8910i 1 Jahr alt, vom Saturn und somit wohl kein fake, 300€
Beiträge von booner
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Original geschrieben von me too.
Hallo,Ich habe ein C60 ersteigert, da es günstig war, musste es schnell gehen, da sind keine Zeit für Fragen an den Verkäufer. Na auf jeden Fall steht nichts von "Simlock" in der Auktion und auch bei dem Auswahlfeld "SIMLOCK ---" sind Striche, d.h. es steht auch hier nicht, dass es SIMLock hat.
Na auf jeden Fall kam's heute an und ist auf eine(!) Karte gelockt.
Es funktionieren, wie hier rausgefunden, nicht mal andere D2 Karten, nur die eine einzige, die vorher drin war.Das Problem habe ich dem Verkäufer auch schon geschildert.
Ich hab noch keine Antwort, ... aber wie seht Ihr die Sache?Es geht um folgende Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…Item&rd=1&item=6331856644
Es sind zwar nur rund 30 Euro, aber was soll ich mit einem Handy, mit dem ich rein gar nichts anfangen kann!
Danke!

Chris
Du hast es schon richtig erkannt: Der Verkäufer muss alle von der üblichen Beschaffenheit eines Siemens C60 nachteilig abweichenden Eigenschaften erwähnen, um nicht später diesbezüglich wegen Mangelhaftigkeit der gelieferten Sache in Anspruch genommen werden zu können.
Und nicht du musst vorher fragen, ob etwa eine Sperre vorliegt oder das Display einen Schaden hat.
Den Simlock / die Kartensperre hat er mit keinem Wort erwähnt. Ich nehme mal an, das C60 lässt sich von dir so überhaupt nicht nutzen.
Durch den geschlossenen Vertrag haben der Verkäufer und du zumindest stillschweigend vorausgesetzt, dass das Handy zum Telefonieren mit einer üblichen Simkarte geeignet sein soll.
Das ist es durch die Sperre aber in keinster Weise.
Folglich eignet sich das gelieferte C60 nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung und ist deshalb gem. § 434 I 2 Nr.1 BGB sachmangelbehaftet, da anzunehmen ist, dass die Sperre auch schon zum Zeitpunkt der Ablieferung bei der Post vorhanden war.
Nun hast du das übliche Schema: Aufforderung zur Nacherfüllung incl. Fristsetzung, sollte nichts passieren, dem Verkäufer den Rücktritt erklären.
Was ist eigentlich aus dem S45 mit seinen kaputten Tasten geworden?
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Zitat
Original geschrieben von Christian
BTT bitte

Gerne doch.
Besteht die Möglichkeit, dass die "Azubiene" noch nicht volljährig ist?
Eigentlich dürfte kein Provider so blöd sein, und mit Minderjährigen kontrahieren. Aber auszuschließen ist es nicht.
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Tja popel, hättest du mal nicht auf die Ratschläge hier gehört.
Natürlich hättest du deine auf den Abschluss eines Kaufvertrages gerichtete Annahmeerklärung bereits vor Eintreffen der Fälschung bei dir widerrufen können. Der Verkäufer handelt zweifelsohne unternehmerisch, auch wurde das Widerrufsrecht nicht durch ein Rückgaberecht ersetzt (bei welchem du dich nur durch Rücksendung der erhaltenen Ware vom deiner Annahmeerklärung hättest lösen können).
Das hätte dir wohl viel Ärger erspart...
Bezüglich der Garantie: Der Verkäufer hat dir auch keine 2jährige Herstellergarantie durch Nokia versprochen, insoweit kannst du ihm keinen Vorwruf machen.
Ins NSC würde ich trotzdem mal gehen, einfach mal auf eine Produktfälschung hin überprüfen lassen.
Und: Widerrufen kannst du natürlich immer noch, und zwar zeitlich unbegrenzt. Es sei denn, du bist durch den Verkäufer mittlerweile korrekt über dein Widerrufsrecht belehrt worden.
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Zitat
Original geschrieben von der_inquisitor
fusion
Dein Beitrag ist hier nicht nur fehl am Platze sondern stellt auch eine astreine Beleidigung nach § 185 StGB dar. Dir ist hoffentlich klar, daß in Deutschland sämtliche Verbindungsdaten mindestens 90 Tage lang gespeichert werden und Dich die Polizei innerhalb von Minuten ermittelt hat.
Deinen letzten Beitrag editierst Du jetzt oder entschuldigst Dich aufrichtig in einem neuen Beitrag für Deine Beleidigung oder ich faxe noch morgen Strafanzeige und Strafantrag an die Staatsanwaltschaft.So stelle ich mir gewisse "Kollegen" nach Feierabend vor. Endlich raus aus der Bib, runter mit dem Anzug, weg das Lederköfferchen. Und dann virtuell mal richtig die Sau rauslassen :top:
SCNR
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