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Original geschrieben von booner
Dumme Leute gibts....
:gpaul: 
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…4231&item=6329870866&rd=1
Vielleicht bietet jemand 200€ 
Tja, jetzt hat er es scheinbar doch nicht für 150€ hergeben, es aber am nächsten Tag für 250€ wieder reingestellt :gpaul:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…ory=74231&item=6330124391
Hab ihm mal geschrieben, dass er es mit einiger Erfolgsaussicht auch noch mit 350€ probieren könne...
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Original geschrieben von Karim
Achtung hierbei dürfte es sich nicht um ein Neugerät sondern um ein refreshed Gerät handeln, das der Anbieter selbst Ende September ersteigert hat.
CU Karim
Meinst das hier, oder?
Mich hat auch stutzig gemacht, dass "neu" nur im Titel auftaucht.
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Original geschrieben von Meechen
ja, es ist die offizielle Abkürzung, aber er schreibt ja in Klammern das es Bit sind, und er wird sich drauf berufen das er drauf hingewiesen hat. Und wegretuschiert hat er auf jeden Fall, und das wohl vorsätzlich, denn warum sollte er die 128 MB wegretuschieren? Dann würden ja viele Leute noch eher stutzig werden.
Eine echt miese Masche, mir ist es nur durch den geringen Preis aufgefallen....und natürlich an dem Foto ohne Grössenangabe, habe so eine Speicherkarte ohne diese Angabe noch nirgendwo gesehen...
Hab den Käufer der einen Karte mal gewarnt.
Will niemand die beiden verbleibenden mal schnell aufkaufen? Wo ist die euleimtauchanzug?
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Ist GB nicht die offizielle Abkürzung für Gigabyte?
Stehen auf den SanDisks die Größen nicht auf der Karte?
Hat er auf dem Foto was wegretuschiert?
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Leute, seid vorsichtig mit Mahnbescheid! Wenn ihr da nur eine notwendige Angabe verschusselt, was für den juristischen Laien schnell passiert ist, gerade wenn der Schuldner seine "Identität" zu verschleiern versucht, dann versucht der Rechtspfleger des Mahngerichts Rücksprache zu halten (zeitintensiv), der Bescheid ist nicht zustellbar oder der bezeichnete (aber nicht tatsächliche) Schuldner widerspricht. Die beiden letzten Fälle können schnell kostenintensiv für euch werden.
Geht damit zu jemand, der sich auskennt. Vorher euren Anspruchsgegner in Verzug setzen, dann sind die Rechtsberatungskosten Verzugsschaden.
Verzug könnte hier aber auch ohne Mahnung i.S.v. § 286 II Nr. 4 BGB vorliegen, Stichwort Selbstmahnung...