ZitatOriginal geschrieben von guenter-T
Wenn ich mein Widerspruchsrecht ausüben will, muß ich die Ware (SIM-Karte) unbenutzt zurückgeben (können). Wie kannst Du das aber wenn die Karte schon im Telefon war. Muß doch wohl aus der Karte herausgebrochen worden sein um sie überhaupt in das Handy zu bekommen. Oder?
Das stimmt im Prinzip. Egal ob er den SIM-Chip herausgebrochen hat oder nicht (es gibt ja noch ältere Modelle mit scheckkartengroßem Schacht) kann der Netzbetreiber sicher anhand seiner Logdateien die Aktivität der Simkarte im Netz nachvollziehen. Auch muss der Nutzer ja die PIN freirubbeln.
Sollte Boondock.Saint aber, wie er es geschrieben hat, widerrufen haben, bevor er die Mobilfunkdienstleistung in Anspruch genommen hat, so hat sich das Schuldverhältnis des Verbrauchervertrages in ein Rückgewährschuldverhältnis gewandelt, auch wenn er die SIM-Karte danach in Betrieb genommen hat, da ihm zum Zeitpunkt des Widerrufes ja noch ein gesetzliches Widerrufsrecht zustand.
Da bei der Inbetriebnahme der Karte die SMS von o2 ankam, muss die Widerrufserklräung von Boondock.Saint auch schon vor Veranlassung der Ausführung der Dienstleistung durch Boondock.Saint o2 zugegangen sein.
Sollte er die Ausführung der Dienstleistung allerdings (entgegen seiner Beschreibung) schon zu einem früheren Zeitpunkt veranlasst haben, ist sein gesetzliches Widerrufsrecht bereits zu diesem Zeitpunkt erloschen (und ein folgender Widerruf wäre wirkungslos).
Natürlich kann ihm o2 auch eine Rückgaberecht eingeräumt haben, bei dem die Nutzung der SIM-Karte unschädlich ist.