Beiträge von booner

    Was willst du eigentlich?



    Einerseits reitest du auf einem in der Praxis nicht nachvollziehbaren Legitimationsproblem rum, andererseits setzt du für das Zustandekommen eines Vertrags die tatsächliche Erbringung der geschuldeten Leistungen voraus.


    Beides ist Nonsens...



    Aber um auf dein Beispiel einzugehen:


    Max Mustermann, Musterstraße 5 wird wenn nicht existent auch nicht im Internet entsprechende WEn abgeben können. Wenn sich jeman als M.M. ausgibt, dann kommt der Vertrag unbeschadet dieser Falschangaben mit ihm selbst zustande.


    Um das Zustandekommen von Veträgen (das logischerweise grds. völlig unabhängig von deren Erfüllung stattfinden können muss, warum würde man sonst von Erfüllung sprechen, wenn bis dahin gar keine Verpflichtung bestünde?) aber jetzt nochmal in konkreten Fall belegen zu können zitiere ich aus den AGB von callmobile.de:


    Zitat


    2 Zustandekommen und Laufzeit des Vertrages


    2.1 Das Vertragsverhältnis zwischen callmobile.de und dem Kunden kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags (Angebot) und Annahme dessen durch callmobile.de zustande. Das Angebot des Kunden erfolgt im Internet über die Website unter callmobile.de und der Nutzung der dort für die Bestellung des Kunden vorgesehenen Eingabemaske. Die Annahme durch callmobile.de erfolgt in der Regel durch Übersendung einer Auftragsbestätigung auf elektronischem Weg an die vom Kunden benannte Email – Adresse und durch Übergabe der callmobile – Karte sowie eines Aktivierungscodes an den Kunden.

    Zitat

    Original geschrieben von Rondras
    Ja mein Gott, was will man denn bei einem Preis von EUR 25,00 erwarten?
    Ich habe auch ein refurbished 8850 gekauft? Und? Was ist daran schlimm?
    Meine Frau hat das jetzt 1 Jahr und hat damit keine Probleme.
    Refurbished muss doch nicht schlecht sein.
    Vielleicht ein bisserl zuviel Panik :rolleyes:


    Strahlungsemission? Explosions- und Brandgefahr? Alles nur Panik...

    Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Keine Ahnung, ob das so ist, aber selbst wenn:


    Dann schreibt man halt anstatt "Lieferschein" "Liefervertrag auf den Wisch. Hinten AGB'S abdrucken und vorne den Kunden 1x vor Lieferung mit "Menge, Preis und AGB's werden bestätigt" unterschreiben lassen und nach erfolgter Lieferung unter "Lieferung erhalten".


    Edit: Im übrigen hat der Lieferschein ja zumindestens die bedeutung, daß die Ware/das Werk oder was auch immer geliefert wurde und keine offene Mängel vorliegen (würde ich zumindestens so auf dem Lieferschein vordrucken lassen). Damit ist der Lieferschein nicht gerade unwichtig.


    Und was soll dieser dem Hauptvertrag nachgeschbene "Liefervertrag" für Rechtswirkungen entfalten? Pflichten aus dem Hauptvertrag kann ich nachträglich mittels einer solchen Konstruktion nicht beschneiden.


    Und auch das Zustandekommen des eigentlichen Vertrags kann ich durch Nachschieben eines solchen Konstrukts nicht nach hinten zwingen, wenn er nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte bereits zu einem frühren Zeitpunkt als zustandegekommen gilt.


    Dann kommen die AGB wieder zu spät.


    Bzgl. Lieferschein und Mängel: Ein nicht von der Obliegenheit des § 377 HGB erfasster Käufer (als der Fall, um den es hier gehen soll) hat keinerlei Pflichten, offene Mängel sofort anzuzeigen, er kann sich damit i.d.R. sogar 2 Jahre Zeit lassen. Dies wirkt sich im Bereich der Primäransprüche auch nicht anspruchskürzend aus. Denkbar ist auf Sekundärebene evtl. ein Verstoß gegen die Schadenminderungsobliegenheit des § 254 II BGB.

    Zitat

    Original geschrieben von Losti87
    Mir ist das Handy im Juni nach 4 Wochen aus einem Meter runtergefallen: kaputt.
    Bildschirm im Eimer. Also mal war Bild da, mal nicht. Das Handy slebst war heil.
    Nach 2-3 Wochen hatte ich es wieder. Angeblich war das ein Softwarefehler, der öfter vorkommt.
    Jemand ähnliche Erfahrungen? War auf jeden Fall ziemlich sauer, weil das hatte bisher jedes meiner Handys mal ausgehalten.


    Du bist lustig :rolleyes:


    Versaubeutelst dein N95, trotzdem repariert man es dir auf Garantie und dann noch meckern?

    Zitat

    Original geschrieben von Prepaid Team
    Dann steht der Vertrag mit Bestpricesim, nicht aber der mit Callmobile ...


    Nein, ersterer steht schon mit Nutzen des Sofortkaufs.


    Der Mobilfunkdienstvertrag mit Callmobile, der die gegenständliche Gebührenklausel enthält (deren Einbeziehung bzw. Wirksamkeit gem. §§ 305ff. BGB mal außen vor gelassen) kommt nach einer der drei folgenden Varianten zustande:


    1.) Angebot unmittelbar ggü. CM:


    Laut Artikelbeschreibung muss sich der Käufer auf einer Webseite der CM registieren. Hierin ist ein Angebot auf Abschluss eines Mobilfunkdienstvertrags zu sehen, welcher dann durch Annahme seitens CM (etwa Freischaltung bzw. Voraktivierung der SIM, deren Versand oder Anweisung an BP zum Versand) zustande kommt.


    2.) Angebot unter Botenstellung von BP


    Falls die Registrierung ggü. BP erfolgt, fungiert BP als Vermittler und leitet die Willenserklärung des Käufers an die CM weiter. Weiterer Ablauf siehe 1.)


    3. Angebot ggü. BP mit Wirkung ggü. CM


    Ggf. ist BP als Empfangsvertreter der CM anzusehen, so dass ein Antrag ggü. BP mit Zugang bei BP unmittelbar für und gegen CM wirkt.


    In keiner der Varianten kommt es für den Vertragschluss zwischen Käufer und CM darauf an ob der Käufer die SIM überhaupt erhält, ob er sie einbucht, aktiviert oder gar nutzt.



    Und wie ich bereits schrieb: Wurden die xx€ aus der BP-Akution unter meinem Namen an BP gezahlt ist es äußerst weltfremd anzunehmen, ein Dritter hätte im Rahmen dieser Aktion einen Prepaid-Auftrag unter Nutzung meiner Daten erteilt...

    Zitat

    Original geschrieben von Prepaid Team
    nicht zwangsläufig, denn die Daten kann ja jemand Drittes mißbräuchlich eingegeben haben. Die Legitimierung und damit der Vertragsbeginn ist die Aktivierung der SIM durch den Besitzer. Erst dann steht fest, dass auch der im Vertrag angegebene die Karte hat und wollte ...


    Das steht schon fest wenn er den 1€ Kaufpreis nebst Versandkosten geleistet hat.