Beiträge von booner

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    Original geschrieben von xoduz
    Nur halb richtig. Es heißt im Sprachgebrauch "Die Mass" - mit Maß trinkt schließlich niemand, gesprochen wird es "Mass", mit kurzem 'a'. ;(



    Wenn du einen Schritt weitergedacht hättest, hättest du feststellen können, dass ich mich nicht auf die korrekte Aussprache von "Maß" bezogen habe, sondern auf die flasche Schreibweise von Tha FUBU.


    Vielleicht spricht er es ja korrekt aus und schreibt es nur falsch?


    Und komme mir jetzt nicht mit neuer Rechtschreibung, sondern werfe vorher einen Blick in den Duden.

    Zitat

    Original geschrieben von boecki1
    @ all, was mich nur hier und u.a. auch im Brennmeisterforum wundert : Alle reden immer von der gemeinsamen Macht des Kunden, wenn ich dann hier aber lese :" ja, ich schick dann meine Platten zurück, schade" oder " ich hole meine Platten nicht ab" usw... dann kann ich immer nur sagen : so hat der Kunde nie eine Chance. Es geht doch nicht darum, dass wir (ich, wer auch immer) die Platten tatsächlich erhält, sondern vielmehr darum, dass man sich so ein Verhalten nicht gefallen lässt ! Lt. Aussage Vobis wussten die bereits nach zwei Tagen von dem Fehler und schicken trotzdem die Platten raus !
    Wieso nicht mal geballte Kundenmacht demonstrieren ????
    Nur wenn alle jetzt ihre Platten so zurücksenden (und insgeheim jammern), dann ändert sich nie was...
    Das nächste Schnäppchen Angebot von Vobis kommt bestimmt...


    Wie auch von vielen anderen geschrieben solltest du nicht vergessen, dass DU letztendlich DEINEM Geld hinterherlaufen musst. Das bedeutet in der Regel viel Ärger und Zeitaufwand, was im Ernstfall auch ein gewonnener Prozess nicht unbedingt kompensiert.


    Hätte Vobis auf Rechnung geliefert, dann sehe das etwas anders aus, dann könntest DU die Rechnung kürzen und Vobis müsste aktiv werden.


    Ich halte die Chancen der Käufer zwar nicht für schlecht, dennoch überwiegt der Ärger. Bei den "Gierigen", die 5 oder mehr Platten gekauft haben mag natürlich der "entgangene Gewinn" schmerzen.


    Aber selbst im Falle einer außergerichtlichen Einigung, angenommen Vobis erfüllt nach einigem Hin und Her doch noch korrekt: Was bringt dir in 1 oder 2 Monaten noch die gewünschte 2,5er Platte? Dann gibts die an jeder Ecke für nen Hunni...


    Und Schadensersatz wirde Vobis ohne Zwang nicht leisten.



    Und: Ich glaube der Schaden durch die Widerrufe / Annahmeverweigerungen ist auch nicht ohne, aber verdient :(

    Zitat

    Original geschrieben von ThaFUBU
    Ein Mass kostet 7€


    Da geh ich lieber in den Supermarkt hohl mir mit einem Kumpel einen Kasten Bier für 7€ und mach mir nen schönen Abend vor der Glotze!
    :)


    Da lernst du aber nicht dass es die Maß heißt und dass man Maß mit "ß" schreibt :)

    Zitat

    Original geschrieben von Klose1
    Auf der Rechnung steht aber die Artikelnummer der 2.5er bzw. die gleiche die auf der vobis seite steht.
    Vielleicht hat das ja Auswirkungen, da sie ja damit auf meine Bestellung eingegangen sind, nur das halt falsche platten drin sind...


    Hier der entsprechende Passus in den AGB:


    Zitat

    Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb einer Woche anzunehmen. Die Annahme kann durch die Auslieferung der Ware oder die Erbringung der Dienstleistung oder dadurch erklärt werden, dass wir dem Käufer in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigen. Mit der Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.


    Wenn der Lieferung eine Rechnung beigelegt ist, in der z.B. durch Auflistung der Artikelnummer, Auflistung des Bestellvorganges oder Auflistung des entsprechenden Preises konkret auf die Bestellung der 2,5" Platte Bezug genommen wird, kann dies meiner Meinung nach nur als Bestätigung der Annahme der Bestellung des Kunden ausgelegt werden.


    Die Folge ist ein wirksamer Kaufvertrag über die 2,5" Platte.

    Zitat

    Original geschrieben von muli
    Nein, definitiv nicht. Mit der Vesendung einer anderen Ware haben sie ein neues Vertragsangebot gemacht, welches der Käufer nun annnehmen kann oder auch nicht. Dies hatten wir hier bei anderen "Schnäppchen" schon mehrmals so heruausgearbeitetet.


    Gruß


    muli


    Könnte aber eine Gratwanderung für Vobis werden...


    Wenn sie damit argumentieren, dass sie durch den (bewußten) Versand der 3.5" Platten den Antrag des Kunden zum Abschluß eines Kaufvertrages über die 2,5" Platten nicht angenommen haben, sondern ein neues Angebot zum Kauf der 3,5" abgegeben haben, dann käme zumindest den Nachnahmezahlern ggü. tatsächlich ein (versuchter) Betrug in Betracht.


    Ich für meinen Teil werde meine Schlüsse aus dem Verhalten dieses S**ladens ziehen, und demnächst per mail widerrufen.


    Wie ich die Damen in meiner Postagentur kenne, fällt das Paket innerhalb von sieben Tagen bestimmt mindestens einmal herunter (die Stapeln Pakete bis an die Decke :)).


    Vobis hat einen Kunden weniger, ich werde euch in meinem Gebet heute Abend die Insolvenz an den Hals wünschen :p

    Ja kann er.


    Grundsätzlich wird bei Onlineauktionen zwar auf die Erklärung der Annahme des Angebots gegenüber dem Antragenden gem. § 151 S.1 BGB verzichtet.


    Du erklärst mit deinem Höchstgebot bzw. Sofortkauf die Annahme des Angebots
    nur gegenüber ebay etc. als Empfangsvertreter des Antragenden.


    Hier ist aber fraglich, ob überhaupt eine Willenserklärung des Verkäufers vorliegt, da sich der Verkäufer durch seine ebay-Aktivität rechtlich nicht binden will.


    Dadurch, dass der Verkäufer sich hier ausdrücklich äußert, mit dem "technischen" Gewinner der Auktion noch keinen Kaufvertrag eingehen zu wollen dürfte seine Aktivität auf ebay lediglich eine (rechtlich unverbindliche) invitatio ad offerendum darstellen. Der Verkäufer fordert dich also ähnlich wie in einem Prospekt auf, ihm gegenüber erst ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben.


    Dieses kann er annehmen oder nicht, erst bei Annehmen käme ein wirksamer Kaufvertrag zustande (und auch erst in diesem Moment bist du rechtlich zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises verpflichtet).


    Dass dieses Verhalten den Nutzungsbedingungen von ebay.de widerspricht ist für das Verhältnis Verkäufer - Käufer völlig unbedeutend.


    Lediglich ebay kann dem Verkäufer abmahnen oder ihm die Mitgliedschaft aufkündigen.