ZitatOriginal geschrieben von Abakus
Um im Verzug zu sein, müsste man aber erstmal jemanden in Verzug setzen, was nicht dadurch geschieht, dass man in ein Forum postet. Und ich glaube nicht, dass Timo sich in seinen AGB´s oder Vertraägen z.B. dazu verpflichtet hat, das Geld innerhalb von 14 Tagen zu überweisen, also ein "automatischer" Verzug eintritt.
Das brauchst du mir nicht zu erzählen...
Deswegen schrieb ich auch "Sollte bmy-phone mit der geschuldeten Leistung im Verzug gewesen sein,...".
Ich gehe doch davon aus, das derjenige vor dem Gang zum RA bmy-phone z.B. per email zur Erbringung der Leistung aufgefordert (und zusätzlich evtl. eine Frist zur Leistung gesetzt hat). Da die Mahnung nicht formbedürftig ist, wäre dieser Weg grundsätzlich offen.
Allerdings antwortet bmy-phone ja nicht auf emails, so dass der Zugangsnachweis sagen wir mal erschwert ist.
Eine Mahnung könnte hier aber "aus besonderen Gründen" sogar entbehrlich sein, in Betracht käme eine sog. Selbstmahnung. Den Gläubigern wurde ja vom Schuldner wiederholt ausdrücklich zugesichert, dass er bereits geleistet habe.
Mit diesem Verhalten der Vertröstungstaktik wird der Schuldner nicht wenige Gläubiger von einer Mahnung abgehalten haben. Würde er sich etwa bei Geltendmachung eines Verzugesschadens durch den Gläubiger auf die fehlende Mahnung berufen, wäre dieses Verhalten treuwidrig.
Zitat
Insofern ärgert sich die RV schon, weil der Anwalt wohl nichts anderes gemacht hat als Timo mit seinem Brief erstmal in Verzug zu setzen.
Nun will ich auch mal klug scheißen: Nicht die Rentenversicherung würde sich ärgern, sondern die Rechtsschutzversicherung (RS) würde sich ärgern.