Rettet den Hai, 60€
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…2312&item=6318185707&rd=1
und ein T68i incl. MCA-10 49€
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…9022&item=6318185557&rd=1
und ein T630 TMO nagelneu 150€
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ZitatOriginal geschrieben von Tipsy
Deshalb schützt das BGB ja gerade durch die Vorschriften über den Fernabsatzvertrag die Verbraucher, die via. Telefon u.a. geradezu überrumpelt wurden.
Deine Freundin kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen, wenn nicht gar länger widerrufen, da ich davon ausgehe, daß sie nicht über ihr Widerrufsrecht belehrt wurde und daher die Frist noch nicht läuft.
Das mag vielleicht auf einen im Fernabsatz geschlossenen Kaufvertrag über die Lieferung von Waren zutreffen.
Hier geht es aber um einen Änderungsvertrag zu einem Vertrag über die Erbringung einer Mobilfunkdienstleistung, und somit um eine Dienstleistung i.S.v. § 312d III BGB. Beginnt TMO mit ausdrücklicher Zustimmung der Freundin des OP (wovon ich mal ausgehe) mit der Ausführung der Dienstleistung, so erlsicht das Widerrufsrecht schon vor Ende der Widerrufsfrist.
Gleiches gilt, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat, also etwa dann, wenn die Freundin des OP bereits mit den neuen Tarifen telefoniert.
Daran ändert auch eine fehlende Widerrufsbelehrung oder die Unkenntnis des Verbauchers von dieser Rechtsfolge nichts.