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Original geschrieben von haiko_fries
Moin ich hab auch grade ein Problem bei Ebay!
Hierzu müsste ich wissen, ob es möglich ist einen Nachforschungsantrag für ein Päckchen das innerhalb Deutschland verschickt wurde, zu stellen??
Ich hab da echt keine Ahnung von und hoffe deshalb das ihr mir helft!
Gruß
Haiko
Klar kannst du den stellen.
Aber was soll es bringen? Die Post haftet bei Päckchen weder für Beschädigung noch für Verlust.
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Ich liebe o2 
Habei eine Loop mit einigem Guthaben hier, deren Guthaben nach Aukunft von *102# nur bis 02.11.2004 gültig sein sollte.
Wollte eigentlich sogar 1 Cent aufladen, damit das Guthaben im Fall der Fälle nicht weg ist. Habe die Aufladung aber ganz vergessen.
Und was zeigt sie mir bei *102# seit heute morgen an?
Zitat
Ihr o2 LOOP Guthaben ist noch ein Jahr gültig o2 Bonusprogramm - Jetzt anmelden http://www.o2online.de und Punkte kassieren.
Wie gesagt, ich habe NICHT aufgeladen :top:
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Mal abgesehen davon, dass dich in der Sache überhaupt kein Verschulden trifft, was sich anhand der jahrelang erfolgreichen Abbuchungen auch ansatzweise nachweisen lässt:
War da eine BLZ hinterlegt, die als solche tatsächlich existiert, aber halt nicht zu deinem Konto passt, oder eine BLZ, welche in Deutschland überhaupt nicht existiert?
In letzterem Fall dürften ebay doch gar keine Rücklastschriftgebühren entstanden sein, welche Bank führt den neine Lastschrift im Rahmen einer Einzugsermächtigung aus, wenn die BLZ völlig unbekannt ist?
Ob Mahbescheid oder nicht: Sperren werden sie dich bestimmt!
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Am Mittwoch ist es dann wohl soweit. Hoffentlich hört dann diese Unsinnsberichterstattung mal auf:
Zitat
eBay erwartet durch Gerichtsurteil mehr Rechtssicherheit
Berlin (dpa) - Das Internet-Auktionshaus eBay erwartet durch das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Kundenrechten mehr Rechtssicherheit im Internethandel. Das sagte eBay-Deutschland-Chef Stefan Groß- Selbeck dem «Tagesspiegel am Sonntag». Am Mittwoch entscheidet der Bundesgerichtshof, ob Händler, die ihre Waren über eBay verkaufen, auch weiterhin sämtliche Kundenrechte ausblenden dürfen oder nicht. Konkret geht es um die Frage, ob Verbraucher, die über die Internet- Plattform kaufen, die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückgeben können.
Quelle: http://www.welt.de/z/newsticke…eyword=&suche=&nid=237921
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Umtausch Service
Fehlkauf? Gibt's nicht bei Saturn. Denn wenn Sie uns das neue Produkt innerhalb von 14 Tagen mit Kassenbon zurückbringen, können Sie es entweder umtauschen oder erhalten Ihr Geld zurück.
http://www.saturn.de/frontend/…dex.cfm?fa=service_saturn
Muss halt noch "neu" sein das Notebook...