Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von Abakus
    Auch 4 Tage später kommt kein Datum, nur die Aussage "noch 1 Jahr lang gültig" in Verbindung mit der Werbung für das Bonusprogramm.


    Ist bestimmt nur der Schaltjahrausgleich für die nächsten 16 Jahre :p


    In Frage kommt wohl nur Nummer eins, Alternative "übernommen" mal ausgeschlossen.


    Zu 2) fehlt es Herrn Berger an der kriminellen Energie.


    Obwohl: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert :p


    Und 3) macht auch nicht wirklich Sinn. Gab es da nicht schonmal diese Anstellung bei "handygirl" direkt nach der pleite seines Ladengeschäfts? Vielleicht ist das ja ein weiterer Account von "handygirl"?


    Zitat

    Original geschrieben von D|Z
    Hallo,


    merkwürdig ist auch, daß die hier verlinkte Auktion die einzige von mm*handel ist, bei der Timos Telefonnummer aufgeführt ist und ein Hinweis auf Abwesenheit zu finden ist. Bei den restlichen Auktionen findet man die Brühler Telefonnummer.


    D|Z


    Hier ist noch eine:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…ory=62794&item=6333861392

    Zitat

    Original geschrieben von yox
    .....was ist wenn der Artikel wirklich mal in den letzten 12 h zerstört/verloren etc. wurde ?!?


    Muss ich dann dem Käufer auf meine Rechnung den Artikel besorgen ?!?


    yox


    Auch das lag nie wirklich in der Dispositionsfreiheit von ebay!


    In diesem Falle liegt eine anfängliche Unmöglichkeit vor, es sei denn, es wird eine Leistung der Gattung nach geschuldet und eine Leistung aus der Gattung ist noch möglich.


    Der Vertrag kommt ganz normal zustande, der Verkäufer wird durch die Unmöglichkeit aber von seiner Pflicht zur Übergabe und Übereignung der Kaufsache frei.


    Da aber ein wirksamer Vertrag besteht, stehen dem Gläubiger Sekundäransprüche zu.


    D.h., sollte der Schuldner die Unmöglichkeit der Sache zu vertreten haben, kann der Gläubiger vom Schuldner Schadensersatz statt der Leistung, oder Aufwendungsersatz und die Herausgabe eines vom Schuldner erlangten Ersatzes verlangen.


    Der Gläubiger wird von der Pflicht zur Kaufpreiszahlung frei, es sei denn, er verlangt die Herausgabe eines vom Schuldner erlangten Ersatzes oder die Abtretung eines Ersatzanspruches, oder er ist für den die Unmöglichkeit begründenen Umstand allein oder weit überwiegend verantwortlich.


    Außerdem kann der Gläubiger vom Vertrag zurücktreten und einen bereits bezahlten Kaufpreis vom Schuldner zurückverlangen.


    Du hättest auch bisher einen Verkäufer, dessen Sache "in letzter Sekunde" "zerstört" wurde, er also entsprechende Angebotbeendigungsoption bei ebay gewählt hat, und deswegen, obwohl du bis zuletzt Höchstbietender warst, nach den "Regeln von ebay" kein Kaufvertrag zwischen euch zustande gekommen ist, auf Erfüllung verklagen können. Grdsl. ist es Sache des Schuldner darzulegen und zu beweisen, dass ihm die Leistung unmöglich geworden und er die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat!



    Zu der Änderung: Scheinbar wird das von ebay nicht per mail oder so publik gemacht. Da werde einige "Preisschinder" ganz schön auf die Fresse fallen :D Man stelle sich vor, einer der davon noch nichts mitbekommen hat, streicht wie bsiher alle Gebote (weiterhin bis zum Schluß möglich!), kann sein Angbeot wegen der Neuerung aber nicht mehr beenden. Das Ding steht also ganz einsam bis zuletzt wieder mit dem Startpreis drin. Kommt jetzt noch ein Bieter, bekommt er das Teil zum Startpreis :top: