Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Thema unversicherte Rücksendung ist klar, macht Sinn so...


    Shop gesucht? bitteschööön ;)


    Ich stimme dir in deinen Ausführungen ja zu was die "Gerechtigkeit" anbelangt, aber wie ich das (im Finanztest) gelesen und auch verstanden habe ist es eben gerade nicht so daß der Warenwert eine Rolle spielt!
    Wundern tu ich mich allerdings auch, denn im BGB steht es genauso drin wie du es auch geschrieben hast (und nur gerecht dem Händler gegenüber ist).


    Der Preis der zurückzusendenden Sache spielt als einer der vier Faktoren eine Rolle für eine Kostentragungspflicht des Verbrauchers bzgl. der Rücksendekosten:


    1. Sache entspricht der bestellten? Wenn (-), Unternehmer muss Rücksendung zahlen.


    2. Wenn 1.(+), wurde dem Vebraucher die Kostentragungspflicht wirksam vertraglich auferlegt? Wenn (-), Unternehmer muss Rücksendung zahlen. Wenn (+) und


    3. Preis der zurückzusendenden Sache ist kleinergleich 40€, dann muss Verbraucher zahlen, oder


    4. Wenn 2. (+) und Preis der zurückzusendenden Sache größer 40€, und der Verbraucher hat bei Wirksamwerden des Widerrufs die Gegenleistung bzw. eine vereinbarte Rate davon noch nicht erbracht, dann muss ebenfalls der Verbraucher bezahlen.


    Zitat


    Oder meinest du, daß nur bei Vorkasse und einem Warenwert über 40€ die Abwälzung der (Rücksende-)Versandkosten auf den Käufer nicht möglich ist!? Passt dann aber imme rnoch nicht mit dem zusammen was ich gelesen habe, oder steh ich irgendwo auf dem Schlauch...!? :confused: :D


    Nein, meinte ich nicht. Wie ich schrieb, ist die Vorkasse bei Preis der zurückzusendenden Sache >40€ nur einer von mehreren Fällen, in welchem der Verrbraucher trotz Auferlegung die Rücksendekosten nicht bezahlen muss. Es muss aber gar keine Vorkasse sein, ich kann auch auf Rechnung zahlen, und die Rechnung nach 10 Tagen begleichen, dann muss ich bei Widerruf z.B. am 11. Tag ebenfalls die Rückversandkosten nicht bezahlen.


    Diese Regelung soll wiederum die Unternehmer vor reinen "Spaßbestellern" teurer Sachen schützen.




    Zu deinem Fall: Wenn Folgendes "Paketversandfähige Waren sind bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei." die einzige Auferlegung geblieben ist, sehe ich neben einem katastrophalem Satzbau auch keine wirksame Auferlegung nach der neuen gesetzlichen Regelung seit 12/2004.


    Dem Unternehmer kommt es scheinbar nur auf den Wert der Bestellung (der bei dir ja scheinbar über 40€ liegt) an, und nicht auf den Preis der zurückzusendenden Sache. Dann kann er bei einem Preis der zurückzusendenden Sache <=40€ mangels wirksamer Auferlegung für diesen Fall auch nicht Ersatz der Rückversandkosten verlangen...

    Gibts irgendwo eine Zusammenfassung, wie man das Update am Besten angeht in Bezug auf Backup usw.?


    Einzelne Programme (Route66, TomTom, Phone Guardian) würde ich problemlos manuell nachinstallieren können. Aber von Lesezeichen, Kontakten und Telefoneinstellungen würde ich schon gerne ein Backup zurückspielen.


    Sollte man so ein Backup dann mittels PC Suite oder über den Menüpunkt im Telefon selbst machen? Bei letzterem wird aber m.W. alles gebackupt.


    Vor dem Update soll das N95 nochmal auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden, ebenso die Speicherkarte formatiert werden?

    Gute Frage.


    Wenn du noch dein Widerrufs-/Rückgbarechr ausüben kannst, würde ich das tun. Es gibt sicherlich sauberer verarbeitete Geräte.


    Direkt bei Nokia kannst du vergessen, die werden nichts eingestehen. Eher ein fähiges NSC suchen, das schon Erfahrungen mit Slidertausch hat. Aber auch in den NSC wird man gerne mit "im Rahmen der Toleranz abgespeist" bzw. manche NSC können den Fehler mangels Ersatzteilen oder Kompetenz nicht beheben.


    Nokia wird sicher wie beim 6280 verfahren, d.h. die Sache totschweigen und drauf hoffen, dass die dumme Kundschaft schon wieder zum Marktführer greifen wird. Die ganzen "Insidergeschichten" von zweiter Serie und überarbeiten Schienen haben sich jedenfalls noch nicht bewahrheitet.


    Alternativ kannst du auch selber Hand anlegen: Einmal rein äußerlich (Tesa/Klebeband/Moosgummistreifen, die den Slider unterpolstern) und einmal mittels garantiegefährdenden Eingriffs (Gehäuse abbauen - Sliderschienen ab und nachbiegen). Methoden sind hier im Thread beschrieben, tlw. Videos vorhanden.


    Aber: Da dein Slider geschlossen links unten wackelt, fällt es schon mal aus der Reihe. Bislang habe ich nur von rechts unten wackelnden Slidern gehört und hatte selbst bei meinem ersten N95 einen solchen. Vielleicht hast du ja die berühmte 2. Serie :D

    loco:


    Das Spaltmaß deines Sliders, insbesondere links finde ich schon heftig.


    Vor allem war bei allen N95 die ich bisher in der Hand hielt das Spaltmaß auf der rechten Seite größer als links. Dein Slider müsste eigentlich eher links unten klappern :D