Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von me too.
    Das deutsche Warenhaus sei in Aachen, sagte er!
    Mmhh... überwiesen ist schon, und wie gesagt, ja auch schon eine Bestätigung, dass das Geld da ist (klingt doch bis hierhin noch seriös). Mal schaun ... wie lange kann ich das Geld dann zurückbuchen? Dann würd ich noch ein paar Tage warten und ansonsten zurückbuchen!


    Sorry, nimms nicht persönlich: Wie naiv kann man denn sein? Du hast doch das letzte mal schon bei Sportschuhen via ebay ins Klo gelangt? Selbst wenn das
    "deutsche warehouse" existiert, bekommst du garantiert wieder keine originalen Schuhe. Obwohl, Nike produziert ja in China :D

    Zitat

    Original geschrieben von hopihalido
    Die feine Art ist es nicht, da stimme ich Dir schon zu, aber andererseits würd ich das erstma mit dem Verkäufer klären bevor ich hier ein riesen Faß aufmache...


    Ich denke durch die negative Bewertung sollte der Verkäufer seinen Standpunkt deutlich zum Ausdruck gebracht haben. Da hilft ein freundlicher Plausch nicht mehr weiter...

    Zitat

    Original geschrieben von hopihalido
    Oha Dein arisches Blut verletzt ;) Keine Angst bin deutscher :p


    Ok, Abwandlung: Dann geh doch, wenns Dir nicht passt :p :p


    Mal im Ernst: Es geht hier doch nicht um die 10€, es geht um das Fehlverhalten des Verkäufers. Er liefert scheisse*, wird dafür noch mit neutral "belohnt", und revanchiert sich mit negativ. Findest du, man sollte ihm das einfach so durchgehen lassen?



    *vorausgesetzt, die Angaben von MeltingSnowman sind korrekt.

    Zitat

    Original geschrieben von elgo
    Interessant wäre, wie Deine neutrale Bewertung lautete. Kann man leider nicht sehen, da er auf privat steht ;)


    Da bei einem Anruf wohl kaum von Belästigung gesprochen werden kann, schliesslich bietet Ebay ja auch gerade die Telefonnummern-Kontaktmöglichkeit, und wenn in der abgegebenen Bewertung sachlich auf den Fehler hingewiesen wird, ist die abgegebene Bewertung falsch.
    Dann hättest Du imho einen zivilrechtlichen Anspruch auf Zustimmung zur Löschung. allerdings ob es das Prozessrisiko wert ist ;)


    Geht doch ganz easy: ;)


    http://feedback.ebay.de/ws/eBa…p&items=-1&item=-1&de=off


    snowman: Ist denn die Typbezeichnung korrekt?


    Wenn er eine andere als die vereinbarte Ware geliefert hätte, dann könntest du von ihm Nacherfüllung verlangen. Allerdings müsstest du ihm wegen der Freizeichnung von der Mängelhaftung nachweisen, dass er Kenntnis davon hatte, dass der zu liefernde Recorder nicht der Typbezeichnung im Angebot entsprach, und er dir dies in arglistigter Weise verschwiegen hat.


    Wenn allerdings nur du in die Beschreibung reininterpretiert hast, es wäre ein SVHS-Gerät, dann ist das dein Problem.


    PS: Man kauft bei nicht bei jemand, der die Funktion nicht prüft.