Was willst du eigentlich?
Einerseits reitest du auf einem in der Praxis nicht nachvollziehbaren Legitimationsproblem rum, andererseits setzt du für das Zustandekommen eines Vertrags die tatsächliche Erbringung der geschuldeten Leistungen voraus.
Beides ist Nonsens...
Aber um auf dein Beispiel einzugehen:
Max Mustermann, Musterstraße 5 wird wenn nicht existent auch nicht im Internet entsprechende WEn abgeben können. Wenn sich jeman als M.M. ausgibt, dann kommt der Vertrag unbeschadet dieser Falschangaben mit ihm selbst zustande.
Um das Zustandekommen von Veträgen (das logischerweise grds. völlig unabhängig von deren Erfüllung stattfinden können muss, warum würde man sonst von Erfüllung sprechen, wenn bis dahin gar keine Verpflichtung bestünde?) aber jetzt nochmal in konkreten Fall belegen zu können zitiere ich aus den AGB von callmobile.de:
Zitat
2 Zustandekommen und Laufzeit des Vertrages
2.1 Das Vertragsverhältnis zwischen callmobile.de und dem Kunden kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags (Angebot) und Annahme dessen durch callmobile.de zustande. Das Angebot des Kunden erfolgt im Internet über die Website unter callmobile.de und der Nutzung der dort für die Bestellung des Kunden vorgesehenen Eingabemaske. Die Annahme durch callmobile.de erfolgt in der Regel durch Übersendung einer Auftragsbestätigung auf elektronischem Weg an die vom Kunden benannte Email – Adresse und durch Übergabe der callmobile – Karte sowie eines Aktivierungscodes an den Kunden.