ZitatOriginal geschrieben von Abakus
Auch 4 Tage später kommt kein Datum, nur die Aussage "noch 1 Jahr lang gültig" in Verbindung mit der Werbung für das Bonusprogramm.
Ist bestimmt nur der Schaltjahrausgleich für die nächsten 16 Jahre :p
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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ZitatOriginal geschrieben von Abakus
Auch 4 Tage später kommt kein Datum, nur die Aussage "noch 1 Jahr lang gültig" in Verbindung mit der Werbung für das Bonusprogramm.
Ist bestimmt nur der Schaltjahrausgleich für die nächsten 16 Jahre :p
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Abakus
Oder nochmal im Klartext: Es gibt IMHO drei Möglichkeiten:
1) Timo ist bei dieser Fima seid Neuestem angestellt oder hat sie übernommen. Warum kann er dann nicht die Mails dieser Firma beantworten?
2) Er hat den Account gehackt, hat aber keinen Zugriff auf e-Mails, da der Mail-Account nicht gehackt wurde oder nicht bekannt ist. Warum wurde bei eBay die Mailadresse nicht geändert? Wieso nimmt Timo nicht seinen 100%-igen Bmy-Phone-Account oder hackt den von expert, dessen Log-In ihm bekannt sein dürfte und ist so bescheuert, seine eigenen bekannten (!) Telefonnummern in die Auktion zu schreiben?
3) Der Besitzer des Accounts will Timo schaden. Deshalb gibt er dessen Nummer für Rückfragen an und bantwortet e-Mails mit "MfG t.Berger". Warum sollte derjenige sich seinen 99%-Account versauen? Alternativ: Ein TT-ler will Timo schaden und hat diesen Account gehackt, die Mailadresse geändert und beantwortet Mails mit "MfG T.Berger". Welchen Zweck (außer der Belustigung) sollte das haben?
Also: IMHO ist hier irgendetwas fauler als nur die Tatsache, dass Timo jetzt für jemand anderen arbeitet...
In Frage kommt wohl nur Nummer eins, Alternative "übernommen" mal ausgeschlossen.
Zu 2) fehlt es Herrn Berger an der kriminellen Energie.
Obwohl: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert :p
Und 3) macht auch nicht wirklich Sinn. Gab es da nicht schonmal diese Anstellung bei "handygirl" direkt nach der pleite seines Ladengeschäfts? Vielleicht ist das ja ein weiterer Account von "handygirl"?
ZitatOriginal geschrieben von D|Z
Hallo,
merkwürdig ist auch, daß die hier verlinkte Auktion die einzige von mm*handel ist, bei der Timos Telefonnummer aufgeführt ist und ein Hinweis auf Abwesenheit zu finden ist. Bei den restlichen Auktionen findet man die Brühler Telefonnummer.
D|Z
Hier ist noch eine:
ZitatOriginal geschrieben von Steinie
Das ist der Knaller. Könnte man glatt vemuten, dass hier mitgelesen wird:p
Es war schon vor meinem post rotegekreuzt!
ZitatOriginal geschrieben von Illuminatus
Du meinst die Fotos aus der eBay Aktion??
Ich kann nur folgende URL finden
http://www.mynetcologne.de/~nc-medinghe/
Ich meine das rotgekreuzte in der von silberpfeil gelinkten Auktion.
Das liegt auf http://www.bmy-phone.de/Datei/NK6670.jpg
T230 mit Loop incl. SMS moantlich 37€
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…9237&item=6335802256&rd=1
2 Tage kein post im thread :eek:
ZitatOriginal geschrieben von yox
.....was ist wenn der Artikel wirklich mal in den letzten 12 h zerstört/verloren etc. wurde ?!?
Muss ich dann dem Käufer auf meine Rechnung den Artikel besorgen ?!?
yox
Auch das lag nie wirklich in der Dispositionsfreiheit von ebay!
In diesem Falle liegt eine anfängliche Unmöglichkeit vor, es sei denn, es wird eine Leistung der Gattung nach geschuldet und eine Leistung aus der Gattung ist noch möglich.
Der Vertrag kommt ganz normal zustande, der Verkäufer wird durch die Unmöglichkeit aber von seiner Pflicht zur Übergabe und Übereignung der Kaufsache frei.
Da aber ein wirksamer Vertrag besteht, stehen dem Gläubiger Sekundäransprüche zu.
D.h., sollte der Schuldner die Unmöglichkeit der Sache zu vertreten haben, kann der Gläubiger vom Schuldner Schadensersatz statt der Leistung, oder Aufwendungsersatz und die Herausgabe eines vom Schuldner erlangten Ersatzes verlangen.
Der Gläubiger wird von der Pflicht zur Kaufpreiszahlung frei, es sei denn, er verlangt die Herausgabe eines vom Schuldner erlangten Ersatzes oder die Abtretung eines Ersatzanspruches, oder er ist für den die Unmöglichkeit begründenen Umstand allein oder weit überwiegend verantwortlich.
Außerdem kann der Gläubiger vom Vertrag zurücktreten und einen bereits bezahlten Kaufpreis vom Schuldner zurückverlangen.
Du hättest auch bisher einen Verkäufer, dessen Sache "in letzter Sekunde" "zerstört" wurde, er also entsprechende Angebotbeendigungsoption bei ebay gewählt hat, und deswegen, obwohl du bis zuletzt Höchstbietender warst, nach den "Regeln von ebay" kein Kaufvertrag zwischen euch zustande gekommen ist, auf Erfüllung verklagen können. Grdsl. ist es Sache des Schuldner darzulegen und zu beweisen, dass ihm die Leistung unmöglich geworden und er die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat!
Zu der Änderung: Scheinbar wird das von ebay nicht per mail oder so publik gemacht. Da werde einige "Preisschinder" ganz schön auf die Fresse fallen
Man stelle sich vor, einer der davon noch nichts mitbekommen hat, streicht wie bsiher alle Gebote (weiterhin bis zum Schluß möglich!), kann sein Angbeot wegen der Neuerung aber nicht mehr beenden. Das Ding steht also ganz einsam bis zuletzt wieder mit dem Startpreis drin. Kommt jetzt noch ein Bieter, bekommt er das Teil zum Startpreis :top:
ebay hat jetzt dem vorzeitigen Beenden von Angeboten in letzter Sekunde einen Riegel vorgeschoben:
http://www2.ebay.com/aw/de-marktplatz.shtml#2004-10-29115124
Braucht man nur noch einen Zweitaccount und die Provisionsgutschrift...
Die Fotos der Auktionen sind auf http://www.bmy-phone.de gehostet ![]()