Beiträge von booner

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    Original geschrieben von lart
    kann ich gerne machen, bist du der 2. bieter?
    wird gleich erledigt! ;) war noch unschlüßig, aber ich bleibe doch beim hbh 65 ;)


    Nö, da hat wohl inzwischen noch jemand anderes drübergeklatscht...

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    Original geschrieben von muli
    So wäre es sicherlich, wenn es sich bei Kaufvertrag und Mobilfunkvertrag um zwei rechtlich selbständige Rechtsgeschäfte handeln würde. Dies ist aber nicht so, denn lt. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) handelt es sich bei einem derartigen Paket bestehend aus Mobiltelefon und Netznutzungsvertrag um eine Gesamtleistung bzw. untrennbare wirtschaftliche Einheit. Genaueres habe ich hier geschreiben. Dort sind auch die entsprechenden Aktenzeichen zu finden.


    Darauf könnte sich T-Mobile evtl. berufen und somit wäre im vorliegenden Fall ein gutgläubiger Erwerb nicht möglich. Das ganze ist eine rechtlich heikle Angelegenheit, ich würde die Dinger nicht kaufen.


    Im übrigen wird vermutlich (habe gerade keine Lust das nachzuprüfen :rolleyes: )der Eigentumsvorbehalt über die AGB von T-Mobile geregelt sein, auf der Rechnung/dem Lieferschein müsste dies dann nicht separat vermerkt sein.


    Das ist alles schön und gut (wenn auch meiner Ansicht nach diese Rechtsprechung nicht mehr zeitgemäß ist; man denke an die vielen (netzbetrieber- bzw. providerunabhängigen) Internetshops, die gegen Vermittlung eines beliebigen Mobilfunkvertrages ein beliebiges Handy an den Auftraggeber zu einem reduzierten Kaufpreis verkaufen, da hat sich seit 1998 Einiges getan...)


    Konkret ging es hier aber um den EV:


    Und TMO wird die Übereignung des Handys nur aufschiebend hinsichtlich vollständiger Kaufpreiszahlung bedingen, und nicht hinsichtlich vollständiger Begleichung sämtlicher ihr aus dem "Gesamtvertrag" erwachsender Forderungen.


    Dass der EV auf dem Lieferschein stehen müsste, habe auch nicht ich behauptet.


    Ich habe nur crooks darlegen wollen, dass selbst dann Probleme für maretzky geben kann, wenn der EV dick und fett auf dem Lieferschein stünde.



    Aber langsam machen wir aus einer Mücke einen Elefanten, dass der Vertragsschließende kriminell ist, ist bislang nicht mehr als ein Verdacht :)

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    Original geschrieben von handytim
    Hallo!


    Leider hat sich der Händler nicht mehr gemeldet. Habe bei Ebay eine Beschwerde eingelegt, weil ich es unter aller Sa* finde, wie der Händler mit Kunden umgeht (nach dem Motto "Miniantenne ist Miniantenne" und "3 oder 5 mm sind doch egal").


    Was mache ich nun? Das Ding zurückschicken?


    Du bist bei beiden Varianten erstmal auf das Wohlwollen des Verkäufers angewiesen.


    Wenn du sein "Rückgaberecht" nutzst, dann wird er dir den Kaufpreis zurückerstatten, mehr nicht.


    Du willst aber mehr :p


    Setze ihm also eine angemessene Nachfrist zur Lieferung einer mangelfreien Sache. Dieses Nacherfüllungsgesuchen muss ihm zugehen, also bestenfalls im eingeschriebenen Brief. Alternativ auch email mit eingebauter Frage, so dass er dir darauf antwortet und der Zugang zumindest anscheinsweise nachgwiesen ist.


    Kommt nix, ihm auf gleiche Weise den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und Frist zur Rückzahlung von Kaufpreis und Porto setzen, und, falls er die Antenne an seinen Sitz zurückgeschikt haben möchte, zur Vorleistung der Rücksendekosten auffordern.


    Wenn er dann nicht will, musst du deine Ansprüche gerichtlich (und besser auch anwaltlich) durchsetzen lassen.


    Wenn es dir ums Prinzip geht, dann musst du auch bis zum Schluß durchhalten :D