handelt hier T-mobile rechtens?

  • Die Hotline konnte Dir ja nicht helfen, eher im Gegenteil. Und sollten/wollen die nicht verbinden, min. mit Ihrem "Teamleiter", dann wende Du Dich fix an andere Stelle...

     iMac 21,5 (mid 2010)
     iPhone 7 spacegray 128GB
     MacBook Air 13,3
     iPad Air2 WiFi + Cellular 128GB

  • Hallo,
    hatte da auch so ein Problem. Die Karte wurde in einen BusinessRelax 200 umgestellt. Leider hatte sich bei der Rechnung gezeigt, dass die 200 Minuten um ca. 150 Minuten überschritten wurden. Somit hat sich der Wechsel nicht gelohnt. Ein Anruf bei der 2828 und es wurde ein Auftrag aufgenommen. Nach ein paar Tagen war auf die Karte wieder der Company Profi gebucht und alles auf Kulanz und ohne Wechselgebühren! Ganz einfach!


    MFG


    audia8

  • Zitat

    Original geschrieben von Tipsy
    Deshalb schützt das BGB ja gerade durch die Vorschriften über den Fernabsatzvertrag die Verbraucher, die via. Telefon u.a. geradezu überrumpelt wurden.
    Deine Freundin kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen, wenn nicht gar länger widerrufen, da ich davon ausgehe, daß sie nicht über ihr Widerrufsrecht belehrt wurde und daher die Frist noch nicht läuft.


    Das mag vielleicht auf einen im Fernabsatz geschlossenen Kaufvertrag über die Lieferung von Waren zutreffen.


    Hier geht es aber um einen Änderungsvertrag zu einem Vertrag über die Erbringung einer Mobilfunkdienstleistung, und somit um eine Dienstleistung i.S.v. § 312d III BGB. Beginnt TMO mit ausdrücklicher Zustimmung der Freundin des OP (wovon ich mal ausgehe) mit der Ausführung der Dienstleistung, so erlsicht das Widerrufsrecht schon vor Ende der Widerrufsfrist.


    Gleiches gilt, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat, also etwa dann, wenn die Freundin des OP bereits mit den neuen Tarifen telefoniert.


    Daran ändert auch eine fehlende Widerrufsbelehrung oder die Unkenntnis des Verbauchers von dieser Rechtsfolge nichts.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von offline
    Das hat doch nichts mit Privatperson oder Geschäftsmann zu tun.


    Muss ich wenn ich einen 100 EUR Tarif haben will in Zukunft die Bescheinigung meines Steuerberaters mitbringen dass ich das Handy geschäftlich nutze? :rolleyes:


    Damit hat das natürlich nichts zu tun. Aber ich glaube kaum, das man als "Durchschnittstelefonierer" freiwillig einen Tarif abschliesst, bei dem man im Monat 500 Minuten Gesprächszeit "verballern" kann! Da hätte ein Relax 200 für den halben Preis wohl auch gereicht!

  • Ich wollte gerne einmail über den Stand der Dinge berichten:


    Da der Vertrag verlängert wurde ohne Upgrade Handy, ist der Preis für den Relax Tarif 5.- im Monat günstiger, was laut Auskunft des Dialog Service der Grund ist, warum man nicht mehr zurück in den Telly Active Tarif wechseln kann, sondern nur gegen eine Gebühr in einen anderen Relax Tarif.


    Bei Vertragsverlängerung wurde nur in den Relax Tarif gewechselt, weil der Hotliner zugesichert hat, dass der Tarif "natürlich wieder gewechselt werden kann".


    Ich bin da im Moment wirklich etwas ratlos. Wie kann man einem Kunden der seinen Vertrag verlängert ohne Upgrade Handy anders behandeln als einen der ein Handy nimmt?

  • Zitat

    Original geschrieben von jansen
    Meine ehrliche Meinung hierzu .. manche Kunden werden so behandelt, wie sie es verdienen.


    j.


    glückwunsch jansen zu deinem vollkommen sinnfreiem kommentar!

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