Beiträge von booner
-
-
Zitat
Original geschrieben von BMy-Phone
Bevor Du mich hier weiter anmachst, mache Dich doch lieber mal mit den Forumsregeln vertraut.
(Thema Sig und max 5 Zeilen) 
SCNR²
Kauf dir erstmal eine korrekte Auflösung

-
Zitat
Original geschrieben von altobelli
Auch gut um ein paar wattierte gratis Briefumschläge zu bekommen für Ebay-Geschäfte :p
Zumindest in D ist nix mit wattiertem Umschlag. Die CD steckt in einem Karton, sonst nix...
Schade, bei der Überschrift dachte ich eigentlich, es gäbe schon wieder eine SP2-Update Update CD

-
Zitat
Original geschrieben von BMy-Phone
Postet doch endlich mal was positives!
In einem Berger-Thread :confused:
SCNR
-
Fußgängerzone war nur symbolisch, ich meine halt entgeltlichen Getränkeverkauf in der Öffentlichkeit (ausgenommen davon sind bspw. private Feiern, Hochzeiten etc.), gilt also auch auf der Wiesn...
-
Re: Re: unter 10° C
ZitatOriginal geschrieben von mayday7
Dein Post liegt zwar etwas zurück, aber als Nicht ozapftis fan, frage ich mal doof!
Wird das Glühweinausschenken etwa behördlich reguliert, jetzt wo das hier gepostet wird, trau ich das irgendwie der Stoiber fraktion schon zu, klingt aber unglaublich :eek:!
gruß mayday7Wieso ungalublich? Glaubst du jedermann kann sich in die Fußgängerzone stellen und gegen Entgelt alkoholische Getränke ausschenken?
Noch nie was von Gaststättengesetz, Hygenieverordnung oder Jugendschutzgesetz gehört? Da gibts einiges zu beachten...
-
Zitat
Original geschrieben von Vodaföhn
Ich würde auch kündigen und am besten zu O² gehen. Da gibts nämlich überhaupt keine Probleme, und es klappt alles super. Empfangsprobleme oder inkompetente Hotline, oder Überauschung bei der umsatzbedingten VVL, oder nicht nachvollziehbare Rechnungen Homezone-Probleme, Abrechnungsprobleme, unverschämte Kundenrückgewinnung. Alle diese Probleme hättest Du da nicht. Also mein Tip wäre eindeutig O².Schonmal über einen Job in einem für VFD2 tätigen CallCenter nachgedacht?
Die "guten" Argumente hättest du ja schonmal, fehlt nur noch ein blöder Kunde

-
-
Steht eigentlich alles eindeutig im Angebot, du hast Anspruch auf Lieferung und Übereignung von:
- Lieferschein v. 12.08.04
- SyncStation
- Headset
- Sw-CDbezüglich des Ersatzstiftes steht nichts dabei, deshalb hast du auch nur Anspruch auf den einen Stift.
Da der Verkäufer bezüglich des fehlenden Zubehörs den Kaufvertrag nicht erfüllt hat, steht dir weiterhin ein Anspruch auf Lieferung und Übereignung des fehlenden Zubehörs aus § 433 I 1 BGB zu.
Du solltest dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Lieferung des Zubehörs unter gleichzeitger Androhung des Rücktritts vom Kaufvertrag bei nicht fristgemäßer Nachlieferung setzen.
Sollte der Verkäufer das Zubehör nicht fristgemäß nachliefern, erklärst du ihm den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangst von ihm Zug um Zug gegen Rücksendung des P900 nebst erhaltenem Zubehör die Rückerstattung von Kaufpreis, Porto und Rücksendekosten.
Weiterhin kannst du den Verkäufer auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.
Über die weiteren Maßnahmen würde ich mir erst Gedanken machen, wenn es soweit ist. Gib ihm 14 Tage und dann sehen wir weiter...
-
Zitat
Original geschrieben von MisterVegas
was nicht im auktionstext stehst kannst du auch nicht erwarten,
Schon erstaunlich was manche leute voraussetzen das sie bei der lieferung kriegenZitatHabe ein P900, nagelneu mit Rechnung, ohne Branding, mit dem ganzen OVP-Schnickschnack und Zubehör, 128MB-MS-Duo, Tasche und Software-CDs für 435 ergattert
Lässt zumindest vermuten dass es auch im Angebot stand...