Willst du nichtmal näher beschreiben wie das Gespräch verlaufen ist?
Beiträge von booner
-
-
Zitat
Original geschrieben von TM1
Verkauft der betreffende VK denn soviel (Neu-)Ware, das schon eine AGB vorliegen würde? Ich habe soweit nicht nachgeschaut.
Und betrifft das überhaupt die hier verkauften gebrauchten Güter?Was hat die Art der Ware (Neu/gebraucht) und die tatsächliche Verkaufstätigkeit mit dem Vorliegen von AGB zu tun?
Für AGB ausreichend ist die Vorformulierung und die geplante Verwendung für eine Vielzahl (2-3) von Verträgen. Es reicht also alleine schon die Konzeptionierung der Bedingungen für den Einsatz bei mehreren "Auktionen".
Dass diese gegeben war ist bei dem Verkäufer nachweisbar, da sich 2 (mehr habe ich nicht gesucht) Angebote aufrufen lassen, in denen exakt diese Klausel auftaucht.
Ich beziehe mich auf das Klauselverbot des § 309 Ziff. 7 litt. a, b BGB, da kommt es nicht darauf an, ob neue oder gebrauchte Ware. Das was du meinst ist § 309 Ziff. 8 litt. b BGB.
-
Hast du alleinigen Zugriff auf die Kasse am Samstag?
-
Da mir im Matratzenberatungsthread niemand antworten wollte, hier mal mein eigener Thread mit Fragen zu diesem Angebot:
Unsere Wünsche: Größe: 140 x 200 cm. Gewicht ich 95kg, Frau 55kg. Liegen beide gerne härter. Bevorzugt wird Kaltschaum.
Wir haben nun in diversen Shops Matratzen probegelegen (Testsiger über Testsieger), wirklich krasse Unterschiede waren nicht spürbar, daher auch kein absoluter Favorit. Wollte ungefähr 400€ für die Matrazte ausgeben.
Nun haben wir aber erfahren, dass wir einen besh*****en Rost in unserem Ikea-Bett haben (Abstand zwischen den Latten 8cm!) und drauf binnen kurzer Zeit jede KS- bzw. Latexmatratze Wellen wirft und unbrauchbar wird.
Daher käme mir das Plus-Angebot ganz gelegen. Der Rost hat 28 Leisten und dürfte damit bei etwa 3-4cm Lattenabstand liegen.
Nur wüsste ich gerne Näheres zur Matratze, die Shop-HL hat leider schon zu.
Hersteller ist klar, Malie. Produktkatalog gibt es hier:
http://www.malie-matratzen.de/Katalog.pdf
Auf den ersten Blick würde ich auf den Typ SIRIUS - SIRIUS Air tippen. Plus schreibt im Angebot allerdings dass die Viscoschaumauflage nur einseitig vorhanden ist, bei der SIRIUS AIR aber beidseitig.
Eine Seite wäre doch auch unsinnig, dann kann ich die Matratze ja nie wenden?
Leider gibt es auch kein Angaben zum Härtegrad und zur Höhe der Matratze (nur Kern=10cm und Visco=8cm, aber keine Gesamthöhe). Wieviele "Zonen" das Ding hat steht leider auch nicht dabei.
Zum Lattenrost: Schaut eigentlich ganz anständig aus. Hersteller ist wohl Benninger Bettsysteme.
Was meint ihr zu dem Angebot? Notfalls halt Widerruf, aber dann zweimal auf Spedition warten ist auch blöd und ggf. wegen der 24€ Hinversandkosten rumstreiten.
-
Was steht denn im Arbeitsvertrag dazu?
Hier kannst du dir mal einen Überblick verschaffen:
-
Sachmangelhäftung besteht regulär für 2 Jahre ab Ablieferung beim Frachtführer, denn Ausschluss ist nach AGB-Regeln unwirksam.
Sachmangel bei Gefahrübergang liegt unstreitig vor.Also das normale Spiel...
-
Nokia bevorzugt also Ausländer

Wenn sie wenigstens mal wechseln würden, so dass wir nicht immer zu den Letzen gehören. In der Schule wurden Bücher und Zeugnisse auch mal von Z-A und nicht immer nur von A-Z verteilt.

-
Was hat es eigentlich für einen Sinn, die freien deutschen N95 solange auszusperren? Macht Nokia das wegen der Serverlast?
-
Zitat
Original geschrieben von Vieltaenzer
und die nicht gemachte Abmachung soll dann bestätigt werden?Nein, ein wie vom TE gewünscht per email zu erklärendes Angebot des Anrufers 2 würde ggf. angenommen und die Annahme dem Anrufer 2 via email zugänglich gemacht.
-
Zitat
Original geschrieben von Vieltaenzer
das Nein bezieht sich auf die Art der Bestätigung und ist doch keine Widerrufung der Abmachung.Es gibt keine rechtlich relevante Abmachung. Also muss auch keine widerrufen werden (was auch zu 99% nie wirksam ginge).
Nochmal für dich ganz langsam und chronlogisch, ích will ja dass du es verstehst:
1. TE schaltetet Annonce, unwzeifelhaft mangels Rechtsbindungswillen keine Willenserklärung (Angebot).
2. Anrufer 1: "Vielleicht nehme ich den Wagen nächste Woche". Wiederum keinerlei rechtlich relevante Erklärung des Käufers, sowieso nicht auf Seiten des Verkäufers.
3. Anrufer 2: "Ich nehme den Wagen" dürfte wohl ein Antrag nach § 145 BGB zum Abschluss eines KV darstellen. TE äußert "nein schick mir ne Email mit deinen Daten und dann gibts ne Antwort". Er nimmt das Angebot des Anrufers 2 also gerade nicht an, sondern weist es zurück ("nein"). Er äußert ja gerade, sich telefonisch nicht binden zu wollen ("schick mir ne Email"), also fehlt es ihm am Rechtsbindungwillen. Auch aus dem Wort "Antwort" ergibt sich doch, dass der TE überlegt, ob er mit dem Anrufer 2 einen Vertrag schließen will oder nicht.
4. Nun lag/liegt es am Anrufer 2, ob er dem TE ein neues Angebot macht, dessen Annahme wenn es denn erfolgt, ganz allein dem Willen des TE unterliegt.
5. Fazit: Bis auf ein verworfenes Angebot des Anrufers 2 steht hier rechtlich bislang gar nichts im Raum. Also kann der TE den Wagen verkaufen wie er will ohne sich ggf. schadensersatzpflichtig zu machen.