seinerzeit ohne jeden Beleg (Rechnung/Quittung) repariert. Das läuft heute meist anhand der IMEI.
    Wenn ihr OVP etc habt, macht das zusätzlich einen guten Eindruck.


    Zitat


    EDIT: Und halt den bedingunslosen guten Service durch sonyericsson für ein laut ebay Auktion mit Kaufvertag ausgestattetes Handy vom 10.12.2004!


    Was? Kannst du dich micht deutlicher ausdrücken?
    Hat das der Verkäufer so reinegschrieben oder was meinst du damit?


    Was soll ein "mit Kaufvertrag ausgestattetes Handy" sein? Aus VVL?